www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://www.paritaet-bayern.de/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Mon, 20 Oct 2025 16:37:12 +0200 Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30488&cHash=1f28ca42d3474a19d774b194f136b6c0

]]> In diesem zweitägigen Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in die Sensorisch-Integrative Therapie (SIT), basierend auf Fallbeispielen aus der Klinik des Kinderzentrums München. Wir behandeln die grundlegenden diagnostischen und therapeutischen Ansätze und klären wichtige Begrifflichkeiten und deren klinische Anwendung. Schwerpunkte des Seminars sind die Theorie der sensorischen Integration, die Sinnessysteme, Praxie, Modulation und deren Dysfunktionen im klinischen und alltäglichen Kontext. Zusätzlich werden diagnostische Verfahren, Neurobiologie, motorische Entwicklung, Arbeit mit dysregulierten Säuglingen sowie das Autismus-Spektrum (ASD) thematisiert. Das Einführungsseminar ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung Sensorisch-Integrative Therapie.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 20 Oct 2025 16:37:12 +0200
Traumatisierung bei Menschen mit geistiger Behinderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30225&cHash=5c077af9391122771bae24b4da1d7adf

]]> Menschen mit geistiger Behinderung erfahren häufiger extreme Lebensereignisse, deren Folgen als traumatisch beschrieben werden. Verhaltensweisen wie selbstverletzendes Verhalten, Flashbacks oder Wegdriften lassen sich nur schwer erkennen und interpretieren. So besteht die Gefahr, dass die seelische Belastung nicht ernstgenommen wird und die Verhaltensweisen als Folge der intellektuellen Einschränkungen gedeutet werden. Aktuelle Erkenntnisse der Psychotraumatologie werden in dieser Veranstaltung unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten mit dem Fokus auf Menschen mit kognitivem Handicap vorgestellt und reflektiert. Der bestehende Zusammenhang zwischen Trauma, gesellschaftlicher Erwartung an Normalität und Behinderung am Lernen ist insbesondere für die Teilhabe an Bildung und dem Ermöglichen erfolgreichen Lernens von Bedeutung. Im ersten Teil der Veranstaltung setzen sich die Teilnehmer*innen mit dem Grundverständnis von Traumatisierung auseinander. Grundlagen der Psychotraumatologie (Traumatisierung und Folgen) und spezielle wissenschaftliche Erkenntnisse für Menschen mit Handicap im kognitiven Bereich werden vorgestellt. In einem zweiten Teil stehen die Analyse und Diskussion des pädagogischen Umgangs mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und deren praktische Umsetzung im Alltag im Mittelpunkt. Betrachtet werden Risiko- und Schutzfaktoren in der Person und im Umfeld, um so die Rolle der Fachkräfte in den Institutionen der Lebensbereiche Schule, Wohneinrichtungen und Freizeit in ihrer Bedeutung für mögliche Heilungsprozesse darzustellen. Schwerpunkt der Veranstaltung sind Besonderheiten im Lernen und Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung unter dem Fokus traumapädagogischer Handlungsstrategien. An Fallbeispielen werden konkrete methodische Ansätze zur Gestaltung der Beziehung und der Lernprozesse besprochen, sowie die Bedingungen der Einrichtungsorganisation zur Stabilisierung der Unterstützungssysteme beleuchtet. Die Bearbeitung der Inhalte wird in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht auf die Fragen und Bedarfe der Teilnehmerinnen abgestimmt.

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Termine Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliedsorganisationen Tue, 08 Jul 2025 12:30:37 +0200
30 Jahre ReAL FORUM RPK https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30454&cHash=5646b74ce4d42606f756ab544e3200c3

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Mitgliedsorganisationen Termine Wed, 02 Jul 2025 14:43:24 +0200
Ein sexualpädagogisches WAS?? - Ein Einstieg zur konzeptionellen Verankerung der sexualpädagogischen Arbeit für KiTas https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30597&cHash=c6133d19d9a47b2a9efddab4485de11e

]]> Einrichtungen haben nicht nur einen rechtlichen Auftrag Sexualerziehung umzusetzen, sondern sind auch immer wieder mit sexuellen Aktivitäten von Kindern im Alltag konfrontiert.
Fachkräfte sind hier oftmals verunsichert und fragen sich: Was ist in Ordnung und kann zugelassen werden? Wo sind Grenzen?

Diese und noch weitere wichtige Themen sollten in einem sexualpädagogischen Konzept verankert sein. Häufig stellen sich Leitungen hier jedoch die Frage: „Wo soll ich überhaupt anfangen?“

Die Fortbildung vermittelt Grundlagenwissen, erhöht Ihre Handlungskompetenz und gibt praxisnahe Anregungen für die Erstellung eines sexualpädagogischen Konzeptes.

Es werden u.a. folgende Inhalte behandelt:

  • Kindliche Sexualität und Sexualpädagogik
  • Haltung und Selbstreflexion
  • Fachlicher Umgang mit sexuellen Aktivitäten von Kindern
  • Bausteine eines sexualpädagogischen Konzeptes

Zielgruppe: (Stellv.) Leiter*innen und Konzept- Beauftragte von KiTas und Krippen

Referent*innen: Mitarbeiterinnen AMYNA e.V. – GrenzwertICH

Kosten: € 90

Weitere Informationen zur Anmeldung findne Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Tue, 01 Jul 2025 16:43:00 +0200
Weiterbildung Sensorisch-Integrative Therapie (SIT) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30489&cHash=00c242329bb54bf872ef20d41a1c123d

]]> Die Sensorisch-Integrative Therapie hilft die Aufnahme der Sinneswahrnehmung zu strukturieren und unterstützt die Vernetzung der Wahrnehmungsverarbeitung im Gehirn, damit das Kind eine verbesserte Handlungskompetenz erzielen kann. Diese umfassende Weiterbildung baut auf das Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie auf. Sie umfasst 5 Module sowie eine Abschluss- und Prüfungswoche (insgesamt 18 Weiterbildungstage). Das ausführliche Programm und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen können Sie auf unserer Homepage nachlesen.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 26 May 2025 16:51:43 +0200
Fachtag "Zukunft gestalten – Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kita und Hort verankern" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30294&cHash=ea5677a289ed6b3d6fb9478ecf515fd3

]]> Wir erleben alle gerade, wie schnell sich unsere Welt wandelt. Der Klimawandel, das Artensterben oder die Digitalisierung verlangen verantwortungsvolle Entscheidungen. Es ist daher wichtig, Zusammenhänge zu erkennen, sich eine Meinung zu bilden und zu handeln.

Kitas und Horte sind entscheidende Lernorte, an denen Kinder bereits die Kompetenzen entwickeln, die für eine nachhaltige Zukunft wichtig sind. Mit einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) lernen sie, dass ihr Handeln Auswirkungen auf andere Menschen und die Umwelt hat, und erfahren, wie sie komplexen Herausforderungen wie dem Klimawandel begegnen können.

In einem gemeinsamen Fachtag mit der Stiftung Kinder forschen, der IHK Nürnberg und dem Paritätischen in Bayern wollen wir uns mit BNE und die praktische Umsetzung in ihren Einrichtung befassen. Einen Schwerpunkt setzen wir auf den Klimawandel und Sie erwarten konkrete Tipps und Methoden, wie mit Mädchen und Jungen altersgerecht über die Klimakrise gesprochen werden kann, ohne Ängste zu schüren.
Anhand von Themen wie nachhaltiger Konsum oder bewusster Umgang mit der Ressource Wasser lernen Sie, wie Sie gemeinsam mit Kindern Klimaschutz in den Einrichtungen gestalten und sich mit den Folgen des Klimawandels auseinandersetzen können.

Sie erwarten spannende Fachvorträge, Workshops und ein großer Marktplatz mit BNE-Akteuren der Region.

Der Fachtag „Zukunft gestalten“ findet am Mittwoch, 21. Mai 2025 im Museum für Kommunikation Nürnberg statt.

Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor. Bei Interesse können Sie sich gern jetzt schon per Mail an lena.weihmayer@paritaet-bayern.de einen Platz reservieren. Eine ausführliche Einladung mit weiteren Informationen zum Programm und zur Anmeldung versenden wir im Februar.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 21 May 2025 16:19:00 +0200
BNE-Fachtag: Zukunft gestalten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30592&cHash=45b5b89f9ed8123a910e7df752992741

]]> Der Kita- und Hort-Alltag steckt voller Fragen rund um Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Auswirkungen des Klimawandels beeinflussen unser Leben und das der Kinder. Wir sind Teil einer globalen Gemeinschaft und Konsum gehört zu unserem Alltag.

Um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu erhalten, braucht es ein Umdenken. Das geht nur mit entsprechender Bildung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)! Kitas sind die ersten Bildungsorte, in denen junge Kinder die Kompetenzen erwerben, die für eine lebenswerte Zukunft wichtig sind. Mit BNE erfahren Kinder, dass ihr Handeln Auswirkungen auf andere Menschen und die Natur hat. Sie lernen komplexe Zusammenhänge zu begreifen und verstehen, wie sie ihnen begegnen können.

Während des Fachtags wird erfahrbar, worauf es bei der BNE ankommt. Du erfährst, wie das entdeckende und forschende Lernen Kinder dabei unterstützt, Antworten auf ihre Fragen und Orientierung in einer komplexen Welt zu finden und erlebst, dass in der BNE auch Platz für einen Umgang mit Gefühlen ist.

Wir laden dich herzlich ein, Bildung für nachhaltige Entwicklung kennenzulernen oder dein Wissen zu vertiefen. Es erwarten Dich spannende Fachvorträge, Workshops und ein Marktplatz mit BNE-Akteuren der Region.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung entnehemn Sie bitte dem untenstehenden PDF-Flyer.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Kinder und Jugend Klimaschutz Der Paritätische Wed, 21 May 2025 15:26:00 +0200
Einladung zum Jubiläumsfrühstück der Selbsthilfeunterstützungsstelle Bayreuth https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30637&cHash=a7f3353f845b5b36330b231d8398167e

]]> ]]> Liebe Selbsthilfegruppenmitglieder,

 

Wir möchten Sie alle herzlich einladen mit uns unser 10-Jähriges Bestehen zu feiern.

 

Bei einem gemeinsamen Frühstück können wir ins miteinander ins Gespräch kommen und Feiern!

 

Wann:            am Samstag, den 17.05.2025 von 10.00 bis 13.00 Uhr

Wo:                 Leibnizstraße 6, 95447 Bayreuth

 

                       

Bitte melden Sie sich bis zum 09.05.20205 über den folgenden Link an:

https://eveeno.com/312317824

 

Diese Veranstaltung findet im Rahmen der bundesweiten „Wir-hilft-Woche“ statt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und hoffen viele von Ihnen begrüßen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Friedel und Alexandra Schuberth

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Termine Region Oberfranken Der Paritätische Sat, 17 May 2025 09:26:00 +0200
"Wir hilft" - Aktionswoche Selbsthilfe 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30310&cHash=750095fe5486deba241d376737d70cb5

]]> Zum dritten Mal wird im Zeitraum vom 16. bis 25. Mai 2025 die Aktionswoche „Wir hilft“ stattfinden. Der Paritätische Gesamtverband lädt alle Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe innerhalb und außerhalb des Paritätischen ein, sich an der Aktionswoche zu beteiligen.

Bereits 2019 und 2022 beteiligten sich zahlreiche Akteure an den ersten beiden Aktionswochen. Die Vielzahl der Veranstaltungen, die sowohl vor Ort als auch digital stattfanden, zeigt das Engagement und die Kreativität der Organisatoren und Teilnehmenden. Workshops, Fachtagungen, Lesungen und andere Formate ermöglichten es den Menschen, sich auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsam Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu erarbeiten.

Die Beteiligung von politischen Akteuren, wie dem Bundesgesundheitsminister und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten, unterstreicht die Relevanz der Selbsthilfe im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit, die Stimmen der Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Diese Art der Vernetzung und Diskussion kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Selbsthilfe zu erhöhen und politische Rahmenbedingungen zu verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktionswoche "Wir hilft" ein wichtiger Schritt ist, um die Selbsthilfe in ihrer ganzen Vielfalt sichtbar zu machen und die Unterstützung für Betroffene zu stärken. Die Aktionswochen setzen dabei wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung der Selbsthilfe.

Weitere Informationen und hilfreiches Material zur Durchführung eigener Veranstaltung im Rahmen der „Wir hilft“ Aktionswoche 2025 finden Sie unter: https://www.der-paritaetische.de/themen/gesundheit-teilhabe-und-pflege/aktionswoche-selbsthilfe-2025/

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Termine Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Unterfranken Gesundheit Selbsthilfe Zivilgesellschaft und Demokratie Der Paritätische Fri, 16 May 2025 11:07:00 +0200
Spielerisch die Welt begreifen - Fortbildung für Kindergarten, Hort und Ganztag https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30514&cHash=68382324241868d7a18100c0e2585376

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Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Termine Wed, 14 May 2025 10:51:41 +0200
Einladung zur Veranstaltung „Gesundheit für Alle - Zugänge zu Sport und Bewegung für Menschen mit Beeinträchtigung“ am 13. Mai 2025 in Erlangen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30607&cHash=f4cf2c4b6d4ada452a2bb6bc0fadc34f

]]> Bitte beachten Sie auch das Programmheft.

Das Thema:

Menschen mit Beeinträchtigung treiben weniger Sport als Menschen ohne Beeinträchtigung.

Dabei ist Bewegung sehr wichtig:

  • Bewegung stärkt den Körper und den Kopf.
  • Bewegung macht Spaß.
  • Bewegung stärkt die Gemeinschaft.

 

Was wir erreichen möchten:

  • Alle Menschen sollen bei Sport-Angeboten mitmachen können.
  • Für Menschen mit Beeinträchtigung darf es keine Hindernisse geben.

Wichtig:

  • Die Veranstaltung ist kostenlos.
  • Sie möchten bei der Veranstaltung dabei sein?
  • Dann melden Sie sich bitte bis zum 11. April 2025 an.
  • Denn wir möchten wissen:
    • Wie viele Personen möchten bei der Veranstaltung dabei sein?
    • Brauchen Sie Hilfen?
  • Gehen Sie für die Anmeldung auf unsere Internetseite: Klicken Sie hier.
  • Sie können uns dort auch sagen, ob Sie Hilfe brauchen.
  • Das Programm zur Veranstaltung finden Sie im Anhang und wenn Sie auf den Internet-Link klicken.

Haben Sie eine Frage zu der Veranstaltung?

 

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Termine Region Mittelfranken Inklusion Weitere Anbieter Tue, 13 May 2025 08:45:00 +0200
Fortbildung Krippenpädagogik https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30451&cHash=d01c9dcd2318257fba36a93ea2b96d0f

]]> Unser Fortbildungsangebot für Pädagog*innen in Kinderkrippen: In insgesamt drei Modulen vertiefen sich Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen in die Besonderheiten der Krippenpädagogik. Welche Entwicklungsstufen nehmen Kleinkinder? Worin besteht der Zusammenhang von Bindung und Bildung und wie kann eine Krippe partizipativ gestaltet werden? Das alles und viel mehr lernen die Teilnehmer*innen in diesem Seminarangebot der Humanistischen Akademie. Praktische und theoretische Elemente wechseln sich ab, Inhalte werden mithilfe abwechslungsreicher und interaktiver Formate erarbeitet. Nach Abschluss des Seminars erhalten Teilnehmer*innen ein Zertifikat, die Teilnahme kostet 649,- Euro. Über den Verlauf der Fortbildung zum*zur Krippenpädagog*in informiert Sie außerdem unsere website: https://www.humanistische-vereinigung.de/fortbildungen/fortbildung-krippenpaedagogik Andrea Hörchner ist staatlich geprüfte Erzieherin, systemische Familien-, Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF), Elternberaterin (AgeF), Mediatorin, systemische Supervisorin (DGSF) und Fachberaterin für die Kitas bei der Humanistischen Vereinigung. Die Schulung findet im Humanistischen Zentrum Nürnberg in der Kinkelstraße 12, 90482 Nürnberg statt. Weitere Informationen zu den Seminarinhalten erhalten Sie direkt von Andrea Hörchner per Mail (hoerchner@humanistische-vereinigung.de) oder telefonisch unter 0160/2755994. Bitte senden Sie ihre Anmeldung an: fortbildung@humanistische-vereinigung.de

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Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 12 May 2025 10:11:27 +0200
Grenzwahrende Pädagogik und Betreuung - Gewaltschutz in Institutionen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30226&cHash=ba202ae8ffb115eb6d1e682c3632047b

]]> Institutionen sind dem Schutz ihrer Betreuten vor Gewalt verpflichtet. Dafür müssen sie den Blick auf drei Ebenen richten: den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung durch die Eltern (Schutz vor Kindeswohlgefährdung), den Schutz vor Gewalt unter Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen in der Einrichtung und den Schutz vor Gewalt und schädigende Erziehungspraktiken durch Mitarbeitende. Den Blick nach innen, auf die eigene Haltung und Pädagogik zu richten, sie kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen, stellt Institutionen vor eine große Herausforderung. Betreute Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben das Recht eine Pädagogik/Betreuung zu erfahren, die ihre Grenzen wahrt und sie in ihrer Selbstbestimmung und ihren sozialen Kompetenzen bestärkt. Sie sollten sich in der Institution sicher fühlen können. Fachkräfte brauchen eine besonders hohe Sensibilität z.B. im Umgang mit Nähe und Distanz, mit Körper- und Schamgrenzen und dem pädagogischen Umgang mit den betreuten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in herausfordernden Situationen. Es bedarf einer intensiven Auseinandersetzung im Kollegium, um eine gemeinsame Handlungsorientierung zu erarbeiten, die den Fachkräften und auch den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Rahmen zur Orientierung geben. Die Fortbildung will für pädagogische Grenzsituationen sensibilisieren, pädagogische Haltungen und Verhalten diskutieren und gemeinsam Möglichkeiten der grenzwahrenden, gewaltpräventiven und stärkenden Pädagogik und Betreuung auf den Weg bringen. Bedürfnisorientiert finden Beratungen zur einrichtungsinternen Konzeptentwicklung und Fallberatungen statt.

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Termine Mitgliedsorganisationen Thu, 08 May 2025 12:32:12 +0200
Individuelles Coaching für Nachhaltigkeit in sozialen Einrichtungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30512&cHash=3c5df41cdcf44f3a49184d667bf7a6c9

]]> Der Paritätische in Bayern hat ein „Individuelles Coaching für Nachhaltigkeit in sozialen Einrichtungen“ aufgesetzt, zu dem er hiermit ganz herzlich einlädt. 

Das Coaching findet an vier aufeinander aufbauenden Terminen zwischen Mai 2025 und November 2025 statt. In einer kleinen Gruppe werden Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern gemeinsam ihre individuellen Herausforderungen mit dem Thema Nachhaltigkeit durchleuchten und mögliche Lösungsansätze sowie konkrete nächste Schritte erarbeiten. Das Coaching wird durch eine Förderung der Lotterie "GlücksSpirale" ermöglicht und ist daher für alle Teilnehmer*innen kostenfrei.

Der untenstehende Link gibt weitere Informationen und führt schließlich zur Anmeldung.

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Termine Klimaschutz Der Paritätische Wed, 07 May 2025 13:00:00 +0200
Sexualpädagogische Arbeit im Hort – Wieso, weshalb, warum? https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30594&cHash=bda3f753926ddd041ddc6c258731b55b

]]> Wie verhalte ich mich als Mitarbeiter*in im Hort professionell, wenn es um das Thema Kindliche Sexualität geht? Diese Frage stellen sich viele Fachkräfte, wenn Kinder sexualisierte Schimpfwörter benutzen oder zum ersten Mal verliebt sind. Das Thema Grenzen spielt hier ebenfalls eine wichtige Rolle, da viele Grundschulkinder durch Medien bereits mit Erwachsenensexualität konfrontiert sind.

Damit Fachkräfte Kinder angemessen unterstützen und begleiten können, sollte die Sexualpädagogik in den Hort-Alltag integriert sein.

Die Fortbildung vermittelt Grundlagenwissen, und einen praxisnahen Einstieg in die Sexualpädagogik.

Es werden u.a. folgende Inhalte behandelt:

  • Entwicklung von Kindern im Übergang zur Pubertät
  • Themen der Sexualpädagogik
  • Haltung und Selbstreflexion
  • Vorstellung geeigneter Materialien und Bücher
  • Methoden für die Praxis

Zielgruppe: pädagogische Mitarbeiter*innen im Hort

Kosten: 90,- € pro Person

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Tue, 06 May 2025 09:30:00 +0200
Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30487&cHash=3b64aafccb9c3d53cf3e07e785462beb

]]> In diesem zweitägigen Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in die Sensorisch-Integrative Therapie (SIT), basierend auf Fallbeispielen aus der Klinik des Kinderzentrums München. Wir behandeln die grundlegenden diagnostischen und therapeutischen Ansätze und klären wichtige Begrifflichkeiten und deren klinische Anwendung. Schwerpunkte des Seminars sind die Theorie der sensorischen Integration, die Sinnessysteme, Praxie, Modulation und deren Dysfunktionen im klinischen und alltäglichen Kontext. Zusätzlich werden diagnostische Verfahren, Neurobiologie, motorische Entwicklung, Arbeit mit dysregulierten Säuglingen sowie das Autismus-Spektrum (ASD) thematisiert. Das Einführungsseminar ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung Sensorisch-Integrative Therapie.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 05 May 2025 16:32:13 +0200
Online-Fachveranstaltung: Neue Wege für die Kinder- und Jugendhilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30560&cHash=c954a7a6ca71d4b6f423ea5b29813901

]]> Künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe. Wie können Fachkräfte diese Entwicklungen verantwortungsvoll nutzen? Diese Online-Veranstaltung bietet fundierte Einblicke in aktuelle Diskussionen und konkrete Anwendungsbeispiele aus Sozialer Arbeit, Medienpädagogik und Jugendarbeit.

Referierende:
Prof. Dr. Angelika Beranek: Medienpädagogik im Zeitalter von KI – Kreativ, innovativ und sozial?
Nele Hirsch: Kreativität und Kollaboration mit KI
Urs Tilman Daun: Kreativ sein mit KI – geht das überhaupt?
André Stämmler: Rechtliche Rahmenbedingungen für KI in der pädagogischen Praxis

Tagesticket: 75 Euro/Person

Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldeformalitäten entnehmen SIe bitte der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Weitere Anbieter Tue, 29 Apr 2025 09:00:00 +0200
Gesundheit im digitalen Zeitalter - die elektronische Patientenakte (EPA) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30587&cHash=c4ca44620712d5008263beb9469a171f

]]> ]]> Liebe Selbsthilfeaktive,
wir sind wieder mittendrin in der Online-Reihe „Gesundheit stärken“.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bildet mit seinem Beitrag „Gesundheit im digitalen Zeitalter – die elektronische Patientenakte (EPA) am 28.04.2025 von 18:00 bis 19:30 Uhr den Abschluss der diesjährigen Veranstaltungsreihe.

Die Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) im Gesundheitswesen stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung dar. Ziel ist es, alle relevanten Gesundheitsdaten der Versicherten an einem zentralen Ort zu bündeln. Dies umfasst nicht nur medizinische Befunde, sondern auch wichtige Dokumente wie Rezepte und Impfausweise.

Die Vorteile der EPA sind vielfältig. Trotz dieser Vorteile gibt es auch erhebliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten birgt auch Risiken. Es ist wichtig, dass Verbraucher*innen gut informiert sind und die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Der Vortrag bietet dazu eine wertvolle Hilfestellung, indem er objektive Informationen bereitstellt und zentrale Abwägungsaspekte thematisiert.

Als Referentinnen konnten wir Claudia Friedel und Alexandra Schubert von der Selbsthilfeunterstützungsstelle Bayreuth gewinnen. Beide sind als KundiG Beraterinnen tätig. Mit dem Projekt „KundiG - Klug und digital durch das Gesundheitswesen“ wird das Ziel verfolgt, insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Angehörige den digitalen Markt im Gesundheitswesen kennenzulernen und sie dafür zu sensibilisieren.

Weitere Informationen siehe Flyer.

Der Vortrag ist kostenfrei und findet online statt.

Anmeldung bis 22.04.2025 an:

Selbsthilfekontaktstelle

Der Paritätische in Unterfranken

Ansprechpartnerin: Julia Kratz

Telefon: 0931|3540116

E-Mail: julia.kratz@paritaet-bayern.de

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Termine Region Unterfranken Selbsthilfe Der Paritätische Mon, 28 Apr 2025 18:00:00 +0200
Online-Seminar: Umgang mit sexuellen Aktivitäten in der KiTa https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30593&cHash=c62fa7f2c76106ec81d8a22dfc0974e2

]]> Mitarbeiter*innen in Kindertageseinrichtungen werden immer wieder mit sexuellen Aktivitäten & Äußerungen von Kindern konfrontiert. Viele dieser Situationen stellen Fachkräfte vor die Fragen: Was ist denn in Ordnung und was ist meine Aufgabe hier? Muss ich eingreifen? Und wie?

In diesem Online-Seminar werfen wir einen Blick auf Fallbeispiele aus dem Kita-Alltag und erarbeiten anhand dieser, wo die Grenze zwischen sexuellen Aktivitäten und sexuellen Grenzverletzungen liegt. Sie lernen Kriterien zur Einschätzung kennen, erlangen Sicherheit im Umgang damit und bekommen Impulse für die Präventionsarbeit zu sexuellen Grenzüberschreitungen durch Kinder.

Zielgruppe: pädagogische Mitarbeiter*innen in der KiTa

Kosten: 44,- € pro Person (Für MÜNCHNER Teilnehmer*innen 35,- €)

Weitere Informationen finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Tue, 15 Apr 2025 15:00:00 +0200
Eislauf für Menschen mit Beeinträchtigung am 13. April 2025 in der Nürnberger Arena https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30599&cHash=b52a79c1df165897d96a2c978e31887b

]]> Die wichtigsten Informationen finden Sie im Flyer:

Die ARENA NÜRNBERGER Versicherung lädt exklusiv am 13. April 2025 von 14 bis 18 Uhr zum Eislauf für Menschen mit Beeinträchtigung ein. Das bedeutet, dass es an diesem Tag keine Musik und keine Lichteffekte in der Halle geben wird.

·        der Eintritt ist frei

·        es gibt keine eine Altersbegrenzung

·        man darf gerne auch mit Rollstuhl aufs Eis

·        Schlittschuhverleih möglich : 5 Euro (Größe 26-50) Pfand erforderlich, z. B. Schülerausweis, VGN-Verbundpass, Schlüssel. Nicht möglich: Personalausweis,   

         Bankkarte, Krankenkassenkarte)

·        man kann gerne eigene Schlittschuhe mitbringen

·        man darf eine Begleitperson mitbringen

·        das Mitbringen von Getränken und Essen ist erlaubt

·        die Eisbar vor Ort hat geschlossen

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich und ist über den abgebildeten QR Code auf dem Flyer möglich oder über diesen Link: Anmeldung_Eislauf_fuer_Menschen_mit_Beeintraechtigung

Die ARENA NÜRNBERGER Versicherung, das Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg und der SportService der Stadt Nürnberg freuen sich auf einen tollen und entspannten Nachmittag auf dem Eis.

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Termine Region Mittelfranken Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Mitgliedsorganisationen Sun, 13 Apr 2025 14:00:00 +0200
Fachtag „Gewaltprävention und Intervention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30498&cHash=d5d39d7aa5a716eb350a20e461e028c0

]]> Der Paritätische in Bayern lädt in Kooperation mit der Stadt Nürnberg und der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention herzlich zum Fachtag "Gewaltprävention und Intervention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen" am 10.04.2025 in Nürnberg ein.

Im Rahmen des Fachtags gibt es die Möglichkeit über Vorträge und über einen "Markt der Möglichkeiten" aktuelle Präventionsprojekte kennenzulernen und sich mit den Kolleg*innen auszutauschen.

Nähere Informationen zum Programm und Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Ausschreibung.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Thu, 10 Apr 2025 09:30:00 +0200
UPJ Seminar: Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis (2. Teil) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30534&cHash=e544d8ea8885a111736fd604ec582df9

]]> Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Remote Work (2. Teil)

Referentinnen: Paula Rücker-Embden und Anna Katharina Tisch, Kanzlei NEUWERK

Kostenlose Online-Seminare für gemeinnützige Organisationen

Mehr Informationen zum Programm und zur Registrierung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Mitgliederangelegenheiten Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Arbeit und Beschäftigung Weitere Anbieter Wed, 09 Apr 2025 11:00:00 +0200
Fachtag: Resilienz und Sicherheit – Prävention in Kindertagesstätten mit Blick auf häusliche und sexualisierte Gewalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30562&cHash=b6b5b46461bd674d55dbd9900adefd51

]]> Kinder in belastenden Lebensumständen benötigen in Kindertageseinrichtungen und Ganztagsangeboten besondere Unterstützung und Förderung. Vor allem wenn Kinder in ihrem familiären Umfeld häusliche Gewalt miterleben, nehmen die Einrichtungen eine wichtige Schutzfunktion ein.

Der Fachtag will pädagogisches Personal darin unterstützen, Kinder generell in ihrer Bewältigungskompetenz zu fördern und ihre Widerstandskraft zu erhöhen. Zudem werden Strategien und Methoden zur Stärkung der Schutzfaktoren der Kinder und Prävention sexualisierter Gewalt vermittelt. Dazu laden wir Leitungen und pädagogisches Personal in Kindertagesstätten und Ganztagsangeboten an Grundschulen herzlich ein.

Am Vormittag wird das Programm ReSi* vorgestellt und entsprechendes Fach- und Erfahrungswissen weitergegeben. Anschließend werden am Nachmittag einzelne Themen intensiviert und Arbeitsmaterialien in Workshops ausprobiert.

Das Ziel ist, dass Sie neue Ideen und mehr Handlungssicherheit im pädagogischen Alltag im Umgang mit mitbetroffenen Kindern erhalten.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wir möchten Sie bitten, sich ausschließlich digital bis spätestens Diesntag, 1. April 2025 über den untenstehenden eveeno-Link anzumelden. Für jede Person benötigen wir eine einzelne Anmeldung. Eine Sammelanmeldung ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen zum Tagesprogramm entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Einladung.

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Termine Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 09 Apr 2025 10:00:00 +0200
UPJ Seminar: Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis (1. Teil) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30533&cHash=495538ef724ad28ec461325bc72ca386

]]> Vielleicht sind Sie bereits mit Personalverantwortung tätig oder bauen gerade ein hauptamtliches Team auf? Gerade in kleineren Organisationen bestehen oft Unsicherheiten bezüglich der Arbeitgeber*innenrechte und -pflichten. In zwei Online-Vorträgen vermitteln die Referent*innen Grundlagenkenntnisse.

Kostenlose Online-Seminare für gemeinnützige Organisationen.

Mehr Informationen zum Programm und zur Registrierung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildung Weitere Anbieter Tue, 08 Apr 2025 11:00:00 +0200
Ganztagskongress "Das Kind im Zentrum" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30416&cHash=f9857372edfe3a87d30f3155facf1c8d

]]> Herzlich laden wir das BMBF und das BMFSF zum Ganztagskongress am 2. und 3. April 2025 in Berlin und online ein.

"Das Kind im Zentrum" ist als zentrale Perspektive für einen zeitgemäßen, kindzentrierten Ganztagsausbau sowohl im 1. GaFöG-Bericht der Bundesregierung als auch in den "Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" der Kultusministerkonferenz formuliert.

Der Ganztagskongress 2025 wird sich unter der Überschrift "Das Kind im Zentrum" den anknüpfenden Fragen widmen: Was brauchen Kinder im Grundschulalter im Ganztag? Wie kann der Ganztag Kinder stärken und für gerechtere Bildungschancen sorgen? Die Konzeptionierung, Ausgestaltung und Umsetzung gelingender, kindgerechter ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote werden im Mittelpunkt des Ganztagskongress 2025 stehen.

Eine kindgerechte und qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulaltern kann wegweisend sein, um Rechte und Wohlbefinden der Kinder sicherzustellen und ihre Familien weiter zu stärken. Die Lebenssituation vieler Kinder wurde in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie – stark beeinträchtigt, die aktuellen Krisen betreffen auch sie. Qualitativ hochwertige Ganztagsangebote führen zu mehr und besseren Teilhabechancen für Kinder. Ganztagsschulen und Horte tragen zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und deren Kompetenzentwicklung für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe bei.

Auf dem Ganztagskongress möchten wir Raum geben, dass Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen, aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft aktuelle Fragen des Ganztagsausbaus diskutieren und dabei kinderrechtssensible, bildungsungerechtigkeitssensible, inklusive und sozialräumliche Perspektiven einnehmen.

Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

Neuigkeiten und Hintergrundinformationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung finden Sie auch auf den untenstehenden Webseiten.

Dort ist auch die Dokumentation des Ganztagskongresses 2024 "Ganztag multiprofessionell gestalten" veröffentlicht.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 02 Apr 2025 10:30:00 +0200
Seminar: "Mehr Sicherheit im Elterngespräch" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30591&cHash=d83816a525bb93486d47c51bdf439166

]]> Bei Konfrontation mit potentieller Kindeswohlgefährdung müssen Mitarbeiter*innen von KiTas im Rahmen des §8a-Verfahres mit Eltern Gespräche führen, um über die Gefährdungsanzeichen zu sprechen und sie auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuweisen. Oft sind diese Gespräche für beide Seiten unangenehm und für Fachkräfte eine Herausforderung.

In dieser Fortbildung vermitteln die Referentinnen Basiswissen über den §8a SGB VIII, dessen Anwendung im Arbeitsalltag sowie die Zusammenarbeit zwischen KiTa und den Eltern im Kinderschutzverfahren. Dabei wird auf folgende Punkte eingegangen:

  • Kennenlernen hilfreicher Fragestellungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Elterngesprächs
  • Anregung für die Entwicklung einer angemessenen Gesprächsstruktur zwischen Konfrontation und Kooperation
  • Besonderheit von Elterngesprächen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Ziel der Fortbildung ist es, Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Elterngesprächen zu erlangen, um Gefährdungsanzeichen adäquat thematisieren zu können. Der Schwerpunkt liegt auf praxisorientierten Übungen, Fallbeispielen und Reflexionen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Fertigkeiten in einem geschützten Rahmen zu erweitern und individuelle Fragen zu diskutieren. Vorkenntnisse im Bereich Kinderschutz und Gesprächsführung sind von Vorteil.

Zielgruppe: Pädagogische Mitarbeiter*innen und Leitungen von KiTas

Referent*innen: Tanja Rußmann, Sozialpädagogin B.A., Systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin/ Mitarbeiterin der Beratungsstelle der IMMA e.V. Andrea Bergmayr, Dipl. Sozialpädagogin und systemische Paar- und Familientherapeutin. Leitung der Beratungsstelle der IMMA e.V.

Kosten: € 90

Weitere Informationen zum Anmedelverfahren finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Tue, 01 Apr 2025 09:30:00 +0200
Startchancen-Programm: Digitale Pinnwand zur Präsentation externer Leistungen und aktueller Stand der Umsetzung des SCP in BayernDigitale Pinnwand https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30643&cHash=beb4cea9ce2e55efc148ebc2d5b9fff9

]]> Um den Zugang, bzw. den Kontakt zwischen freien Trägern und Startchancen-Schulen zu erleichtern, hat das StMAS eine digitale Pinnwand eingerichtet, auf der freie Träger ihr Angebot als Kooperationspartner (für Schulen) einstellen können. Diese Einträge werden den Startchancenschulen über ihr digitales Info-System (Schulportal) zugeleitet und die Schulen könnten bei Bedarf/Interesse Kontakt zum Träger aufnehmen.

Ziel ist also, dass die Schulen auf diesem Wege überhaupt von Trägern und deren Angebote wissen, wenn Sie auf der Suche nach einem entsprechenden Kooperationspartner sind. Dies betrifft vor allem die Säule III des Startchancenprogramms.

Untenstehend finden Sie weitere Informationen sowie den Link zum Pinnwand.

Quelle: StMAS

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 27 Mar 2025 16:56:46 +0100
Moodvideo erschienen zum 3. Paritätischen Gesundheitskongress 2024 - und das neue Programm zum Arbeitsschutz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30645&cHash=21e3bc7696eb74f706e39202cfd4ca48

]]> Nachlese zum 3. Paritätischen Gesundheitskongress 2024 - und das neue Programm zum Arbeitsschutz ist buchbar!

Moodvideo erschienen und eine Broschüre zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Sozialwirtschaft

Vorbeugen. Verändern. Verbessern. Unter diesem Motto veranstalteten wir den 3. Paritätischen Gesundheitskongress im ONLINE-Format

Der Schwerpunkt war bei diesem Gesundheitskongress, wie die Gesundheit in Ihren Betrieben und Einrichtungen gestärkt werden kann.
Die Teilnehmer*innen konnten inspirierende Keynotes und und interaktive Breakout-Sessions zu Themen wie Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM),
psychische Gesundheit, die Potentiale der Selbsthilfe als ein neuer Baustein im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, Zukunftstrends und Nachhaltigkeit
kennenlernen.Erkenntnisse aus der Forschung, anregende Praxisbeispiele und Diskussionen rundeten das Programm ab, auch mitrenommierte Wissenschaftler*innen,
namhaften Expert*innen, erfahrene Praktiker*innen und die erfolgreichen Champions aus dem Sport, wie Sven Hannawald und Edgar Itt. 
Der Gesundheitskongress wurde auch von der Glücksspirale unterstützt.

Nun ist ein Moodvideo erschienen und die Broschüre  zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Sozialwirtschaft!

Unsere Angebote 2025
- ONLINE-Veranstaltungen und Seminare zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, zur Gefährdungsbeurteilung, und Schulungen
zum Betreuungsmodell abB, der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
- Melden Sie sich an - das gesamte Programm können Sie anfordern unter g.wimmer@paritaet-bayern.de

ONLINE- zum Thema Gefährdungsbeurteilung „Verantwortung im Arbeitsschutz für alle Branchen
- Grundlagen-Workshop: Rechtliche Grundlagen, Praktische Beispiele, Zeit für Diskussionen zu den Themen und Ihren Fragen

Mittwoch, 09.04.2025, 09 – 12 UhrAnmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/248021543
oder
Mittwoch, 02.07.2025, 09 – 12 UhrAnmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/236534984

Inhalte der Workshops:

  • Was ist ein Arbeitsunfall / eine Berufskrankheit? Wie erfolgt die Meldung an die BGW?
  • Welche Verantwortung haben Führungskräfte? (Umgang mit Verantwortung im Arbeitsschutz)
  • Wer kann mich als Führungskraft unterstützen? (Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation)
  • Instrumente des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)

Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz,

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksstelle München, Präventionsdienste
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ONLINE-Aufbau-Workshops zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse

Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich Beratung und Betreuungseinrichtungen.
Im Fokus: Psychische Belastungen, Gewalt und Aggression

Montag, 22.09.2025, 09 – 12 Uhr
Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/555252609

Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich KITA „Gefährdungsschwerpunkte in Kitas“
Mittwoch, 29.10.2025 , 09 – 12 Uhr
Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/349539253

Inhalte dieser beiden Workshops:

  • Vertiefung von Arbeitsschutzaspekten, Beispiele und  Fragen. Für die Teilnahme an den Aufbauworkshops sind Kenntnisse
    zu Grundlagen im Arbeitsschutz notwendig. D.h. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation des
    Arbeitsschutzes, bspw. die Teilnahme an den vorherigen Workshop der BGW.

Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz,

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksstelle München, Präventionsdienste 
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Zwei-tägiges Seminar in München

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kompetent meistern – Rolle und Aufgabe der Führungskraft
Donnerstag, 22.05.2025, 10 bis 17 und Freitag, 23.05.2025, 9 – 16.30 Uhr

Geschäftsstelle des Paritätischen Landesverbandes in München – Neuperlach-Zentrum, Charles-de-Gaulle-Str. 4
Max. 20 TN, Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/151682804

Anmeldeschluss: 07.04.2025! - es gibt noch Restplätze

Die Inhalte des Seminars
Sie sind Führungskraft und möchten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen gut begleiten?
Und dabei auch auf herausfordernde Situationen gut vorbereitet sein? Dann sind Sie bei diesem Seminar genau richtig!

Mit guten und gesunden Arbeitsbedingungen erfüllen Unternehmen und Führungskräfte nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht,
sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Neben den wichtigsten Informationen zu psychischer Belastung und den Besonderheiten der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastung stehen im Seminar folgende Fragen im Fokus: Worauf ist für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung zu achten?
Was ist hierbei Ihre Aufgabe als Führungskraft? Und wie können Sie konstruktiv mit kritischen Ergebnissen umgehen?

Gemeinsam werden Erfolgsfaktoren und Strategien diskutiert und entwickelt und unterstützen Sie dabei:

  • Klarheit über Ihre Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu gewinnen
  • Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu entwickeln
  • mit Herausforderungen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung professionell umzugehen

Referentin: Frau Dr. Esther Curdt, BGM-Consulting Net

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Workshop für Mitglieder von Betriebsratsgremien in München 
„Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ , Donnerstag, 30.10.2025, 10 – 15 Uhr

Geschäftsstelle des Paritätischen in München, Neuperlach-Zentrum, Charles-de-Gaulle Str. 4  
Anmeldeschluss ist der 23.10.2025! Max. 20 TN!
- Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/146339983

Inhalt des Workshop 
Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten die Unternehmen und Einrichtungen dazu, eine betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten – sobald  Sie eine(n) Mitarbeiter(in) beschäftigten.

In diesem Workshop lernen Sie als Mitglied des Betriebsratsgremiums Ihre Gestaltungsmöglichkeiten
zum Thema „Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ kennen.
Ein kostenfreies Angebot der BGW-Verbände-Kooperation mit dem Paritätischen in Bayern für die
Mitgliedsorganisationen und deren Einrichtungen und Dienste.

  • Vorstellung der BGW und den Aufgaben
  • Die wesentlichen Arbeitgeberpflichten
  • Der Betriebsrat als wichtiger Akteur in der betrieblichen Arbeitsschutz-Aufbauorganisation
  • Organisation des Innerbetrieblichen Arbeitsschutz
  • Die Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Durchführen von Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Referent: Bernhard Scheibner, stv. Leiter der Bezirksstelle – Präventionsdienste der BGW München

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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Kennen Sie bereits das Angebot für unsere Mitgliedsorganisationen mit bis zu 50 Beschäftigten
Weitere Informationsveranstaltung und Schulungen zum Betreuungsmodell der alternativen bedarfsorientierten

Wissen Sie, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Organisation effektiv gestalten können? Dann schauen Sie auf der Webseite
der BGW, wie Sie Ihre Arbeitsschutzbetreuung organisieren können:
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung

Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten Sie als Führungskraft, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
einzurichten – sobald Sie nur eine(n) Mitarbeiter(in) in Ihrer Organisation beschäftigten. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
Teilzeitkräfte und Aushilfen. Arbeitsschutz muss nicht nur eine Pflicht bleiben – machen Sie es zu einem Erfolgsfaktor, der sich positiv
auf Ihre Arbeitsbedingungen, die Bindung Ihrer Mitarbeiter und somit auf den Erfolg Ihres Unternehmens auswirkt.

Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle, über die wir in unseren kostenfreien Informationsveranstaltungen informieren.
Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und lassen ausreichend Raum für Ihre Fragen.

Geplante Informationsveranstaltungen 2025:

11.03.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr

03.07.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr

29.08. 2025, 14:30 bis 16:00 Uhr

Über diesen Link https://akademiesued.org/angebot/online-informationsveranstaltung-zur-alternativen-bedarfsorientierten-betriebsaerztlichen-und-sicherheitstechnischen-betreuung-ab-b#3689 können Sie sich direkt zu einer kostenfeien Infoveranstaltung anmelden.

Um Sie weiterführend zu unterstützen, bietet der Paritätische in Kooperation mit der Paritätischen Akademie Süd in jedem Jahr kompakte Unternehmer
schulungen in einem online-Format an, die insbesondere für die „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ geeignet sind, mit dem Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Organisation kostengünstig selbst in die Hand nehmen können; in den Unternehmerschulungen können Sie sich aber auch ganz grundsätzlich über Ihre Organisationspflichten informieren, wenn Sie für Ihre Einrichtung ein anderes Betreuungsmodell anwenden.

Hinweis: Das Betreuungsmodell alternative bedarfsorientierte Betreuung kann nicht angewendet werden bei Kliniken, beruflichen Reha-Einrichtungen
und Werkstätten für Behinderte!

Geplante Unternehmerschulungen 2025:

09.04. und 07.05.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

01.09. und 15.09.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

29.10. und 13.11.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

Über diesen Link https://akademiesued.org/angebot/mi-ma-schulung-ba-wue#5617

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme!!

 

 

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Mitgliederangelegenheiten BGW Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Thu, 27 Mar 2025 16:53:39 +0100
Monika Nitsche verstorben https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30633&cHash=296652761058c9c8dc973356559335e4

]]> ]]> München, 26. März 2025 – Der Paritätische in Bayern trauert um Monika Nitsche, die am 24. März völlig unerwartet im Alter von 52 Jahren verstorben ist. Vorständin Margit Berndl: „Wir verlieren eine außerordentlich beliebte und geschätzte Kollegin, die mit ihrem Ideenreichtum und großer Tatkraft die Engagement-Politik des Paritätischen in Bayern nach innen und außen maßgeblich geprägt und gestaltet hat. Wir sind tief erschüttert. Ihre besondere Persönlichkeit, ihre Herzlichkeit und Offenheit werden uns sehr fehlen. Sie hinterlässt eine große Lücke. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrem Ehemann und ihrer Familie.“

Diplom-Pädagogin Monika Nitsche war seit 2011 als Referentin für Bürgerschaftliches Engagement im Paritätischen Landesverband tätig. Zuvor leitete sie die Freiwilligenagentur Tatendrang in München. Ebenso war sie zeitweilig Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V.

Mit großem Engagement hat Monika Nitsche im Landesverband auch einige Jahre die Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit ausgefüllt und sich für faire Arbeitsbedingungen und Innovation in der Arbeitswelt eingesetzt. Im Rahmen der verbandlichen Zielsetzung einer gendersensiblen Sprache hat sie federführend einen wegweisenden Leitfaden realisiert.

Monika Nitsche stand in besonderem Maße für die Werte und Ideen des Paritätischen und seiner Vielfältigkeit: „Die Kraft der Mitgliedsorganisationen nutzen!“ – das war ihr Motto.

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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Aus dem Landesverband Der Paritätische Wed, 26 Mar 2025 10:43:00 +0100
Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30628&cHash=a535f822d3bef84bff1c1c83aad0f562

]]> Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe zeichnet seit über 30 Jahren Menschen oder Gruppen aus, die sich für Menschen einsetzen: Engagement, das Veränderungen im Leben erkrankter Mitmenschen und ihrer Angehörigen schafft und das gesellschaftliche Miteinander stärkt. Multiple Sklerose und weitere neurologische Erkrankungen stehen dabei im Mittelpunkt.

Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Menschen und Projekte verteilt. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2025 an die Hertie-Stiftung zu richten.

Weitere Informationen und Bewerbungsformular unter:

www.ghst.de/hertie-preis

Quelle: Gemeinnützige Hertie-Stiftung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 25 Mar 2025 11:54:13 +0100
Bayerischer Engagiert-Preis für ehrenamtliches Engagement im interreligiösen Dialog https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30617&cHash=cf12934832397316f2da99d4040cd919

]]> Auch in diesem Jahr wird der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, den Bayerischen Engagiert-Preis an Menschen, die sich ehrenamtlich in herausragender Weise im Freistaat engagieren, verleihen. Die Preise werden in den Kategorien Ausdauer, Feuer & Flamme, Mut, Herz und Sonderpreise vergeben.

In diesem Jahr werden speziell Projekte, die sich für den interreligiösen Dialog einsetzen und so zum friedlichen und sicheren Zusammenleben und zum Zusammenhalt im Freistaat beitragen, gesucht.

Engagierte können ihre Bewerbung bis zum 14. April 2025 an wirfuerandere@stmi.bayern.de richten.  Der Aufruf mit weiteren Informationen zur Bewerbung finden ist zu finden unter: www.wirfuerandere.bayern.de.

Gefragt sind Einzelpersonen oder Teams mit ihrem Einsatz für andere. Besonders Bewerbungen von engagierten Jugendlichen sind gewünscht. Eine kurze und aussagekräftige Darstellung des Engagements (gerne auch per Video) zusammen mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anhang) genügt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 20 Mar 2025 17:45:11 +0100
SVR-Studie: Wege zu mehr politischer Partizipation für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30615&cHash=d6ee43c65bd3336ff1e7189b1c7a5d63

]]> Deutschland ist ein Einwanderungsland. Allerdings spiegelt sich die Vielfalt der Bevölkerung bislang nicht in der politischen Repräsentation wider. Besonders junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind seltener politisch aktiv (11 %) als Gleichaltrige ohne Zuwanderungsgeschichte (40 %). Das zeigen quantitative Daten aus dem SVR-Integrationsbarometer 2024, die für eine neue Studie des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) ausgewertet wurden. Mithilfe qualitativer Interviews geht die Studie diesem Beteiligungsdefizit auf den Grund und untersucht die Teilhabechancen junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zwischen 15 und 35 Jahren. Hürden vor allem für migrantisch wahrgenommene Personen sind fehlende Zugänge zur Politik, Diskriminierungserfahrungen und die geringe Repräsentation der eigenen Gruppe. Um Teilhabe zu verbessern, braucht es politische Bildungsarbeit in Schulen und außerschulischen Kontexten, Vorbilder in der Politik sowie Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit.

Die SVR-Studie „Jung und vielfältig, aber noch nicht politisch beteiligt? Wege zu mehr Partizipation für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ ist Teil des Projekts YoungUP!, das vom Förderverein des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats e.V. (BZI) durchgeführt wird. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert das Projekt YoungUP!.

Die Studie kann auf der untenstehenden Webseite heruntergeladen werden.

Quelle: Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Kinder und Jugend Migration und Flucht Thu, 20 Mar 2025 16:34:02 +0100
Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30614&cHash=7694a38ab8ea0c6ff9394f672fc26674

]]> Das Anliegen im Wortlaut:

Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass...

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)
Alltagsheld:innen
AWO Bundesverband e. V.
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutscher Frauenrat e.V.
Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)
Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH
Fair für Kinder e.V.
Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband
Frauenhauskoordinierung e. V.
SHIA e.V.
SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Wellcome gGmbH
Zukunftsforum Familie e. V.

Der Appel kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Der Paritätische Familie Kinder und Jugend Thu, 20 Mar 2025 16:28:12 +0100
Deutscher Pflegeinnovationspreis gegen Einsamkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30613&cHash=0d232541518cc3c90f9a4c5dd1500a97

]]> Der Deutsche Pflege­inno­vations­preis der Sparkassen-Finanz­gruppe engagiert sich für einen nachhaltigen Wandel in der Pflege und möchte zukunftweisende Konzepte in der Pflege unterstützen.

Gesucht werden inno­vative An­sätze, die Einsam­keit entgegen­wirken und einen Beitrag zu sozialer Teil­habe leisten. Die menschenzentrierten Konzepte sollten einen starken Praxisbezug aufweisen und an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sein.

Das Sieger­pro­jekt ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine Bewerbung ist bis zum 10. Mai 2025 möglich.

Weitere Informationen unter

https://www.ukv.de/content/service/pflege-ratgeber/pflegepreis/

Quelle: UKV - Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 20 Mar 2025 16:22:44 +0100
Bundesweite Aktionswoche #OhneFachkräfteKeineTeilhabe vom 31. März bis 4. April 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30612&cHash=e29c9244c068dc622869d1f1cbf7e491

]]> Aktionswoche #OhneFachkräfteKeineTeilhabe

Es braucht gut ausgebildete Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie. Nur dann kann Inklusion und Teilhabe aller gelingen.

Deshalb rufen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern und der Lebenshilfe Landesverband Bayern gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und dem Berufsverband Heilerziehungspflege dazu auf, sich auch in Bayern aktiv an der bundesweiten Aktion #OhneFachkräfteKeineTeilhabe vom 31. März bis 4. April 2025 zu beteiligen.

Infos und Materialien dazu gibt es auf der untenstehenden Webseite zum Download. Die Aktionswoche ist eine Initiative der Bundes-Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege.

Der Paritätische in Bayern bittet um Rückmeldung zu Aktionen und Initiativen, die sie im Rahmen der Aktionswoche planen, um bei Presseanfragen entsprechende Informationen zur Verfügung zu haben.

Der Aufruf an die Mitgliedsorganisationen kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: Paritätischer in Bayern

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Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Der Paritätische Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 20 Mar 2025 16:18:54 +0100
Erfolg der Freien Wohlfahrtspflege bei der Förderung von Gemeinkosten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30611&cHash=0a62aa01c782a0deba167a06270ef1c4

]]> Der Freistaat Bayern leistet durch seine staatlichen Förderungen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur für die Menschen in Bayern. Viele dieser Aufgaben übernehmen vor Ort die Träger der freien Wohlfahrt. Für die Träger wird die Erbringung dieser Leistungen eine immer größere finanzielle Herausforderung. Für viele Träger wird es zunehmend schwieriger die notwendigen Gemeinkosten und Eigenanteile aufzubringen.

Der Paritätische setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, die Belastung der Träger durch Gemeinkosten und Eigenmittel zu verringern. Nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit Finanz- und Fachministerien konnte die Freie Wohlfahrtspflege Bayern nun einen Durchbruch erzielen.

