Die entsprechende Förderrichtlinie wurde in neuer Fassung vom Bayerischen Sozialministerium veröffentlicht.
Jugendsozialarbeit an Schulen soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt.
Die staatliche Förderung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents.
Wesentliche Änderungen zur bisherigen Förderung:
- Gruppenangebote können die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ergänzen
- Ein aktuelles Handbuch unterstützt das sozialpädagogische Handeln:
https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung/jugendsozialarbeit/jas_handbuch/8/
Link zur veröffentlichten Förderrichtlinie:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/481/baymbl-2024-481.pdf
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales