Kinder und Jugend

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Doch ihre Bedürfnisse werden zu wenig beachtet. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen bei allen politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden - denn sie sind es, die am längsten mit den Folgen heutiger Entscheidungen leben müssen.

In unserer alternden Gesellschaft wird die junge Generation oft nur noch funktional betrachtet. Deshalb ist es wichtig, die Perspektive der jungen Generation nicht aus den Augen zu verlieren. Die Potenziale von Kindern und Jugendlichen müssen gefördert werden. Nicht nur, weil sie die Fachkräfte von morgen sind, sondern auch, weil sie ein Recht auf Chancengleichheit haben. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen und die Partizipation der jungen Generation müssen gestärkt werden.

Kitas jetzt sichern!

Kitas leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft, fördern und bilden Kinder und bieten Familien eine hochwertige und verlässliche Betreuung. Doch Kita brennt: es fehlt an Personal, an Geld, an Perspektiven. Das paritätische Bündnis KitaPolitikTage fordert daher Reformen.

 

Zum Bündnis KitaPolitikTage

Forderungen und Positionen

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Sie haben ein Recht auf Schutz, Bildung, Mitbestimmung und darauf, ihre Persönlichkeit und ihre Fähigkeiten frei zu entfalten. Ihre Bedürfnisse werden in unserer Gesellschaft jedoch zu wenig beachtet. Das wurde während der Corona-Pandemie sowie in der Debatte um die Bekämpfung von Kinderarmut und die Einführung der Kindergrundsicherung erneut deutlich.

Hinzu kommt: Der bereits vor der Pandemie bestehende Mangel an Fach- und Arbeitskräften hat sich weiter verschärft. In Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen fehlt es an ausreichend Personal, um Kinder und Jugendliche individuell zu fördern, sie zu begleiten und den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen.

Wir fordern

  • das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren für die Landtags- und Kommunalwahl, um die Mitbestimmung junger Menschen und unsere Demokratie gleichsam zu stärken
  • eine Kindergrundsicherung, die wirksam vor Armut schützt
  • eine gesicherte und auskömmliche Finanzierung aller Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien – von der Kindertagesbetreuung über Erziehungsberatung bis zur Jugendwohngruppe
  • eine ausreichende Anzahl von Plätzen zur Inobhutnahme mit einer gesicherten Finanzierung
  • gute Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und eine Offensive beim Platzausbau im Hinblick auf den Rechtsanspruch
  • freie Räume für Kinder und Jugendliche, in denen sie sich ausprobieren und ihr Umfeld mitgestalten können
  • die Förderung von Beteiligungsprozessen und Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Das Thema Kinderschutz ist dem Paritätischen in Bayern ein wichtiges Anliegen. Seit vielen Jahren setzt sich der Verband in Politik und Gesellschaft unter anderem dafür ein, dass Kinder vor jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch geschützt sind. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Sicherheit und auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dies betrifft die Familie, Institutionen und alle weiteren Orte, wo sich Kinder und Jugendliche bewegen und aufhalten. Trotz dieses Rechts gelingt es aber leider nicht immer, Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren viel beim Kinderschutz verbessert, es gibt jedoch nach wie vor noch einige Schwachstellen.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Schutz und das Wohl aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Das vorliegende Papier hat zum Zweck, das Verständnis des Paritätischen in Bayern von einem gelebten Kinderschutz darzustellen, sowie Handlungsfelder und -bedarfe zu benennen. Es soll alle Mitarbeitenden in Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterstützen. Gleichermaßen richtet es sich an Akteur*innen und Entscheidungsträger*innen in Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

Gelebter Kinderschutz: ein Auftrag für ALLE! (PDF?

Für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft kämpfen Menschen mit Behinderungen seit Jahrzehnten. Doch gerade in Lebensbereichen, die maßgeblich dafür sind, welche Chancen Menschen ergreifen und wie sie sich in die Gesellschaft einbringen können, hapert es mit der Inklusion in Bayern gewaltig. Diese strukturelle und institutionelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verstößt nicht nur gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und damit gegen geltendes Recht. Sie ignoriert auch die Stärken und Potentiale von Menschen mit Behinderungen.

So ist das bayerische Schulsystem ist nicht inklusiv. Die Exklusionsquote – also der Anteil der Schüler*innen, die in Förderschulen unterrichtet werden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schüler*innen – ist in den letzten zehn Jahren sogar gestiegen!

Wir fordern für ein inklusives Schulsystem

  • einen ganzheitlichen Blick auf inklusive Bildung, Bildungsübergänge sowie individuelle Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen
  • eine gleichwertige Finanzierung und Förderung freier, kommunaler und staatlicher Schulen
  • den Einsatz von multiprofessionellen Teams, Inklusionskräften und Individualbegleiter*innen an Schulen
  • eine verpflichtende inklusive Grundausbildung im Lehramtsstudium

Zum Themenbereich Inklusion

Positionspapier Alle gehören dazu: Recht auf inklusive Bildung jetzt verwirklichen

Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie haben auch die bestmögliche Zukunft verdient. Kitas sind Orte, an denen Chancen für die Zukunft geschaffen werden, Kinder sich im hier und jetzt als Teil einer Gemeinschaft erleben können und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird. Jeden Tag leisten Kitas wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft, fördern und bilden Kinder und bieten Familien eine hochwertige und verlässliche Kindertagesbetreuung. Doch Kita brennt: es fehlt an Personal, an Geld, an Perspektiven. Deshalb brauchen wir jetzt Reformen und entschlossenes politisches Handeln!

Finanzierung bayernweit sichern

  • Die gesetzliche Betriebskostenlücke muss geschlossen werden, um gleiche Rahmenbedingungen in ganz Bayern zu ermöglichen.
  • Alle Ausbildungsplätze für die Berufsfelder in der frühkindlichen Bildung, insbesondere die Modelle der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) und duale Studienplätze, müssen vollumfänglich refinanziert werden.
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Quereinsteigende müssen kostenfrei sein.

Fachkräfte- und Personalmangel kurzfristig lindern und langfristig beseitigen

  • Fachkräfte für pädagogische Kernaufgaben müssen durch Unterstützungs- und Verwaltungskräfte entlastet werden.
  • Der Fachkräftekatalog muss um verwandte Berufsgruppen erweitert werden.
  • Die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse müssen beschleunigt werden.

Aus- und Weiterbildung kostenfrei ausbauen

  • Kindertageseinrichtungen müssen zu qualifizierten Ausbildungsorten werden.
  • Seiteneinstiegsmöglichkeiten für Höherqualifizierte müssen geschaffen werden.
  • Kindheits- und sozialpädagogische Studienplätze an Hochschulen müssen ausgebaut werden.

Personalentwicklungsmöglichkeiten im Berufsfeld der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung schaffen

Zum Paritätischen Bündnis KitaPolitikTage

Forderungen des Paritätischen Bündnisses KitaPolitikTage

Das Bündnis Kindergrundsicherung setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung ein. Dem Bündnis gehören aktuell 20 Mitgliedsorganisationen und 12 wissenschaftliche Unterstützer*innen an. Zu den Unterstützern des Bündnisses gehört auch der Paritätische Gesamtverband.

Zum Bündnis Kindergrundsicherung

Die Diskussion über das Wahlalter ab 16 Jahren begleitet die politische Debatte in Deutschland seit vielen Jahren. Im aktuellen Koalitionsvertrag bekennen sich SPD, Grüne und die FDP nun zu dem Ziel, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowohl für den Bundestag als auch das Europäische Parlament festzulegen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senken. Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken.“ (Koalitionsvertrag 2021, S.12) Auf EU-Ebene ist eine umfassende Wahlrechtsreform angedacht. Unter anderem schlagen die EU-Parlamentarier vor, das Wahlalter europaweit auf 16 Jahre abzusenken. Auf EU-Ebene gilt das bereits in Malta und Österreich. Harmonisiert werden sollen auch das passive Wahlrecht ab 18 und die Möglichkeit der Briefwahl. Für alle Wahlberechtigten, auch solche mit Behinderungen, will die Reform eine Teilnahme an den Abstimmungen gewährleisten. Damit die vorgeschlagene EU-Wahlrechtsreform umgesetzt werden kann, muss sie im Rat der Europäische Union von allen 27 Mitgliedern einstimmig angenommen werden. Dagegen ist für die Änderung des Wahlalters in Deutschland eine Grundgesetzänderung im Rahmen der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages notwendig.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die geplante Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland, spricht sich darüber hinaus aber für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre aus.