Gemeinkosten sollen in Form eines Pauschalsatzes von 5 % der zuwendungsfähigen direkt abrechenbaren Personal- und Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Einzelheiten können dem Schreiben des Vorsitzenden der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Dr. Andreas Magg, entnommen werden.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 20 Mar 2025 15:30:21 +0100
Für eine demokratische und inklusive Gesellschaft: Paritätischer tritt Allianz gegen Rechtsextremismus bei https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30610&cHash=bb86f0f4fa9746441b130fd4d810e49a

]]> ]]> München, 20. März 2025 – Seit mehr als 100 Jahren engagiert sich der Paritätische in Bayern für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um dabei noch mehr Schlagkraft zu erreichen, agiert der Verband zusätzlich in unterschiedlichen Bündnissen – ab sofort auch in der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg. Dieser ist der Paritätische Landesverband jüngst im Rahmen der Mitgliederversammlung des Bezirksverbands Mittelfranken in Nürnberg beigetreten.

„Der Paritätische in Bayern und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich täglich für gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Mit dem Beitritt zur Allianz bündeln wir unsere Synergien im gemeinsamen Einsatz für ein gutes Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft, in der alle gleich viel wert sind und Ausgrenzung jeglicher Art keinen Platz hat“, betonte Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen Landesverbands, bei der Übergabe der Beitrittsurkunde durch den Vorsitzenden der Allianz gegen Rechtsextremismus, Stephan Doll, sowie der stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Elisabeth Preuß.

Andrea Carl, Bezirksgeschäftsführerin des Paritätischen Mittelfranken unterstrich ebenfalls die Bedeutung des Beitritts: „Der Paritätische in Mittelfranken setzt sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen jeden Tag für ein gutes Leben in einer vielfältigen Gesellschaft ein. Damit das so bleibt, vernetzen und engagieren wir uns in Bündnissen, die sich klar gegen rechtsextremes Gedankengut abgrenzen und sich aktiv für eine demokratische und inklusive Gesellschaft einsetzen.“
„Die Allianz gegen Rechtsextremismus versteht es als ihre Kernaufgabe, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten“, betonte Stephan Doll, Vorsitzender der Allianz gegen Rechtsextremismus. „Wir freuen uns, diese Aufgabe nun gemeinsam mit dem Paritätischen in Bayern zu bewältigen.“

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist sebst Träger sozialer Einrichtungen, darunter auch Pflegeeinrichtungen. Der Paritätische ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mehr Infos: www.paritaet-bayern.de

Über die Allianz gegen Rechtsextremismus:
Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg versteht sich als unabhängiges und solidarisches Netzwerk, dem es darum geht, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit sowie Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Derzeit gehören 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen dem Netzwerk an. Mehr Infos: Allianz gegen Rechtsextremismus

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Presse Aus dem Landesverband Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 20 Mar 2025 12:40:00 +0100
Der vdek-Zukunftspreis 2025: "Leichter gesagt, als getan – Therapietreue in der Behandlung fördern“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30604&cHash=9df9eca44e8862d34c385df7d940c6ef

]]> Mit der Ausschreibung des vdek-Zukunftspreises 2025 suchen die Ersatzkassen Leuchtturmprojekte, die zur Einhaltung der Therapie im Rahmen des Behandlungsprozesses motivieren.

Patientinnen und Patienten oftmals nicht bereit oder in der Lage, Therapien wie verordnet durchzuführen. Welche Ideen gibt es, um Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige nachhaltig durch Anleitung, Beratung, Information oder Schulung bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen und damit auch die Lebensqualität zu erhöhen? Wie können individuelle Lebenssituationen der Betroffenen besser berücksichtigt werden, wenn es um die Steigerung der Therapietreue geht?

Für die besten Einreichungen ist ein Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro ausgelobt. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury.

Weitere Details zur diesjährigen Ausschreibung unter https://www.vdek.com/politik/vdek-zukunftspreis/2025.html

Bewerbungen sind bis zum 23. April 2025 möglich.

 

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mon, 17 Mar 2025 17:08:00 +0100
Commerzbank-Stiftung schreibt Preis zum Thema Übergang Schule/Beruf aus https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30605&cHash=3c4e6edcc4d000867d13894dcba3bcd1

]]> Mit dem Preis "ZukunftsWege" zeichnet die Commerzbank-Stiftung Projekte und Programme gemeinnütziger Einrichtungen aus, die sozial und/oder gesundheitlich benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang Schule/Beruf zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe verhelfen. Der Preis ist mit insgesamt 70.000 Euro dotiert.

Er wird in zwei Kategorien verliehen:

Kategorie "Soziales": für Projekte, die erfolgreich Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus sozial benachteiligtem Umfeld wie z.B. Menschen mit bildungs- oder armutsbedingten Benachteiligungen zur Ausbildung, deren Abschluss oder zum Einstieg in den Beruf verhelfen.

Kategorie "Gesundheit": für Projekte, die erfolgreich Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund von psychischen oder physischen Erkrankungen berufliche Perspektiven, idealerweise im ersten Arbeitsmarkt, eröffnen. 

Aufgerufen sind gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, gGmbHs und Schulen. Bewerbungsschluss ist am 11. April 2025.

Weitere Informationen und Bewerbung unter:

https://commerzbank-stiftung.de/zukunftswege/zukunftswege-2025

Quelle: Commerzbank-Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fri, 14 Mar 2025 17:22:10 +0100
Online-Veranstaltungsreihe zur Implementierung betrieblicher Klimaschutzmaßnahmen - "Vom CO2-Fußabdruck zur Nachhaltigkeitsstrategie" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30483&cHash=e5b41c6ab6acacecb80770b03270c004

]]> Der Paritätische in Bayern hat die Online-Veranstaltungsreihe zur Implementierung betrieblicher Klimaschutzmaßnahmen - "Vom CO2-Fußabdruck zur Nachhaltigkeitsstrategie" aufgesetzt, zu der er hiermit ganz herzlich einlädt. 

In sieben Veranstaltungen zwischen März 2025 bis Juni 2025 wird darüber informiert und gemeinsam besprochen, wie soziale Einrichtungen Ihre Strukturen und Prozesse anpassen können, um (noch) klimafreundlicher arbeiten zu können. Dazu sind verschiedene Expert*innen eingeladen, die in praxisnahen Veranstaltungen Fachinputs geben und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltungen werden durch eine Förderung der Lotterie "GlücksSpirale" ermöglicht und sind daher für alle Teilnehmer*innen kostenfrei.

Der untenstehende Link gibt weitere Informationen und führt schließlich zur Anmeldung.

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Termine Klimaschutz Der Paritätische Fri, 14 Mar 2025 10:00:00 +0100
ACCESS erhält den "Zero Project Award 2025" für innovative Arbeit für Menschen mit Behinderungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30598&cHash=614977532c42d5ada3207a8b2f75e7b7

]]> ]]> Bitte entnehmen Sie der Pressemitteilung alle wichtigen Hintergrundinformationen zur Preisverleihung in Wien, zu den gewürdigten Inhalten und Schwerpunkten der Arbeit von ACCESS Inklusion im Arbeitsleben gGmbH.

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Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Fri, 14 Mar 2025 08:31:18 +0100
Koalitionsverhandlungen: Sicherung der wirtschaftlichen Situation von Pflegeeinrichtungen - Anschreiben Trägervereinigungen Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30596&cHash=450f7a4800e8666d3b20b852f6c7a3e0

]]> Untenstehend finden Sie das zum Start der Koalitionsverhandlungen von der überwiegenden Zahl der Trägervereinigungen versendete Schreiben, in dem die designierten Unions- und SPD-Verhandler*innen der entsprechenden AG hierbei auf die Missstände und den Handlungsbedarf hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation von Pflegeeinrichtungen hingewiesen werden.  

Das Schreiben kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Thu, 13 Mar 2025 16:32:47 +0100
Bündnis für Gute Pflege mahnt Union und SPD, die Sicherung der pflegerischen Versorgung in Sondierungsgesprächen für eine Koalition nicht zu vergessen. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30595&cHash=78d2d0636dcf0fc947b29d2aeb1386f4

]]> In einem Brief wendet sich das Bündnis an die Vorsitzenden beider Parteien und appelliert eindringlich daran, dass es klare Vereinbarungen zur Finanzierung pflegebedingter Kosten braucht, um im Rahmen von Koalitionsverhandlungen einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Sicherung der pflegerischen Versorgung erarbeiten zu können.

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen mit über 14 Millionen Personenmitgliedern: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Deutschland e. V., Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE), Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V., Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG), Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Deutscher Frauenrat, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bundesvorstand, Deutsches Rotes Kreuz DRK, Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Internationaler Bund e. V., Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V., Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Paritätischer Gesamtverband e.V., Sozialverband VdK Deutschland e.V., Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)Verbraucherzentrale Bun-desverband e.V. (vzbv), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesvorstand, Volkssolidarität Bundesverband e.V., wir pflegen – Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.  

Weitere Informationen finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Thu, 13 Mar 2025 16:22:08 +0100
Die offene Gesellschaft braucht die aktive und kritische Zivilgesellschaft! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30589&cHash=a78400eef360a7c482a1c8983289be4e

]]> In den Parlamenten von Bund und Ländern werden vermehrt parlamentarische Anfragen zur politischen Neutralität von etablierten Organisationen und Initiativen gestellt, die erkennbar nicht auf eine sachliche und differenzierte Bewertung bürgerschaftlichen Engagements zielen, sondern auf Einschüchterung und die Förderung von Angst und Unsicherheit gerichtet sind. Damit werden gerade aktive Bürger*innen mit freiwilligem Engagement in der gegenseitigen sozialen Unterstützung, in Kultur, Umweltschutz, Sport und der Selbsthilfe mit einem Misstrauen konfrontiert, für das sie in ihrer Arbeit keinerlei Anlass bieten.

Das demokratische Engagement der Zivilgesellschaft ist ein unerlässlicher, bereichernder Beitrag zu einer einen offenen und vielfältige Gesellschaft. In der aktuellen Diskussion ist es wichtiger denn je, dass sich eine breite Zivilgesellschaft für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzt. Hierzu gehören z.B. auch Geflüchtete, Migrant*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, queere Menschen und viele andere unverzichtbare Gruppen und Initiativen. Ihre Arbeit und deren Legitimität dürfen in  keiner Weise diskreditiert oder in Frage gestellt werden.

Die Kleine Anfrage zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ im Bundestag und ähnliche Initiativen aus den vergangenen Wochen stellen dieses verdienstvolle Engagement von ausgewählten zivilgesellschaftlichen Organisationen pauschal unter Verdacht. Sie fördern damit das Misstrauen gegenüber zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen insgesamt. Der Paritätische kritisiert die mit der Anfrage unternommenen Versuche der parteipolitischen Einflussnahme auf zivilgesellschaftliches Engagement und erklärt seine Solidarität mit den angesprochenen Organisationen.

Auch rechtsextreme Gruppen greifen vielerorts gezielt gemeinnützige Organisationen an. Der Paritätische hat im vergangenen Jahr eine kurze und informative Handreichung zu den Möglichkeiten und Grenzen der politischen Äußerungen gemeinnütziger Organisationen und speziell des Paritätischen vorgelegt. Die Handreichung gibt es untenstehend als PDF-Datei und darf gerne weiter genutzt werden.

Zum Teil wird derzeit die Frage gestellt, ob die Mitwirkung an der politischen Willensbildung grundsätzlich als gemeinnützig anerkannt und die Abgabenordnung entsprechend erweitert werden soll. Der Paritätische hat sich dazu 2019 klar positioniert: Allgemeine politische Betätigung ist bislang kein eigener gemeinnütziger Zweck. Sie ist gemeinnützigen Organisationen erlaubt, wenn sie ihren anerkannten Zwecken dient. Eine Erweiterung des Kreises der gemeinnützigen Zwecke lehnt der Paritätische ab, da dort die Fremdnützigkeit des Handelns im Vordergrund steht und Grundlage für eine erweiterte Spendenabzugsfähigkeit zugunsten der gemeinnützigen Organisationen ist. Der Paritätische fordert stattdessen, dass Organisationen, deren Engagement auf die Förderung von politischer Willensbildung ausgerichtet ist, über eine Erweiterung des Katalogs der körperschaftssteuerbefreiten Organisationen gefördert wird, soweit die Organisationen die verfassungsmäßige Ordnung anerkennen. Die Haltung des Paritätischen ist auch darin begründet, weil ansonsten auch die wachsende Zahl von autoritär-nationalistischen Organisationen über eine Öffnung der gemeinnützigen Zwecke für politische Betätigungen Zugang zum Gemeinnützigkeitsstatus bekommen könnten.

Die offene Gesellschaft lebt mit und vom Engagement ihrer Freund*innen. Der Paritätische wird unverändert stark motiviert alles dafür zu tun, sie zu stärken.

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Der Paritätische Familie Frauen und Mädchen Thu, 13 Mar 2025 12:12:27 +0100
Hidden Movers Award prämiert Bildungsprojekte, die sich an junge Menschen richten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30578&cHash=ffca3425f8ce8ff770bd07632c6b3fa6

]]> Die Deloitte-Stiftung vergibt auch in diesem Jahr wieder den Hidden Movers Award an nachhaltige Bildungsinitiativen. Zu gewinnen gibt es insgesamt 75.000 Euro. 

Gesucht werden Projekte und Ideen, die junge Menschen durch Bildung fit für die Zukunft machen und einen gezielten vor Ort wirkenden Beitrag zur Verbesserung in unserem Bildungssystem leisten.

Die Bildungsinitiativen und -projekte sollen sich vor allem an den unterschiedlichen Lebenssituationen der Zielgruppe der 13- bis 30-Jährigen orientieren und deren Lebensbedingungen sowie Berufs -, Zukunfts- und Integrationsperspektiven durch gezielte Bildungsangebote verbessern.

Der Hidden Movers Award fördert individuell und bedarfsgerecht in verschiedenen Preiskategorien. Dabei können sich sowohl Projekte bewerben, die noch ganz am Anfang stehen (Hidden Mover Ideenphase) als auch Projekte, die bereits lokal oder regional etabliert sind und das Potenzial zum Wachsen haben (Hidden Mover Wachstumsphase).

Wer an dem Wettbewerb teilnehmen möchte, kann sich bis einschließlich 30. April 2025 online über die Website des Hidden Movers Award bewerben.

Weitere Informationen und Bewerbung unter:

https://www.hidden-movers.de/hidden-movers-award/

Quelle: Deloitte-Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Tue, 11 Mar 2025 17:19:49 +0100
Bezirksverband Schwaben mit neuer Geschäftsführung: Beatrix Hertle übernimmt den Paritätischen in Augsburg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30579&cHash=8dee2623ec3659224984b538d08d12e5

]]> ]]> München, 10. März 2025 – Beatrix Hertle übernimmt ab sofort die Bezirksgeschäftsführung des Paritätischen in Schwaben. Die Augsburger Geschäftsstelle ist damit wiederbesetzt. Hertle übernimmt die Geschäftsführung von Vorgänger Wolfgang Prangl.
„Mit Beatrix Hertle gewinnt der Paritätische in Bayern eine starke Vertretung und Stimme, die in der sozialpolitischen Landschaft Schwabens bereits sehr gut vernetzt und in zivilgesellschaftliche wie auch ehrenamtliche Strukturen eingebunden ist. Sie kann ein vielfältiges Profil vorzeigen – eine absolute Bereicherung für unseren Landesverband, seine Mitgliedsorganisationen und das soziale Netz in Schwaben“, betont Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. So leitete Hertle zuvor neun Jahre lang die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Bayern e.V. mit Sitz in Augsburg. Neben Stationen beim Malteser Hilfsdienst bringt die studierte Sozialpädagogin zudem Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigungen mit. Darüber hinaus war sie Lehrbeauftragte an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München sowie an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin.

Beatrix Hertle blickt voller Tatendrang auf ihre neuen Aufgaben: „Ich freue mich, die soziale Daseinsvorsorge ab sofort in Schwaben mitzugestalten. Die Lage für die sozialen Einrichtungen ist gerade im Hinblick auf die Finanzierung und den Personalmangel sehr herausfordernd. Wir wollen uns für die Zukunft aufstellen. Als Verband werden wir uns weiter gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen für ein gutes Leben der Menschen in der Region und für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt stark machen.“

Der Paritätische Landesverband hat 800 Mitgliedsorganisationen, davon 60 im Bezirksverband Schwaben. Sie sind tätig in unterschiedlichen Feldern sozialer und gesundheitsbezogener Arbeit tätig.

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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Presse Aus dem Landesverband Tue, 11 Mar 2025 10:43:00 +0100
ACHTUNG! Hinweis für unsere Gäste: erschwerte Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle durch Bauarbeiten im U-Bahnhof Lorenzkirche https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30568&cHash=82ff228b88b2385525d800acbb100e33

]]> Mobilitätseingeschränkte Personen können leider nicht mehr den Ausgang über die barrierefreie Rampe nutzen. Empfohlen wird von der VAG Nürnberg, auf die Haltestellen Hauptbahnhof oder Weißer Turm auszuweichen und von dort das Ziel zu erreichen. 

Außerdem wurde ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet für beeinträchtigte Menschen, die den Weg nicht selbständig zurücklegen können.

Telefon 0911 / 283 - 4646

Die Bauarbeiten sind geplant bis Ende 2027.

Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Ihr Pari Team vom Bezirksverband Mittelfranken

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Termine Region Mittelfranken Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Der Paritätische Fri, 07 Mar 2025 12:03:22 +0100
Verbände-Appell für selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30567&cHash=2e42d042e96a024b9ac78a10948a04c0

]]> Im gemeinsamen Appell haben sich Verbände mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengeschlossen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände aus dem sozialpsychiatrischen Bereich.