Die nachfolgende Begründung gilt für beide Vorhaben gleichermaßen: Ein abgesenktes Wahlalter auf 16 bzw.17 Jahre findet sich in Deutschland in 11 Bundesländern schon auf kommunaler Ebene wieder, in 4 Bundesländern auch in Bezug auf die Landtagswahlen. Damit hat diese Möglichkeit der aktiven Wahlbeteiligung Minderjähriger schon länger Eingang in die politische Praxis in Deutschland gefunden, ist erprobt und wird an diesen Stellen nicht mehr in Frage gestellt. Das Festhalten an der Verbindung zwischen Wahlbeteiligung und Volljährigkeit, also der Wahlmöglichkeit erst ab dem 18. Lebensjahr, wird häufig mit der Kopplung zwischen Rechten und Pflichten begründet: da wo Rechte verliehen, müssten auch Pflichten übernommen werden. Die aktuelle Lage junger Menschen ist jedoch, dass Politik verstärkt durch junge Menschen auf Handlungsnotwendigkeit und Einhaltung von Rechten und Pflichten hingewiesen wird (so beispielsweise auf die Anliegen eines ökologischen Wandels oder die Anliegen von Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen), ohne dass dies auf ausreichende Beachtung stößt oder gar verbindlich Eingang in politische Entscheidungen findet. Daher braucht es dringend eine Umkehrung dieser Argumentation: junge Menschen müssen mehr Einfluss auf die Einhaltung und Umsetzung ihrer Rechte bekommen. Dies zeigt sich im Kontext der politischen Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlicher denn je, indem Rechte von Kindern und Jugendlichen regelmäßig beschnitten wurden, ohne das junge Menschen dies mitgestalten bzw. mitentscheiden konnten. Das mögliche zukünftige Auseinanderfallen von Altersgrenzen z.B. in Bezug auf die Geschäfts- oder Deliktsfähigkeit muss eigenständig bewertet werden, darf aber nicht zum Hinderungsgrund für demokratische Partizipation junger Menschen werden. Insbesondere darf den jungen Menschen aus dem Recht der Mitbestimmung kein Nachteil in Bezug auf Haftung im Zivilrecht oder im Deliktsrecht erwachsen.

Die aktuellsten Jugendstudien zeigen, dass junge Menschen sich zu wenig gehört fühlen und mehr Mitbestimmung fordern. Dies betrifft viele Formen der Jugendbeteiligung. Formal werden Kinder und Jugendliche in Prozesse einbezogen und angehört. Echte Mitbestimmung bleibt häufig aus. Gleichzeitig bekommen die Stimmen älterer Menschen auf Grund der demografischen Entwicklung im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse immer mehr Gewicht. Das Interesse älterer Menschen richtet sich nach aktueller Erkenntnislage aber vor allem auf die sie betreffende Lebenswelt. In Bezug auf Zukunftsthemen junger Menschen wird bei gleichzeitig steigender politischer Handlungsnotwendigkeit z.B. hinsichtlich der Themen Umwelt, Digitalisierung, soziale Ungleichheit oder Bildung die Jugendperspektive selten berücksichtigt.

Die vielfältigen politischen und partizipativen Aktivitäten junger Menschen zeigen auch, dass das Potential und die Befähigung, sich mit politischen Themen zu befassen und sich auch entsprechend zu positionieren, gegeben ist. Dies widerspricht der Behauptung, in diesem Alter fehle es noch an einer gewissen Befähigung, verantwortungsvoll und im vollen Bewusstsein der Tragweite der eigenen Entscheidungen an einer Wahl teilzunehmen. Grundsätzlich können „Befähigung“ und „Bewusstsein“ nicht als Argument gegen die Absenkung des Wahlalters herhalten, da auch mit Erreichen der Volljährigkeit dies nicht automatisch angenommen werden kann. Eine „Überprüfung“ findet nicht statt. Eher gilt, dass die vielfältigen Zugänge gerade zu den minderjährigen jungen Menschen z.B. über die Schule, Ausbildung oder auch außerschulische Angebote im Rahmen politischer Bildungsprozesse gut genutzt werden können, um aktiv Befähigung und Bewusstsein zu befördern und junge Menschen noch besser auf die Ausübung einer aktiven Wahlbeteiligung vorzubereiten, als dass dies ab 18 Jahren möglich wäre.

Das Recht der Jugendlichen zu wählen, birgt die Chance, sich positiv auf die Politik auszuwirken. Im besten Falle werden Politiker*innen die jungen Menschen als potenzielle Wähler*innen verstärkt ernst nehmen und deshalb die Interessen der Jugendlichen besser vertreten. Immerhin kämen etwa 1,5 Millionen neue Wahlberechtigte im Alter von 16 und 17 Jahren hinzu. Die Anerkennung und rechtliche Verankerung eines Wahlrechts für Jugendliche wäre die Gewährung eines der bedeutendsten politischen Gestaltungsrechte in unserer Demokratie. Die Wahlalterabsenkung ist somit ein klares Signal an junge Menschen, dass nicht nur die an sie gestellten Erwartungen zunehmen, sondern sie in ihren Rechten auch ernstgenommen werden. Partizipation in der Demokratie muss geübt und erfahren werden. Denn nur wer wirklich beteiligt wird, kann sich für Demokratie begeistern und fühlt sich gehört und gesehen. Junge Menschen sollen, angefangen bei ihren sozialen Räumen bis hin zu bundes- und europapolitischen Belangen, Politik aktiv mitbestimmen können.

Gelebter Kinderschutz

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat den Kinderschutz deutlich verbessert. Eine gesetzliche Verankerung reicht jedoch nicht aus: Kinderschutz muss aktiv gelebt werden. Diese Aufgabe haben wir ins Zentrum eines Fachtags gestellt.

 

Zum Fachtag "Gelebter Kinderschutz - Ein Auftrag für ALLE"

Eltern ergreifen die Initiative

Weil es in den 1960er Jahren in Bayern viel zu wenig Kindergärten gibt, ergreifen Eltern die Initiative: Sie gründen eigene Projekte mit besonderen Konzepten, um ihre Kinder auf neue Art zu erziehen und zu betreuen. Der Paritätische in Bayern unterstützt ihre Ideen und Forderungen. Das bringt frischen Wind in die Kinderbetreuung.

 

Zum Geschichts-Wiki des Paritätischen

Termine

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    Weitere Themen

    Bildung ist der Schlüssel für beruflichen Erfolg und soziale Teilhabe. Doch oft entscheidet die soziale Herkunft über den Weg im Bildungssystem. Wir setzen uns für Chancengerechtigkeit von Anfang an ein. 

    Es gibt heute ganz unterschiedliche Familienformen und Lebensentwürfe. Diese Vielfalt muss gleichberechtigt anerkannt werden. Familien sind die Zukunft unserer Gesellschaft – in all ihren bunten Facetten.

    In einem reichen Land darf es keine Armut geben. Armut bedeutet zu wenig Geld zur Deckung elementarer Bedürfnisse und Ausschluss von politischer, sozialer und kultureller Teilhabe.

    Hilfe und Beratung in allen Lebenslagen

    Sie suchen einen Kitaplatz, Beratung in besonderen Lebenssituationen oder einen Pflegedienst? Gemeinsam mit unseren 800 Mitgliedern bieten wir Hilfe und Beratung in allen Bereichen der sozialen und gesundheitsbezogenen Arbeit an: In unserer Datenbank finden Sie über 2.800 Angebote und Einrichtungen in ganz Bayern.

     

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