Mit Blick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes besteht unter den unterzeichnenden Verbänden Einigkeit in einer Vielzahl von Diskussionspunkten:

  • Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen muss im Rahmen der Vertragsverhandlungen rechtlich, finanziell und organisatorisch gestärkt werden.
  • Das sozialrechtliche Leistungsdreieck darf nicht zugunsten einer Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger eingeschränkt oder aufgegeben werden.
  • Bedarfsermittlungsverfahren müssen für alle Beteiligten einfacher und bundeseinheitlich angeglichen werden. Dabei ist auf die individuellen Lebensumstände zu fokussieren und das Selbstbestimmungsrecht zu achten.
  • Anforderungen an den Einsatz von Fach- und Hilfskräften sollten gemeinsam auf Bundesebene formuliert werden.
  • Sowohl Leistungs- als auch Vergütungsvereinbarungen sollen Gegenstand von Schiedsverfahren sein können.
  • Eine Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Erfahrungsaustauschs nach § 94 Abs. 5 SGB IX soll gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden der Leistungserbringer erfolgen.

Der Appell an den neu gewählten Bundestag kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 06 Mar 2025 15:46:25 +0100
Online-Umfrage: Social-Media-Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30565&cHash=858e4ed3bd05fd9e4447da95ecb93774

]]> Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet täglich daran, für die Bürger*innen bestmögliche Lösungen zu entwickeln. Um seine Arbeit noch besser auf die Bedürfnisse abzustimmen und die politische Partizipation zu fördern, wurde eine Umfrage zum Thema "Social-Media-Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen" gestartet. Das BMAS möchte mehr darüber erfahren, wie junge Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen bzw. deren Angehörige Social Media nutzen, welche Plattformen sie bevorzugen und welche Erfahrungen sie dabei machen.

Diese Erkenntnisse helfen dem BMAS, eine gezielte Kampagne für die bundesweiten Teilhabeberatungsangebote zu entwickeln, die die Bedürfnisse und die Herausforderungen junger Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum berücksichtigt.

Nehmen Sie an der untenstehenden Umfrage teil, wenn Sie selbst zur Zielgruppe gehören oder Angehörige bzw. Angehöriger einer betroffenen Person sind.

Teilen Sie den untenstehenden Umfragelink gerne in Ihrem Umfeld, um möglichst viele Teilnehmende zu erreichen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Thu, 06 Mar 2025 15:25:12 +0100
Einstiegs-Webinar: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30553&cHash=2703fc438ad13f7839b1aa39fb0cafab

]]> Die Folgen der Klimakrise sind im Gesundheits- und Sozialbereich bereits heute spürbar und auch soziale Einrichtungen waren in den letzten Jahren von den Klimawandelfolgen wie Hitzewellen, Trockenheit, Starkregen oder Hochwasser betroffen. Was bedeutet das für die Schutzbefohlenen und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen? Wie kann die Lebens- und Arbeitsqualität in Zukunft sichergestellt werden?

Hierzu bietet das Zentrum Klimaanpassung zwei Mal pro Jahr ein zwei-stündiges Webinar an. In dem Webinar wird kurzweilig und anschaulich vermittelt, wie soziale Einrichtungen strategisch und effektiv in die Klimaanpassung einsteigen können. Dabei wird in die Zusammenhänge von Gesundheit und Klimawandel sowie die spezifischen Auswirkungen auf vulnerable Gruppen eingeführt. Im Mittelpunkt des Webinars stehen jedoch konkrete Tipps und Hilfestellungen zur Ermittlung von Betroffenheit und Planung von Maßnahmen. 

Die genauen Veranstaltungstermine werden über einen Newsletter des Zentrum Klimaanpassung bekannt gegeben.

Untenstehend findet sich der Link, der zur Veranstaltung sowie zur Newsletter-Anmeldung führt.

Quelle: Zentrum Klimaanpassung

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Mitgliederangelegenheiten Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Klimaschutz Weitere Anbieter Mon, 03 Mar 2025 13:03:28 +0100
Auridis Stiftung fördert Konzeptentwicklung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30552&cHash=c5f06bd253215d0d91189a76303ee3b4

]]> Die aktuelle Ausschreibung der Auridis Stiftung richtet sich an Organisationen, die finanzielle Unterstützung zur Entwicklung eines Konzeptes benötigen, um es in einer sich anschließenden Phase umzusetzen.

Aufgefordert zur Bewerbung sind Vorhaben, die im Schwerpunkt Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligenden Lebenslagen – direkt oder indirekt – unterstützen.

Bei einer erfolgreichen Bewerbung erarbeitet die jeweilige Organisation mit Unterstützung von Auridis in einer wirkungsorientierten Konzeptionsphase ein Konzept, um eine Strategie für eine nachhaltige Verbreitung des Angebots zu entwickeln.

Es ist eine Förderung bis zu 100.000 Euro möglich.

Bewerbungen können bis einschließlich 28. März 2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Online-Formular unter

https://www.auridis-stiftung.de/ausschreibung/?utm_source=phineo-nl&utm_medium=email&utm_campaign=mailing-232025

Quelle: Auridis Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 28 Feb 2025 18:16:05 +0100
Stellungnahme zu den Regelungen der Bildungsleistungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Entwurf) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30537&cHash=ca73be9c748bd14e2c0c96c1464564db

]]> Stellungnahme zu den Regelungen der Bildungsleistungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Entwurf)

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Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben zu dem Entwurf eines UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Mit Fachinfo vom 22. Januar 2025 hatten wir über die Veränderungen in § 4 Nr. 21 UStG aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 informiert. Die Neuregelung präzisiert, welche Leistungen im Bildungsbereich von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft Bildungseinrichtungen sowie Privatlehrer.

Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den geänderten Regelungen einen Entwurf für einen neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfasst.

Die Verbände der BAGFW sehen an einigen Punkten Klarstellungsbedarf und haben dies in einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium verdeutlicht. 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme. 

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Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 27 Feb 2025 17:48:41 +0100
Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30536&cHash=2825bbd02cb9d65eda1eac7d5f0654a8

]]> Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen

 Dank der bemerkenswerten Leistungen moderner Systeme maschinellen Lernens befinden wir uns derzeit in einem technologischen Umbruch mit weitreichenden gesellschaftlichen und organisatorischen Folgen. Die neue Technik, die wir auch in dieser Veröffentlichung fortan mit dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnen wollen, wird zahlreiche digitale Prozesse sowie die Nutzung technischer Geräte insgesamt revolutionieren.

So verwundert es kaum, dass auch etliche Organisationen der Freien Wohlfahrt hochinteressiert sind an den Möglichkeiten, die KI ihnen bieten kann. Viele Einrichtungen testen KI in Pilotprojekten, einige implementieren entsprechende Systeme bereits in ihren Geschäftsprozessen und manche entwickeln eigene KI-unterstützte Dienstleistungsangebote.

Dabei treten oft ähnliche Fragen auf, z.B.:

  • Was muss ich beachten, wenn ich KI-Anwendungen wie ChatGPT in meinen Arbeitsalltag integriere?
  • Was ist zu beachten, wenn meine Organisation KI-basierte Online-Dienste für externe Nutzer bereitstellt?

Die vorliegende Rechtshilfe bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete, die von diesen Szenarien berührt werden. Sie ergänzt die separat erhältliche KI-Textsammlung, die Ende 2024 umfassend überarbeitet wurde. Diese Textsammlung enthält u.a. einen Leitfaden für die agile Einführung von KI in Organisationen sowie eine Orientierungshilfe zur Erstellung interner KI-Leitlinien.

Die vorliegende Broschüre ist im Rahmen des Projekts #Gleichim Netz entstanden. Wir danken dem Autor Dr. Till Kreutzer für den gelungenen Einstieg in dieses neue Rechtsgebiet.

information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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Mitgliederangelegenheiten IT Recht Thu, 27 Feb 2025 17:43:40 +0100
Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis für Fortbildungsträger https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30535&cHash=4a0dc9c5dd8c1b6a43a0a4eed93fb13d

]]> Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis 

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 dem vom Bundestag am 30. Januar 2025 beschlossenen Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Artikel 6a dieses Gesetzes sieht eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches vor, mit der eine Übergangsregelung für die statusrechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten geschaffen wird.

Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R), mit dem das Bundessozialgericht in einem Einzelfall die Versicherungspflicht für die Tätigkeit einer Musikschullehrerin an einer städtischen Musikschule aufgrund abhängiger Beschäftigung festgestellt hatte. Bildungseinrichtungen sahen sich infolgedessen zum Teil hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt und dadurch in ihrer Existenz gefährdet.

Neu geregelt wurde § 127 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV). Wird danach beispielsweise im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens oder einer Betriebsprüfung festgestellt, dass eine Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung vorliegt, besteht Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2027. Voraussetzung ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Lehrtätigkeit ausgegangen sind, und die Lehrkraft gegenüber dem Versicherungsträger zustimmt, dass bis Ende 2026 keine Versicherungspflicht aufgrund dieser Beschäftigung vorliegt. 

Eine Lehrtätigkeit ist die Tätigkeit von Lehrer*innen im Sinne von § 2 SGB VI. Sie umfasst die Übermittlung von Wissen und die Unterweisung von praktischen Tätigkeiten. 

Auch ohne eine Feststellung in einem förmlichen Verfahren tritt bis zum 31. Dezember 2026 keine Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer Beschäftigung ein, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Lehrtätigkeit ausgegangen sind, und die oder der Erwerbstätige gegenüber dem Arbeitgeber zustimmt. Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt im Ergebnis Rechtssicherheit für die Vertragsparteien ein, ohne dass ein Statusfeststellungsverfahren beantragt oder durchgeführt werden muss. Der Erwerbsstatus kann während des Übergangszeitraums offenbleiben und erfolgen auch keine Beanstandungen im Rahmen der Betriebsprüfung. 

Es entsteht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, mangels Versicherungspflicht für Zeiten vor dem 1. Januar 2027 kein Anspruch der Sozialversicherungsträger auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegen den Arbeitgeber. Entsprechende Beitragsnachforderungen werden nicht erhoben. 

Wenn Lehrkräfte allerdings nicht zustimmen, sind die Voraussetzungen der Übergangsregelung nicht erfüllt. In solchen Fällen kann nach den allgemeinen Vorschriften Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung auch vor 2027 vorliegen und können unter Beachtung der Verjährungsvorschriften Pflichtbeiträge für diese Zeiten nachgefordert werden. 

Durch die neue Regelung wird nach der Gesetzesbegründung für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abgesehen und Bildungseinrichtungen sowie Lehrkräften ausreichend Zeit gegeben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können. 

Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. 

Zusammenfassung erstellt von Dr. Ingo Vollgraf; Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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Interne Struktur Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 27 Feb 2025 17:34:57 +0100
Kristina-Hahn-Preis für Projekte, die Diskriminierung entgegenwirken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30523&cHash=4ced458d8c9ee1e853810f6d710d1812

]]> Zum dritten Mal vergibt die Systemische Gesellschaft e.V. den Kristina-Hahn-Preis. Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2025 auf innovativen Projekten, die „Menschen aus dem Schatten holen“. Gemeint sind damit Projekte, die dazu beitragen, Macht- und Diskriminierungsverhältnisse zu erkennen und zu hinterfragen.

Die eingereichten Projektpräsentationen sollten mindestens drei der in der Ausschreibung genannten Schwerpunkte berücksichtigen:

Der Kristina-Hahn-Preis ist mit 9.000 Euro dotiert. Er versteht sich als eine Auszeichnung und Anerkennung der in den Projekten aktiven Menschen. Beim Vorliegen mehrerer gleichwertiger Projekte kann das Preisgeld geteilt werden.

Weitere Informationen in der Ausschreibung:

https://systemische-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2024/12/Ausschreibung-Kristina-Hahn-2025.pdf

Quelle: Systemische Gesellschaft, Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 26 Feb 2025 13:23:32 +0100
Online-Seminar zu Künstlicher Intelligenz (KI) in der Fördermittelgewinnung am 20.03.2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30519&cHash=dd64d3f53968bd437b8ed927a5446961

]]> Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zu einem festen Bestandteil unseres Alltags – so auch bei der Akquise von Fördermitteln. Dieses Online-Webinar bietet eine praxisnahe Einführung in den Einsatz von KI beim Schreiben von Fördermittelanträgen. Hier lernen Sie, wie Sie mit dem Einsatz von ChatGPT & Co. Zeit sparen und die Qualität Ihrer Texte verbessern, auch wenn Sie nicht besonders technikaffin sind.

Das digitale Seminar findet statt am 20. März 2025, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Seminarinhalte:

Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools: Welche KI-Anwendungen sind für das Schreiben von Antragstexten sinnvoll? Wie unterstützen diese Tools in verschiedenen Phasen der Antragstellung. Welche konkreten Aufgaben kann ich mir abnehmen oder erleichtern lassen?

Technische und ethische Rahmenbedingungen: Welche Grundlagen sind für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu beachten. Wie geht man mit sensiblen Daten um?

Praktische Anwendung am Beispielprojekt: In einer praxisnahen Übung führen wir Sie durch alle Phasen der Erstellung eines Förderantrags: Beginnend mit der Idee, über die Erstellung des ersten Entwurfs und eines Kostenplans, bis hin zur finalen Textüberarbeitung.

Teilnahmegebühr: 75,00 Euro

Über die Referentin:

Mira Pape ist zertifizierte Fördermittelberaterin. Im Team der Civic Coding-Initiative berät sie gemeinwohlorientierte KI-Projekte im Auftrag von BMAS, BMFSJ und BMUV. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fördermittelberaterin konzentriert sie sich auf den Aufbau und die Optimierung von Strukturen und Prozessen für die Fördermittelgewinnung in gemeinnützigen Organisationen.

Anmeldung

Anmeldung bis spätestens 11. März unter:
https://eveeno.com/online-seminar-ki_20-03-2025

Die Anmeldung zu der Informationsveranstaltung erfolgt ausschließlich durch das vollständige Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars.

Hinweis: Für jede Person benötigen wir eine einzelne Anmeldung. Eine Sammelanmeldung ist leider nicht möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Renate Kretschmer, renate.kretschmer@paritaet-bayern.de, Tel. 089/30611-134

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mon, 24 Feb 2025 17:03:44 +0100
Alltagsheld:innen: Förderung für Projekte für Ein-Eltern-Familien https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30511&cHash=541bf214a667ea0c86b6601ec702a9c1

]]> Alltagsheld:innen, die Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, fördert innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Außerdem unterstützt sie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit über die Lebenssituation von Alleinerziehenden mit Zuschüssen.

Ein aktueller Schwerpunkt der Stiftung ist die Situation und Teilhabe von migrantischen Alleinerziehenden insbesondere zum Thema Wohnen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderlinie:
• Starthilfe für neue Projekte - Förderung bis 10.000 Euro
• Zuschuss für laufende Projekte - Förderung bis 10.000 Euro
• Informations- und Bildungsarbeit - Förderung bis 5.000 Euro
• über die Höhe der Förderung von Schwerpunktprojekten wird individuell
entschieden.

Die Förderbewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Mit Blick auf die Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Projektförderung bestehen dennoch folgende Einreichungsfristen je laufendem Jahr: 31.03. und 30.09.

Weitere Informationen unter:

https://alltagsheldinnen.org/was-wir-foerdern/#foerderantrag

Quelle: Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Migration Fri, 21 Feb 2025 15:03:43 +0100
Förderpreise der vbw Stiftung für ökologische und soziale Nachhaltigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30510&cHash=d6c8ba088beb626aec872a1ca48cf299

]]> Die neu gegründete vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern ist eine Stiftung der bayerischen Wirtschaft. Sie setzt sich für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Lebensgrundlagen in Bayern ein.

Die vbw Stiftung fördert neue oder bereits laufende, gemeinnützige Projekte in Bayern, die nachhaltige soziale oder ökologische Verbesserungen schaffen.

Sowohl Privatpersonen als auch Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können sich um Förderungen zwischen 10.000 und 250.000 Euro für ökologische oder soziale Nachhaltigkeitsprojekte in Bayern bemühen.

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt ist gemeinnützig und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
  • Die Umsetzung erfolgt in Bayern.
  • Im Zentrum stehen die soziale oder ökologische Nachhaltigkeit.
  • Die Förderung ist auf ein Kalenderjahr ausgelegt.
  • Die beantragte Fördersumme entspricht mindestens 60 % der Gesamtprojektkosten für ein Jahr.

Bewerbungsschluss ist am 20.08.2025.

Weitere Informationen und Online-Bewerbung unter

https://www.vbw-slb.de/

Quelle: vbw Stiftung Lebensgrundlagen

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Fri, 21 Feb 2025 12:09:08 +0100
Die Suse-Standards für Gewaltschutz in Einrichtungen sind jetzt verfügbar https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30501&cHash=60793cbdfeb3fac102267dffaf8de2c5

]]> Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und sehen sich zudem mit erheblichen Hürden konfrontiert, wenn sie Hilfe, Schutz und Beratung suchen. Dies gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten. Im Rahmen eines Projekts wurden jetzt Standards für Gewaltschutzkonzepte entwickelt.

Seit 2021 sind Einrichtungen und Dienste, die Teilhabeleistungen erbringen, verpflichtet, ihre Nutzer*innen wirksam vor Gewalt zu schützen. Im §37a SGB IX werden hierfür einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte als geeignete Maßnahmen genannt. Diese gesetzliche Verpflichtung ist wichtig und notwendig, benötigt jedoch eine präzise Ausgestaltung, damit Gewaltschutz in den Einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen tatsächlich umgesetzt wird.

Im Rahmen des sog. Suse-Projekts des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Deutschland wurden jetzt Fachliche Standards erarbeitet und veröffentlicht. Die Standards bieten die notwendige Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und können als Orientierungshilfe für die Einrichtungen dienen. Bei der Erarbeitung dieser Standards wurden verschiedene Perspektiven aus der Praxis der Anti-Gewalt-Arbeit, der Selbstvertretung und der Behindertenhilfe sowie aus Forschung, Politik und Verbänden berücksichtigt.

Die zentralen Eckpunkte dieser Standards sind: die umfassende und kontinuierliche Partizipation der Nutzer*innen, externe Begleitung durch Fachberatungsstellen, die Berücksichtigung eines erweiterten Gewaltbegriffs, der auch  strukturelle Risikofaktoren einbezieht, die Verantwortung der Leitung sowie die Einbindung der gesamten Organisation in den Gewaltschutzprozess.

Die fachlichen Standards können Sie untenstehend als PDF Dokumente, auch in Einfacher Spache, herunterladen.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Frauen und Mädchen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 20 Feb 2025 16:38:06 +0100
Gewalthilfegesetz im Bundesrat verabschiedet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30499&cHash=7b0817c06d38f2bc2e4f180774c35a12

]]> Das Gewalthilfegesetz wurde am 14. Februar 2025 im Bundesrat verabschiedet. Damit ist erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen (ab dem Jahr 2032) einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, wobei der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems beteiligen wird.

Der Paritätische fordert bereits seit Jahren die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Gewaltschutzkonvention des Europarats (sog. Istanbul-Konvention) für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Dabei hat sich der Verband für eine bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt, ausgesprochen. In den Paritätischen Strukturen befinden sich derzeit 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen (Stand: Februar 2025).

Gewalthilfegesetz ist Meilenstein

Gewaltbetroffene Frauen können künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen.

Mit dem Gewalthilfegesetz ist nun bundesweit sichergestellt, dass der Gewaltschutz für Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder nicht mehr länger eine freiwillige Leistung der Länder und Kommunen ist. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden durch das Gesetz einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen.

Bundesweit gibt es laut dem Verein Frauenhauskoordinierung 7.700 Frauenhausplätze. Laut Berechnungen entsprechend der Istanbul-Konvention werden aber mindestens rund 21.000 Plätze insgesamt benötigt. Aber auch bei Fachberatungsstellen ist ein Ausbau dringend notwendig, die Wartelisten sind lang und die Nachfragen können teilweise nicht mehr in dem erforderlichen Umfang bedient werden.

Nachbesserungen sind erforderlich

Obwohl das Gesetz grundsätzlich sehr begrüßenswert ist, besitzt es Nachbesserungsbedarf: 

Es bestehen weiterhin Schutzlücken, die insbesondere geflüchtete und migrierte Frauen betreffen und den Zugang zu Schutz und Hilfe erheblich erschweren können.

So braucht es endlich eine präzisere aufenthaltsrechtliche Regelung für Betroffene geschlechtsspezifischer/häuslicher Gewalt mit einem nur abgeleiteten Aufenthaltsrecht, die den Schutz an erste Stelle stellt. Genauso braucht es die Schaffung eines aussageunabhängigen Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel.

Auch bedarf es Nachbesserung mit Blick auf Wohnsitzverpflichtungen und Integrationskurse. So ist hinreichend bekannt, dass die Hürden für die Aufhebung von Wohnsitzverpflichtungen gem. § 12a Abs. 5 Nr. 2 AufenthG in Gewaltschutzfällen zu hoch sind. Im Ergebnis bietet die Härtefallregelung Betroffenen keinen hinreichenden schnellen und effektiven Schutz. Es ist daher dringend geboten, bestehende Wohnsitzverpflichtungen oder -zuweisungen in Gewaltschutzfällen bürokratiearm und ohne erhöhte Nachweiserfordernis aufzuheben. Des Weiteren erfolgt bei einem Verstoß gegen die Teilnahmepflicht an einem Integrationskurs in der Regel eine Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass Gewalterfahrungen den Deutscherwerb erschweren und die allgemeine Teilnahmebereitschaft an und das Verbleiben in Integrationsmaßnahmen wie dem Integrationskurs reduzieren können. Die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen muss daher zwingend ausgesetzt werden, damit keine Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. 

Ebenfalls kritisch betrachtet der Paritätische Gesamtverband, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung nicht explizit auch trans*, nicht-binäre und inter Personen einbezieht. Laut dem erläuternden Bericht zur Istanbul-Konvention sind insbesondere auch LSBTIQA* Personen vom Schutzbereich der Konvention umfasst, das Gewalthilfegesetz muss entsprechend nachgebessert werden.

In der untenstenden Anlage finden Sie die Paritätische Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz (Stand: November 2024) und die verbandliche Positionierung aus dem Jahr 2023 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.   

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Thu, 20 Feb 2025 15:56:07 +0100
Korian Stiftungsaward für Diversität in der Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30497&cHash=8ec577c727472896ce0a334553a5352a

]]> Die Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern schreibt auch in diesem Jahr ihren renommierten Stiftungsaward für Vielfalt und Respekt in der Pflege aus, der mit einem Preisgeld von 2.000 Euro dotiert ist.

Der Award, der seit 2021 jährlich verliehen wird, zeichnet Projekte, Teams, Institutionen oder Einzelpersonen aus, die mit innovativen Konzepten dazu beitragen, den Pflegealltag diversitätssensibler zu gestalten und dadurch nachhaltig zu verbessern. Dabei kann es um interkulturelle Pflegekonzepte, geschlechtersensible Strukturen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung oder weitere Maßnahmen gehen, die Vielfalt in der Pflege fördern.

Bewerbungen müssen bis 30. Mai 2025 online eingereicht werden.

Weitere Informationen und Bewerbungsformular unter:

https://www.korian-stiftung.de/stiftungspreis-news

Quelle: Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Ältere Menschen Pflege Thu, 20 Feb 2025 15:01:07 +0100
Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern startet ihre Projektausschreibung 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30496&cHash=711822b9c58a2242ba96d3f66dd181a5

]]> Ab sofort können bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wieder Anträge auf Förderung für Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe gestellt werden!

Zweck der Förderung ist, die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern durch die Förderung geeigneter Projekte und Maßnahmen zu verbessern.

Gefördert werden Vorhaben, die dazu beitragen, dass Menschen, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten oder davon bedroht sind, den Weg zurück in die Strukturen finden. Die Projekte sollten innovativ und wegweisend für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sein.

Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro je Projekt bzw. Maßnahme. Projekte und Maßnahmen mit einem Förderbetrag von unter 1.000 Euro werden nicht berücksichtigt. Insbesondere werden Projekte gefördert, die nachhaltig, niedrigschwellig und kooperativ angelegt sind.

Frist für die Antragsstellung ist der 18. Mai 2025.

Weitere Informationen und Antragstellung unter:

https://www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de/foerderung/aktuelle-ausschreibung/

Quelle: Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Soziale Teilhabe und Armut Thu, 20 Feb 2025 14:49:37 +0100
Spende für Rückzugsort für Kinder: Findelkind-Sozialstiftung unterstützt Paritätisches Haus am Kurpark https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30603&cHash=e631ce321bf888c7dead9cc56bd8dca4

]]> ]]> München, 17.02.2025 – Großzügige Spende für eine anerkannte Klinik des Müttergenesungswerks: Gemeinsam mit Karin Baumüller-Söder, Schirmherrin des Müttergenesungswerks in Bayern, überreichten Vertreter*innen der Münchner Findelkind-Sozialstiftung in der Landesgeschäftsstelle des Paritätischen einen Scheck in Höhe von 10.000 Euro an das Paritätische Haus am Kurpark in Bad Königshofen.

Die Einrichtung führt Mütter-Kind-Maßnahmen zur Versorgung und Rehabilitation durch. Die Spende ermöglicht den Bau eines Gartenhäuschens als Rückzugsort für die größeren der rund 65 Kinder, die im Haus im Kurpark täglich mit ihren Müttern betreut werden. „Gerade dieses Kinderalter zeigt noch Nachwirkungen durch die Corona-Zeit, und viele Kinder kämpfen noch mit Unsicherheiten und Ängsten, die aus den plötzlichen Veränderungen und dem Verlust von gewohnten sozialen Kontakten resultieren“, erläuterte Evi Bindrim, Geschäftsführerin des Paritätischen Hauses am Kurpark. „Indem wir ihnen Zeit und Raum für Erholung und Freude schenken, können wir helfen, ihre Resilienz zu stärken und ihnen zeigen, dass sie nicht allein sind. Wir sind sehr dankbar für die großzügige Spende, die es uns ermöglicht, noch besser auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen.“

Mit Michael Wächter, Vorstand Wirtschaft und Finanzen des Paritätischen, tauschten sich die Vertreter*innen der Findelkind-Sozialstiftung und Karin Baumüller-Söder über die Arbeit der Einrichtung im Norden Bayerns aus. „Das Müttergenesungswerk, über das ich gern die Schirmherrschaft übernommen habe, bedeutet in schwierigen Zeiten eine entscheidende Unterstützung für Familien“, führte Baumüller-Söder aus. „Mit seinem Haus am Kurpark in Bad Königshofen bietet es großartige Hilfe an, denn Eltern und Kinder stehen oft unter einem großen Druck. Diese Belastungen können auch zu gesundheitlichen Problemen führen. Dann braucht es einfühlsame Angebote, um wieder zu sich selbst und die gemeinsame Balance in der Familie zu finden. Herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort. Ich freue mich sehr, dass mit dieser großzügigen Spende im Haus am Kurpark ein besonderer Rückzugsort für Kinder geschaffen werden kann.“

Wächter machte deutlich, wie wichtig privates Engagement zur Unterstützung der sozialen Versorgung ist: „Insbesondere aufgrund steigender Kosten steht die soziale Infrastruktur unter Druck. Gerade in Zeiten, in denen unsere Einrichtungen und Dienste neben Finanzierungslücken mit immer mehr Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung oder Klimaanpassung konfrontiert sehen, sind es diese Spenden, auf die es ankommt. Die Findelkind-Sozialstiftung ermöglicht hier Großartiges.“

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

Über das Paritätische Haus am Kurpark
Die Einrichtung in Bad Königshofen führt Mütter-Kind-Maßnahmen zur Versorgung und Rehabilitation durch. Die Klinik ist im Verbund des Müttergenesungswerks und wird vom Paritätischen in Bayern getragen. Sie bietet Müttern und ihren Kindern in einem ganzheitlichen Therapiekonzept psychologische und medizinische Versorgungen, um die seelische und körperliche Gesundheit ihrer Besucher*innen zu stärken.

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist sebst Träger sozialer Einrichtungen, darunter auch Pflegeeinrichtungen. Der Paritätische ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mehr Infos: www.paritaet-bayern.de

Über das Müttergenesungswerk Bayern
Im Landesausschuss für Müttergenesung in Bayern sind alle Träger von Müttergenesungskliniken in Bayern und die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände AWO, BRK, Caritas, Diakonie und Paritätischer in Bayern vertreten. Die Ortsausschüsse für Müttergenesung sind regional organisiert, dienen der Kooperation von Beratungsstellen und Kliniken und veranstalten vielfältige Aktionen. Zum Verbund gehören heute über 1.000 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden und 70 anerkannte Müttergenesungseinrichtungen. Rund vier Millionen Mütter und Kinder sind in sechs Jahrzehnten Müttergenesungswerk zu mehr Gesundheit und Lebensfreude gelangt.
Weitere Informationen unter: www.muettergenesungswerk.de

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Presse Aus dem Landesverband Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mon, 17 Feb 2025 10:43:00 +0100
Aufruf zur Mitwirkung: Gute Praxisbeispiele für Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen gesucht! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30456&cHash=04db72984564f288a732da6d8eb2408a

]]> Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei zentrale, aber unterschiedliche Ansätze im Umgang mit den Herausforderungen der Klimakrise. Während Klimaschutz darauf abzielt, den Klimawandel z.B. durch die Reduktion von Treibhausgasen zu bremsen, geht es bei der Klimaanpassung darum, soziale Einrichtungen und Dienste auf die bereits spürbaren und künftig zu erwartenden Klimafolgen vorzubereiten und an diese anzupassen.  

Der Paritätische Gesamtverband ruft alle Mitgliedsorganisationen auf, ihre innovativen und erfolgreichen Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Diensten mit ihnen zu teilen! Ziel ist es, auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes, in einer Broschüre und bei Veranstaltungen konkrete, praxistaugliche Beispiele zu präsentieren, die anderen Trägern und ihren Einrichtungen als Inspiration und Orientierung dienen können. 

Weitere Informationen sind unter dem unten stehenden Link zu finden.

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Mitgliederangelegenheiten Klimaschutz Thu, 13 Feb 2025 17:27:00 +0100
Memorandum „WIR WOLLEN WOHNEN!“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30443&cHash=1c41e1d753fcb0dbd24e05efb4190216

]]> Unter der Überschrift „Wir wollen wohnen!“ hatten die Landesarbeitsgemeinschaften der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAG Ö|F) und der Jugendsozialarbeit (LAG JSA) in Bayern bereits im Jahr 2023 drei Fachtage veranstaltet, bei denen sie das drängende Problem der „Wohnungsnot junger Erwachsener als gesellschaftspolitische Herausforderung zwischen Jugendhilfe und Wohnungsnotfallhilfe“ untersucht, diskutiert und in den Blick gerückt haben.

Als ein Ergebnis dieses intensiven Austauschs vielfältiger Expertinnen und Experten legen wir Ihnen hiermit das Memorandum „Wir wollen wohnen! Wohnungsnot junger Erwachsener in Bayern wirksam begegnen“ vor. In dieser Denkschrift beschreiben wir die mit der genannten Thematik verbundenen Herausforderungen in der gebotenen Kürze und benennen vier Felder, in denen vor Ort und auf überregionaler Ebene an der Schnittstelle zwischen den Rechtskreisen und Angeboten der Jugendhilfe sowie der Wohnungsnotfallhilfe Maßnahmen ergriffen werden sollten, mit deren Hilfe Wohnungsnot junger Erwachsener in Bayern nach unserer Überzeugung wirksam bekämpft werden kann.

Das Memorandum „Wir wollen wohnen!“ kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: LAG Jugendsozialarbeit Bayern

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Soziale Teilhabe und Armut Thu, 13 Feb 2025 14:42:50 +0100
Broschüren zum modularen Gesamtkonzept zur beruflichen Weiterbildung in der Kita und zur Praxisanleitung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30442&cHash=7a6f350d158139251259c6b1c5e8b0d7

]]> Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) bietet einen Einblick in die frisch fertiggestellten Broschüren zum modularen Gesamtkonzept zur beruflichen Weiterbildung in der Kita und zur Praxisanleitung. Sie bieten Antworten auf häufige Fragen von Interessent*innen und der Praxis. 

Die Broschüren können untenstehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Die Broschüren werden demnächst auch auf der untenstehenden Webseite des IFP zur Verfügung gestellt.

Quelle: Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 13 Feb 2025 14:34:27 +0100
Soziale Wärmewende: Die reine Marktlösung macht Heizen zum Luxus https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30441&cHash=4e60149f5873dcc186b1031d4985eceb

]]> Die Zukunft des Heizungsgesetzes ist ungewiss. Setzen sich CDU und FDP mit ihren Vorstellungen durch, würde das Gesetz gekippt und stattdessen auf eine reine Marktlösung (CO₂-Preise) bei einem noch unbestimmten sozialen Ausgleich gesetzt, um die Klimaziele zu erreichen. Dann aber drohen drastische Mehrkosten für Haushalte. Das Fazit einer gemeinsamen Studie des Öko-Instituts und des Paritätischen Gesamtverbands lautet: „Heizen würde zum Luxus!“  

Das zentrale Ergebnis der Untersuchung: Es wäre ein CO₂-Preis von 524 Euroerforderlich, damit die CO2-Emissionen genauso stark sinken, wie sie es durch das Heizungsgesetzes bis 2030 voraussichtlich tun. Dies würde bei Gas zu einem zusätzlichen CO₂-Kostenaufschlag von 10,52 Cent pro kWh führen – was einer Verdopplung des Gaspreises entspricht. Die finanziellen Folgen für Haushalte wären enorm. Einige Beispiele:

  • Ein Haushalt im Wohneigentum mit bisherigen Heizkosten von 1.000 € pro Jahr müsste mit zusätzlichen Heizkosten von 887 € jährlich rechnen.
  • Eine vierköpfige Familie mit Heizkosten von 3.000 € pro Jahr käme auf 2.660 € zusätzliche Heizkosten.
  • Durchschnittlich sind für Haushalte mit Gasheizung im eigenen Haus jährliche Mehrkosten von fast 1.500 € zu erwarten.
  • Mieter*innen in einem Gebäude der Effizienzklasse G mit 3.000 € Heizkosten pro Jahr müssten mit zusätzlichen CO₂-Kosten von 532 € jährlich rechnen.

Während die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Einbau von 65 Prozent erneuerbare Energien nur diejenigen betrifft, die ihre Heizung erneuern müssen, würde ein hoher CO₂-Preis dagegen alle Haushalte belasten – auch jene, die ihre Heizung erst kürzlich ausgetauscht haben und daher keine kurzfristige Wechselmöglichkeit haben.

Soziale Wärmewende statt Kostenfalle

Die Studie zeigt: Statt einer reinen Marktlösung braucht es eine soziale Wärmewende, die gezielte Entlastungen, Förderung und Schutzmaßnahmen für Mieter*innen sowie Anreize für Heizungsindustrie, Stadtwerke und Kommunen kombiniert.

Dazu enthält die Expertise des Öko-Instituts und des Paritätischen umfassende Vorschläge für sozial gerechte Entlastungen und Förderungen, für mehr Schutz der Mieter*innen und zur Entfachung zusätzlicher Dynamiken bei Heizungsindustrie, Stadtwerken und Kommunen. Ein Beispiel ist etwa das Social Leasing: Wärmepumpen könnten durch Ratenzahlung finanzierbar gemacht werden, wobei einkommensabhängige Förderungen gezielt Haushalte mit wenig Einkommen unterstützen. Ein weiterer Vorteil: Das Leasing-Modell umfasst nicht nur das Gerät, sondern auch Monitoring, Wartung und Instandhaltung – das senkt zusätzliche Hürden.

Dr.  Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:
„Heizen darf nicht zum Luxus werden, deshalb Finger weg von der reinen Marktlösung! Wer alles über den CO₂-Preis regelt, produziert soziale Verwerfungen und Ausschlüsse, die auf Ablehnung und Unverständnis stoßen müssen. Wir brauchen eine soziale Wärmewende, die gleichermaßen für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit steht."

Malte Bei der Wieden, Experte für die Wärmewende am Öko-Institut
„Heizungen halten mindestens 20 Jahre. Wenn wir jetzt aufhören, neue Gas- und Ölheizungen einzubauen, können wir das Klimaziel 2045 noch erreichen. Das Heizungsgesetz ist dafür essenziell.“

Die fachliche Erwiderung (14 Seiten) kann als pdf-Datei untenstehend heruntergeladen werden.

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Presse Klimaschutz Soziale Teilhabe und Armut Thu, 13 Feb 2025 11:01:37 +0100
Bayerischer Arbeitsmarktfonds für Qualifizierung und Arbeitsförderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30440&cHash=4005d95bff4d9a9ff6ca92f755092356

]]> Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt herausgegeben.

Mit dem Arbeitsmarktfonds sollen vor allem die Chancen für Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migrant*innen oder Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

Die zentrale Herausforderung auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist derzeit die Sicherung der Fachkräftebedarfe. In Bayern herrscht ein branchenübergreifender und flächendeckender Fachkräftemangel. Um den Fachkräftebedarf zu decken, ist ein wichtiger Baustein, marktbenachteiligte arbeitslose Menschen mit geringen oder fehlenden beruflichen Kenntnissen (weiter) zu qualifizieren sowie junge marktbenachteiligte Menschen in eine Ausbildung zu integrieren bzw. in dieser zu halten. Mit entsprechenden Maßnahmen aus dem Arbeitsmarktfonds soll dazu beigetragen werden, dieser aktuellen Herausforderung zu begegnen.

Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt.

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter einen der folgenden Förderschwerpunkte (FSP) fallen:

  • FSP 1: Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – Regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf), die unter anderem der Sicherung von Fachkräftebedarfen dienen,
  • FSP 2: Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
  • FSP 3: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),
  • FSP 4: Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt,
  • FSP 5: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt

Weitere Informationen in der Förderrichtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/67/baymbl-2025-67.pdf

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Arbeit und Beschäftigung Wed, 12 Feb 2025 13:30:50 +0100
Ohne Vielfalt wäre es jetzt schon zappenduster! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30439&cHash=88471bff63285f4e308ddbb60c99232a

]]> ]]> Ohne Menschen aus aller Welt wäre es in der Pflege, im Gesundheitswesen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung schon lange zappenduster.
Sie arbeiten täglich mit Herz und Engagement in den helfenden Berufen. Sie entlasten auch unsere langjährig beschäftigten Mitarbeitenden und stärken den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.
Doch statt Dankbarkeit erleben viele Menschen aus anderen Ländern Skepsis oder Ablehnung. Das muss sich ändern!
Wir sagen Danke!
In den Organisationen des Bündnisses Dienst-Tag für Menschen arbeiten Menschen aus über 70 Nationen. Sie sind unverzichtbar für unser Gesundheits- und Sozialsystem. Deshalb sagen wir Danke!
Wir fordern von der Politik einen respektvollen, lösungsorientierten und bedachten Umgang mit dem Thema Migration – gerade jetzt, im Vorfeld der Bundestagswahl 2025.
Unsere Forderungen:

  • Verlässliche Einwanderungsmöglichkeiten für Mitarbeitende
  • im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Schnelle und unbürokratische Anerkennung von Berufsabschlüssen
  • Unterstützung für Asylsuchende, möglichst schnell eine Arbeitserlaubnis
  • zu erhalten, um den Pflegenotstand zu entlasten
  • Faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für alle
  • Ein klares politisches Bekenntnis gegen Diskriminierung und
  • für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Politik muss handeln! Migration in helfende Berufe zu erschweren, gefährdet die Versorgung und Unterstützung von pflegebedürftigen, kranken und behinderten Menschen.
Ohne Vielfalt wäre es jetzt schon zappenduster!
Erfahre mehr unter www.dienst-tag.de

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Region Unterfranken Ältere Menschen Arbeit und Beschäftigung Gesundheit Pflege Wed, 12 Feb 2025 11:37:49 +0100
Warum ist die AfD gefährlich? Information in Einfacher und Leichter Sprache https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30434&cHash=452d5d0d4558c830899b004b3d9a054c

]]> Das "Deutsche Institut für Menschenrechte" hat zwei Publikationen mit dem Titel „Warum ist die AfD gefährlich?“ veröffentlicht. Die erste Publikation ist in Einfacher und die zweite Publikation ist in Leichter Sprache. Die Publikationen sollen verdeutlichen, wie sehr sich die rechtsextreme AfD seit ihrer Gründung 2013 radikalisiert hat und welche Gefahr von der Partei für Demokratie und Menschenrechte ausgeht.

Beide Publikationen können mit den untenstehenden Links heruntergeladen werden.

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Zivilgesellschaft und Demokratie Mon, 10 Feb 2025 13:44:32 +0100
Bundestagswahl 2025: Unsere Forderungen für ein gutes Leben und gesellschaftlichen Zusammenhalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30425&cHash=becffcd23a837ed192c98b1f9348c618

]]> Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Abgeordneten werden die Politik der kommenden Jahre entscheidend bestimmen. Die Baustellen sind groß, das Ansehen der Demokratie gefährdet. Mit unseren Forderungen für eine sozial gerechte Politik bringen wir uns in den Wahlkampf ein: Der Paritätische fordert die politischen Parteien zur Bundestagswahl 2025 dazu auf, in dieser schwierigen Situation schnell und ambitioniert zu handeln, um allen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.

Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2025 können Sie untenstehend als PDF herunterladen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der untenstehenden Website.

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Aus dem Landesverband Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Familie Fri, 07 Feb 2025 11:08:24 +0100
Online-Bestelltool der Beratungsstelle Frauen*notruf München https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30418&cHash=a9c449fab71ca43d83994036f293670a

]]> Kennen Sie schon das Online-Bestelltool der Beratungsstelle Frauen*notruf München?

Falls Sie gerne Flyer bei Ihnen auslegen oder in den Broschüren mehr über sexualisierte Gewalt erfahren möchten, können Sie auf der untenstehenden Webseite kostenlos die Info-Materialien (Flyer, Broschüren, Plakate, Postkarten und Sticker) bestellen.

Quelle: Beratungsstelle Frauen*notruf München

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Thu, 06 Feb 2025 14:28:04 +0100
Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30406&cHash=837413fcece54c4db099c833f70ce53e

]]> Nach langer Erwartung hat der Bundestag am 31.01.2025 dem Gewalthilfegesetz mit einer großen Mehrheit zugestimmt. Am 14.02.2025 folgt die Sitzung des Bundesrats, in der das Gesetz noch verabschiedet werden muss. Unter diesem Link kann der Gesetzesentwurf gefunden werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014025.pdf

Zusätzlich mit den abgestimmten Änderungen https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014785.pdf

Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor, der 2032 in Kraft tritt. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen ausgebaut und sicher finanziert werden, wie es die Istanbul-Konvention vorsieht. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung.

Die genaue Auslegung in der Praxis und vor Gericht wird sich, sobald das Gesetz tatsächlich verabschiedet ist und in die Umsetzung kommt, auch in Bezug auf einbezogene Personengruppen erst zeigen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg, der Kampf um den Gewaltschutz für alle Frauen wird weitergehen.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Queer Thu, 06 Feb 2025 11:11:43 +0100
Best-Practice-Beispiele zum Klimaschutz in der Sozialen Arbeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30403&cHash=a99e1cfd00e74f8c68646560bb94d8c7

]]> Die Broschüre zeigt Best-Practice-Beispiele aus sozialen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu folgenden Themen:

  • Energieeffizienz
  • Abfallvermeidung
  • Kreative Bildungsprojekte

Die vorgestellten Initiativen zeigen, wie Einrichtungen nicht nur Menschen unterstützen, sondern gleichzeitig Vorbilder für nachhaltiges Handeln sein können.

Die Broschüre kann untenstehend heruntergeladen werden.

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Klimaschutz Tue, 04 Feb 2025 11:04:25 +0100
Gemeinsamer Appell von Bundes- und Landesorganisationen anlässlich des 37. Parteitags der CDU am 3. Februar 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30400&cHash=3e58776d29abf80b0836561274b5b6cf

]]> CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat vergangene Woche zwei Entschließungsanträge und einen Gesetzentwurf zum Thema Asyl und Migration in den Bundestag eingebracht: von Zurückweisungen an den Binnengrenzen und unbegrenzte Abschiebungshaft hin zum Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Merz hat dabei in Kauf genommen, diese Anträge auch mit Stimmen der AfD durchzubringen – und damit die Brandmauer nach rechts durchbrochen.

„Es war eine schwarze Woche für die Demokratie in Deutschland“, kommentiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, die Ereignisse. „Die Bereitschaft, Mehrheiten von Stimmen von Verfassungsfeinden abhängig zu machen, trägt zur Normalisierung rechtsextremer Positionen bei. Die demokratischen Parteien stehen in der Pflicht, besonnen und ohne spaltende Symbolpolitik die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen. Die Menschlichkeit darf nicht auf der Strecke bleiben.“

Anlässlich des heutigen Parteitags der CDU wenden sich zahlreiche Organisationen in Deutschland mit einem zivilgesellschaftlichen Appell an Parteiführung und Mitglieder. Mitgezeichnet haben neben dem Paritätischen Gesamtverband und dem Paritätischen in Bayern unter anderem: PRO ASYL, Handicap International, Amnesty International, terre des hommes, die Diakonie Deutschland und die Caritas.

Der Appell im Wortlaut:

Einstehen für die menschenrechtliche Brandmauer: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte sind Teil unserer Demokratie

Uns alle eint der Wunsch nach einem Leben in einer Gesellschaft, die uns schützt und unterstützt, in der wir beteiligt und respektiert werden. Diese grundlegenden Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – sind das Fundament unserer Gemeinschaft. Sie geben uns Stabilität, Sicherheit und Halt. Sie garantieren, dass unsere grundlegende Würde und unsere Freiheit gewahrt werden. Es ist die Aufgabe von uns allen, diese Werte zu bewahren und zu verteidigen.

Die Stärke unserer Gesellschaft liegt in der Vielfalt: Unterschiedliche Ideen, Herkunftsgeschichten, Religionen, Weltanschauungen und Identitäten bereichern uns. Geflüchtete Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt sind längst Teil unserer Gesellschaft geworden. Sie arbeiten hier, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Taten einzelner Personen, die uns fassungslos machen und in Entsetzen zurücklassen, wie der schreckliche Angriff von Aschaffenburg, dürfen niemals dazu führen, dass ganze Gruppen stigmatisiert, rassifiziert oder entrechtet werden.

Wir gehören zusammen: Ob geflüchtet, eingewandert oder hier geboren, wir sind alle Teil dieser Gesellschaft. Grund- und Menschenrechte gelten entweder für uns alle oder sie gelten gar nicht. Die Diskussionen über Verschärfungen des Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrechts, die aktuell auch von der CDU maßgeblich vorangetrieben werden, bedrohen dieses Selbstverständnis. Polarisierende und grob rechtswidrige Forderungen nach Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, der Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, nach Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete und nach pauschalen Inhaftierungen aller vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind nicht dafür geeignet, aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Sie sorgen weder für mehr Sicherheit noch für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum, Kitaplätze oder gleiche Bildungschancen, geschweige denn für ein funktionierendes Gesundheitssystem, in dem auch psychische Erkrankungen angemessen versorgt werden. Was noch schlimmer ist: Durch ihre offensichtliche Rechtswidrigkeit schwächen sie unsere Verfassung und den Wert von europäischem und internationalem Recht.

Wir appellieren deswegen an die Vertreter*innen der CDU: Bekennen Sie sich zur menschenrechtlichen Brandmauer und stehen Sie mit uns ein für gesellschaftliches Miteinander, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte. Bitte nehmen Sie auch im Wahlkampf Abstand von Rhetorik und Forderungen, die unsere Gesellschaft weiter spalten und die Menschen gegeneinander aufbringen. In verschiedenen EU-Ländern sind die Folgen einer autoritären Politik zu beobachten. Dort wird ein „Wir gegen die Anderen“-Denken geschürt und Politik gegen queere Menschen, Migrant*innen, Arbeitslose und andere Minderheiten betrieben. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – ist bereits Normalität. Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats untergraben, die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen und die Arbeit von Anwält*innen und Journalist*innen behindert oder eingeschränkt. Als konservative, christlich-demokratische Partei muss die CDU hier gegenhalten und sich klar abgrenzen.

Wir haben die Wahl: Wollen wir ein offenes, vielfältiges und demokratisches Land bleiben, das die Rechte und Grundfreiheiten aller wahrt und das die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert und schützt? Oder gehen wir zurück in eine düstere Zeit, in der Grund- und Menschenrechte nur noch für einige gelten und ganze Bevölkerungsteile zu Schuldigen für gesamtgesellschaftliche Missstände gemacht werden?

Politische Handlungsfähigkeit zeigt sich durch Gesetze und Maßnahmen, die realistisch, wertebasiert und rechtskonform sind. Das ist unsere Erwartung an die CDU – aktuell im Wahlkampf und besonders bei einer möglichen Regierungsverantwortung. Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern die Parteispitze der CDU sowie alle Teilnehmenden des Parteitags auf: Stehen Sie zu Ihren christlichen und demokratischen Werten und bewahren Sie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zum Wohle aller Menschen in Deutschland. Stehen Sie für die menschenrechtliche Brandmauer ein – mit Worten und mit Taten.

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

 

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Presse Zivilgesellschaft und Demokratie Mon, 03 Feb 2025 09:30:53 +0100
Breites Bündnis kritisiert populistische Stimmungsmache und warnt vor sozialen Kürzungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30395&cHash=18263ac77f2141380509caf031ea75b9

]]> Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.

„Gegen unzureichendes Erwerbseinkommen hilft keine Stimmungsmache gegen die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, sondern höhere Löhne und bessere Honorare“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf. Die Unterzeichner*innen warnen eindringlich davor, dass der Sozialstaat aktuell bedroht ist. Dieser sei jedoch ein wesentliches Fundament der Gesellschaft in Deutschland, den es gerade in Zeiten des Umbruchs, der Transformation und der Verunsicherung brauche.

„Wir stellen uns allen Forderungen entgegen, die den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile beschädigen. Wir stehen gemeinsam gegen die Prekarisierung von Arbeit, den Abbau von Leistungen der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, gegen Leistungskürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft und gegen Kürzungen bei den sozialen Dienstleistungen“, wird in dem Aufruf betont. Solidarität dürfe nicht vor den Wohlhabenden Halt machen. „Starke Schultern müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten des Sozialen gehen.“

Zu den zentralen sozialpolitischen Erwartungen an eine kommende Regierung zählt das Bündnis höhere Löhne mittels mehr tariflicher Bezahlung und einem deutlich höheren Mindestlohn, bessere Grundsicherungsleistungen, die Gewährleistung von sozialer und beruflicher Teilhabe, die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum sowie Sozialversicherungen, die insbesondere verlässlich gegen Altersarmut schützen.

Dem Bündnis gehören an:

AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB, ver.di, IG Metall, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Bündnis AufRecht bestehen, Arbeitslosenhilfe Oldenburg e.V., Tacheles e.V., Sanktionsfrei, Deutscher Mieterbund, Pro Asyl, Tafel Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V.

Der Aufruf in voller Länge, Zitate aus den beteiligten Organisationen und Gruppen sowie ein gemeinsames Video sind unter dem untenstehenden Link abrufbar.

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Presse Soziale Teilhabe und Armut Fri, 31 Jan 2025 10:51:29 +0100
Jahressteuergesetz (Teil I) ist zum 1.1.2025 in Kraft getreten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30392&cHash=b1218594a80af15ce3075bb18ae235a7

]]> Der Paritätische Gesamtverband hatte mit mehreren Fachinformationen auf die geplanten Änderungen hingewiesen und sich erfolgreich für die Beibehalten der Regelungen zur Rücklagenbildung und zeitnahen Mittelverwendung eingesetzt (siehe Fachinfos vom 18. Juli 2024, 10. Juli 2024, 5. Juni 2024 und 24. Mai 2024.)

In § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO wurde neu eingeführt: „die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nr. 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen“.

Dies bedeutet, dass die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfebedürftige Menschen als eigener Zweck gemeinnützig sein kann. Hier empfiehlt es sich, die Satzung zu überprüfen. Die Hilfebedürftigkeit muss nur zu Beginn des jeweiligen Nutzungsverhältnisses vorliegen. Eine regelmäßige Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist nicht vorgesehen. Die entgeltliche Wohnraumüberlassung ist vergünstigt, wenn die erhobene Miete entweder unter der marktüblichen Miete liegt oder lediglich die tatsächlichen Aufwendungen einschließlich der regulären steuerlichen Abschreibungen deckt und keinen Gewinnaufschlag enthält. Der Erwerb von Wohnraum, der unter den genannten Voraussetzungen zur Nutzung überlassen wird, darf aus zeitnah zu verwendenden Mitteln finanziert werden. Unklar bleibt aus unserer Sicht die gemeinnützigkeitsrechtliche Zuordnung der Einnahmen aus einer vergünstigten Vermietung und der damit zusammenhängenden Ausgaben. Zudem ist unklar, wie eine "marktübliche Miete" ermittelt wird. Sobald das Bundesministerium der Finanzen hier ein BMF-Schreiben veröffentlicht, werden wir zeitnah darüber informieren.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist des Weiteren eine Anpassung in der Rücklagenbildung in § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO vorgenommen worden. Es ist für den Zeitpunkt der Bildung einer Projektrücklage auf den Zeitpunkt der Rücklagenbildung ("ex-ante-Perspektive“) abzustellen.

Zur Klarstellung: Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wollte die Bundesregierung das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und die Rücklagenbildung komplett abschaffen. Dies ist nicht Gesetz geworden.

Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefasst. Die Neuregelung präzisiert, welche Leistungen im Bildungsbereich von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft öffentlich als auch private Bildungseinrichtungen sowie Privatlehrer. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den geänderten Regelungen einen Entwurf für einen neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfasst.  

Das Bescheinigungsverfahren bleibt wie bisher erhalten, obwohl es im ursprünglichen Regierungsentwurf nicht mehr enthalten war.  Durch die Neuregelung war unklar, ob alle Anbieter eine neue Bescheinigung benötigen. Im Entwurf des UStAE soll klargesellt werden, dass eine bisherige Bescheinigung bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums oder bis zum Widerruf weiter gilt.  

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Gesetz (Art. 17 und Art. 25) und dem Entwurf eines UStAE.

Die Regelungen des Jahressteuergesetzes gelten ab dem 1.1.2025.

Übersicht erstellt von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 30 Jan 2025 16:37:32 +0100
Wichtige Informationen für Kinderbetreuungseinrichtungen: Ab dem 01.01.2025 kommt es zu Änderungen bei Verträgen der VG Musikedition für den Bereich Vervielfältigung von Musikwerken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30391&cHash=75f7d03686bc466a5e939b68359448b1

]]> Bereits mit einer Fachinformation vom 30.11.2023 hatten wir Sie über den Abschluss eines Rahmenvertrages mit der VG Musikedition informiert, der auch für Kinderbetreuungseinrichtungen gilt. Nun gibt es wichtige Änderungen für Verträge im Bereich der Vervielfältigung von Musikwerken (Noten, Lieder, Liedtexte) in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die VG Musikedition hat uns in einem Schreiben darüber informiert, dass das Mandat der GEMA für den Bereich Vervielfältigung von Werken der Musik (betrifft Noten, Lieder und Liedtexte) in Kinderbetreuungseinrichtungen zum 31. Dezember 2024 endet.

Dies zieht folgende Änderungen nach sich:

Bereits bestehende Verträge werden im Jahr 2025 letztmalig von der GEMA betreut und gehen 2026 auf die VG Musikedition über. Für das Jahr 2025 erfolgt die Rechnungsstellung letztmalig durch die GEMA. Ein Neuabschluss eines Vertrages ist auch 2026 nicht erforderlich

Alle Einrichtungen, die nach dem 01.01.2025 einen neuen Vertrag abschließen möchten, wenden sich bitte direkt an die VG Musikedition. Einen Link zum Lizenzvertrag ist nebenstehend angefügt. Der Vertrag kann per E-Mail Fkinder(at)vg-musikedition.de übersandt werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg Pauschalverträge mit der VG Musikedition für Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen haben. Ein weiterer Vertragsschluss ist für diese Einrichtungen nicht erforderlich.

Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Pauschalverträge haben! Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationschreiben der VG Musikedition.

Information von Stefan Voigt, Referent für Sozialrecht, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 30 Jan 2025 16:30:10 +0100
Pflegevollversicherung zur Entlastung für Bürger*innen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30380&cHash=c4cd949faaa35f61f6d78a070bc2d4cc

]]> Ein aktuelles Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen belegt: Eine Bürgerversicherung in der Pflege kann eine notwendige Ausweitung der Pflegeleistungen hin zu einer vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren. „Das Gutachten zeigt deutlich, in welche Richtung die Finanzierung der Pflege gehen muss, damit sie auch in Zukunft gesichert und bezahlbar ist“, bewertet Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, die Ergebnisse.

Die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform sei überfällig. „Das Pflegesystem ist schon längst an seine Grenzen gestoßen, während die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren immer weiter steigen wird. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige die notwendigerweise angepassten Personal-, aber auch gestiegene Betriebskosten kompensieren müssen. Eine Bürgerversicherung bietet die große Chance, damit Pflege nicht zur Armutsfalle für bayerische Bürgerinnen und Bürgern wird. Wir erwarten hier eine zügige Entscheidung auf Bundesebene, führt Berndl aus.

Das Gutachten beleuchtet die finanziellen Auswirkungen eines Umbaus der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung in Form einer Bürgerversicherung. Die Mehrausgaben könnten nahezu ausgeglichen werden. Kostensenkend wirkt sich dabei aus, dass privat Versicherte und weitere Einkommen einbezogen sowie die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden würde. „Unser Gutachten zeigt, dass eine Vollversicherung - auch langfristig - im Rahmen der Sozialversicherung finanzierbar ist, ohne den Beitragssatz wesentlich erhöhen zu müssen, wenn die Pflegeversicherung gleichzeitig zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt wird, in die alle einzahlen und in der alle Einkommensarten beitragspflichtig sind“, führt Prof. Rothgang aus.

Kostensituation in Bayern

Konkret hieße das für Versicherte mit einem Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze monatliche Mehrkosten von weniger als 5 Euro. Dem stünde die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten im Pflegefall gegenüber. Derzeit müssen Pflegebedürftige in Bayern im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2970 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1800 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen ist auf Sozialhilfe angewiesen, Tendenz steigend.

Anders als in der stationären Pflege sind die höheren Eigenanteile in der häuslichen Pflege nicht direkt zu beziffern. Wenngleich die Kosten für die häusliche Pflegeversorgung im Januar 2025 in Bayern um bis zu 30 Prozent gestiegen sind, führt dies nicht zwingend zu erhöhten Eigenanteilen. Vielmehr reagieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit einer rückläufigen Inanspruchnahme der ambulanten Pflegeleistungen.

Pflegebedürftige sind besonders stark von Armut bedroht, denn sie können mit ihren durchschnittlichen Alterseinkünften die finanzielle Belastung der Pflegekosten nicht schultern. Die Pflegeversicherung wurde 1994 als ein Teilleistungssystem als fünfte Säule der Sozialversicherung geschaffen und unterscheidet sich damit von der Krankenversicherung.

Weiterführende Informationen

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung. Dem Bündnis gehören an: Der Paritätischer Gesamtverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Deutsche Frauenrat, der BIVA-Pflegeschutzbund, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt AWO und die IG Metall. Vor dem Hintergrund der enormen und weiter steigenden finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger setzt sich das Bündnis für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

 

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Presse Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Gesundheit Pflege Zivilgesellschaft und Demokratie Wed, 29 Jan 2025 17:56:43 +0100
Weg aus Pflege-Krise: Bürgerversicherung kann Kostenexplosion stoppen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30379&cHash=412bb8986cce0519f946bb5ca61fa5db

]]> Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege kann eine notwendige Ausweitung der Pflegeleistungen hin zu einer vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren. Das belegen aktuelle Zahlen des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Rothgang.  

Prof. Dr. Heinz Rothgang, Professor für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung an der Universität Bremen: “Unser Gutachten zeigt, dass eine Vollversicherung - auch langfristig - im Rahmen der Sozialversicherung finanzierbar ist, ohne den Beitragssatz wesentlich erhöhen zu müssen, wenn die Pflegeversicherung gleichzeitig zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt wird, in die alle einzahlen und in der alle Einkommensarten beitragspflichtig sind.”

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wie wir die Pflegeversicherung aus der Krise holen und die Explosion der Pflegekosten für Betroffene stoppen. Die solidarische Pflegevollversicherung gehört ganz oben auf die To-do-Liste einer neuen Bundesregierung.”
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage zur Bundestagswahl 2025 sehen die Menschen in Deutschland den Bereich Gesundheit und Pflege als wichtigstes politisches Handlungsfeld.

Sylvia Bühler, Mitglied Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: “Pflegebedürftige Menschen erwarten zu Recht gut gepflegt zu werden. Um qualifizierte Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten, braucht es gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Das hat seinen Preis. Damit sich alle eine gute Pflege leisten können, muss die nächste Bundesregierung die Pflegeversicherung gerecht aufstellen. Die Menschen im Land wollen eine solidarische Absicherung der Lebensrisiken, das zeigt der Sozialstaatsradar 2025.”

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: “Im Pflegefall kommt der einzelne Betroffene schnell an absolute finanzielle Grenzen. In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.”

Das Gutachten beleuchtet die finanziellen Auswirkungen eines Umbaus der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung in Form einer Bürgerversicherung. Die Mehrausgaben einer umfassenden Absicherung von Pflegebedürftigen durch eine Vollversicherung könnten demnach durch die Einführung einer Bürgerversicherung nahezu ausgeglichen werden. Kostensenkend wirkt sich dabei aus, dass privat Versicherte und weitere Einkommen einbezogen sowie die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden würde.

Konkret hieße das für Versicherte mit einem Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze monatliche Mehrkosten von weniger als 5 Euro. Dem stünde die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten im Pflegefall gegenüber. Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2970 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1490 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen ist auf Sozialhilfe angewiesen, Tendenz steigend. Pflegebedürftige sind besonders stark von Armut bedroht, denn sie können mit ihren durchschnittlichen Alterseinkünften diese finanzielle Belastung nicht schultern.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung. Dem Bündnis gehören an: Der Paritätischer Gesamtverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Deutsche Frauenrat, der BIVA-Pflegeschutzbund, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt AWO und die IG Metall.

Vor dem Hintergrund der enormen und weiter steigenden finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger setzt sich das Bündnis für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de

 

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Presse Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Familie Gesundheit Pflege Soziale Teilhabe und Armut Wed, 29 Jan 2025 17:46:59 +0100
Keine Mehrheiten mit Verfassungsfeinden https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30371&cHash=a94566e54aabea4c19e78b84a2d52bd9

]]> Der Paritätische Gesamtverband warnt in der laufenden Debatte um Entschließungsanträge der Opposition davor, Mehrheiten von Stimmen Rechtsextremer abhängig zu machen: “Verfassungsfeinde dürfen nicht zum Zünglein an der Waage im politischen Prozess gemacht werden. Wer das in Kauf nimmt, trägt zur Normalisierung rechtsextremer Positionen bei”, warnt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock.

„In der laufenden Debatte werden fragwürdige und zum Teil rechtswidrige Vorschläge diskutiert, die keine Probleme lösen, sondern neue schaffen. Die Spurwechsel-Option beispielsweise befördert Integration in Erwerbsarbeit. Die in den Unions-Anträgen vorgeschlagene Abschaffung des Spurwechsels erschwert hingegen Integration.

Die geplanten Anträge der Unionsfraktion zur Verschärfung der Asylpolitik gehen nach Überzeugung des Verbandes an den sozialen Herausforderungen vorbei. Aus der praktischen Arbeit im Paritätischen sei klar ersichtlich, dass der Ausbau der sozialen und medizinischen Versorgung, der Psychosozialen Zentren für Geflüchtete sowie die Schaffung von zusätzlichen Sprachkursen und Integrationsangeboten notwendig ist, aus humanitären Gründen und um Integration zu befördern. Das Grund- und Menschenrecht auf Asyl ist auch eine Lehre aus den dunkelsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Es müsse uneingeschränkt erhalten bleiben. Kein Mensch dürfe unter Generalverdacht gestellt werden.

„Das letzte, was in dieser Situation gebraucht ist, ist Symbolpolitik, die Extremismus salonfähig macht”, kritisiert Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Er verweist auf die wichtige Arbeit der zahlreichen Paritätischen Mitgliedsorganisationen in der Unterstützung von Migrant*innen- und in der Geflüchtetenhilfe. „Gerade drohen zentrale Strukturen für Prävention und Hilfen durch Haushaltskürzungen wegzufallen“, so Rock. „Diese Arbeit, die so wichtig für Integration ist, muss auskömmlich und sicher finanziert werden", so die Überzeugung des Hauptgeschäftsführers.

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Presse Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 28 Jan 2025 14:37:23 +0100
Wärmefonds: 19,3 Millionen Euro Unterstützung für mehr als 15.400 Münchner Haushalte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30365&cHash=d0913490707c671b2f27478585d7584e

]]> Der Paritätische Wohlfahrtsverband freut sich über das erfolgreiche Projekt Wärmefonds in den Jahren 2023 und 2024. Die Bilanz ist durchweg positiv.

In den zwei Jahren seines Bestehens haben mehr als 15.400 Haushalte vom Münchner Wärmefonds profitiert. Insgesamt wurden über 19,3 Millionen Euro bewilligt. Der Wärmefonds wurde Anfang 2023 wurde vom Sozialreferat, den Münchner Wohlfahrtsverbänden und den SWM ins Leben gerufen, um Menschen mit niedrigem Einkommen zu helfen, ihre Rechnungen für die gestiegenen Heizkosten zu bezahlen. Die SWM haben den Wärmefonds mit 20 Millionen Euro ausgestattet. Zum Jahresende 2024 ist er ausgelaufen.

Die Pressemitteilung der Stadtwerke München finden Sie anbei als PDF.

 

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Region Oberbayern Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Der Paritätische Weitere Anbieter Mon, 27 Jan 2025 15:21:36 +0100
„Klimawandel lässt sich nicht verschieben“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30360&cHash=7930846b3e4e021a83dad6db56d625d0

]]> Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat jüngst eine Verschiebung von Bayerns Klimaziel (Klimaneutralität bis 2040) angekündigt und ist damit auf breiten Widerstand gestoßen. Aktuelle Dringlichkeitsanträge der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD verdeutlichen das. Auch die Vorständin des Paritätischen in Bayern, Margit Berndl, kritisiert den Vorstoß des Ministerpräsidenten: „Natürlich brauchen wir eine starke Wirtschaft, auch für den sozialen Frieden. Aber: Der Klimawandel lässt sich nicht verschieben – er ist schon da. Er trifft uns alle, vor allem aber diejenigen, die durch Krankheit oder ihre finanzielle Situation benachteiligt sind.“

Zum Schutz unserer Lebensgrundlagen brauche es konsequenten Klimaschutz. „Eine solche entschlossene und mutige Entscheidung hat die Bayrische Staatsregierung im Dezember 2022 getroffen“, so Berndl. „Hier hat sie das Versprechen gegeben, dass Bayern beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle einnimmt und bis 2040 klimaneutral wird. Dieses Versprechen wird jetzt gebrochen.“ Die Bayrische Staatsregierung plant, ihr selbst gestecktes Klimaziel um fünf Jahre nach hinten zu verschieben.

Der Klimawandel trifft besonders gesundheitlich und in ihrer Teilhabe benachteiligte Menschen. Vulnerable Personengruppen wie Menschen mit Behinderungen, alte Menschen oder Kinder leiden besonders unter den Folgen von großen und langanhaltenden Hitzeperioden.

Betroffen sind auch Menschen mit geringem Einkommen, die in schlecht isolierten Wohnungen oder Wohngebieten mit wenig Grünanlagen leben, weil sie sich keine besseren Wohnungen leisten können. Studien belegen, dass Menschen mit wenig Geld höheren Umwelt- und klimatischen Belastungen ausgesetzt sind und weniger Ressourcen zur Verfügung haben, sich zu schützen. Sie leiden in der Folge unter entsprechend höheren Gesundheitsrisiken.

Die Politik ist gefordert, den Klimawandel konsequent und sozial verträglich zu gestalten. Denn Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen sind auch von gestiegenen Energiepreisen oder den Kosten infolge energetischer Modernisierungen besonders stark betroffen.

Klimaschutz ist eine der zentralen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit. Denn die dramatischen Folgen schlagen bereits voll durch: Zwischen 2018 und 2020 sind in Deutschland mehr als 19.000 Menschen infolge von Hitze gestorben, wie eine Auswertung des Robert Koch-Instituts (RKI), des Deutschen Wetterdienstes und des Umweltbundesamts ergab. Für vergangenen Sommer bringt das RKI etwa 4.500 Todesfälle in Zusammenhang mit Hitze.

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

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Presse Klimaschutz Thu, 23 Jan 2025 17:52:40 +0100
Ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30354&cHash=d888a7b211b8762d6a2937a8caf347ce

]]> Die Bedingungen in deutschen Kindertagesstätten (Kitas) könnten unterschiedlicher kaum sein. Vor allem Einrichtungen mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben oft mit großen Hürden zu kämpfen. Der Paritätische Gesamtverband will das ändern und hat den „Kita-Sozialindex“ entwickelt – ein innovatives Instrument zur systematischen Unterstützung von Kitas, in denen Kinder mehr Hilfe brauchen. 

„Der Kita-Sozialindex gibt Bund und Ländern in der Bildungs- und Sozialpolitik ein Instrument an die Hand, das mehr Chancengerechtigkeit von Klein auf ermöglicht,“ erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Studien zeigen: Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen haben schon im frühen Alter schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen. Gleichzeitig sind Kitas mit vielen benachteiligten Kindern besonders stark vom Personalmangel betroffen. Doch bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Methodik, die Benachteiligung in ihrer Komplexität hinaus erfasst. Genau hier greift der Kita-Sozialindex des Paritätischen: Er schaut genauer hin, nämlich auf das Haushaltseinkommen, Migrationshintergrund, Gesundheit und die Familienverhältnisse – und zeichnet so ein umfassendes Bild der Lebensrealität von Kindern.  

Der Kita-Sozialindex regt dazu an, vorhandene oder leicht zugängliche sozioökonomische Daten der Kinder systematisch zu nutzen, um Kitas flexibel und bedarfsgerecht zu unterstützen. Gleichzeitig liefert diese Erfassung wertvolle Informationen über die Teilhabe von benachteiligten Kindern und eröffnet neue Perspektiven für die Jugendhilfe. Der Kita-Sozialindex zielt nicht auf die Kompensation einzelner Benachteiligungen ab, sondern schafft die Möglichkeit, soziale Ungleichheiten grundsätzlich anzugehen.  

Auf Basis des Kita-Sozialindexes könnten Fördermittel – analog zum Startchancen-Programm für Schulen – gezielt eingesetzt werden, um Kitas mit erhöhtem Bedarf mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Dazu gehören mehr Fachkräfte für kleinere Gruppen, spezialisierte Stellen für Sprachförderung oder Sozialarbeit und eine spürbare Entlastung des Kita-Teams – etwa durch zusätzliches Personal für Verwaltung, Hauswirtschaft oder externe Beratung. Damit wird die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit geschaffen.

Der Kita-Sozialindex (26 Seiten) ist als pdf-Datei auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes ab sofort kostenlos abrufbar. Am 29.1.2025 informiert das Fachteam des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in einer Online-Veranstaltung über Hintergründe und Details. Anmeldung erforderlich.

Kontakt
Claudia Cornelsen
Pressesprecherin
pr@paritaet.org
030 24636-305

Niels Espenhorst
Referent Kindertageseinrichtungen
kifa@paritaet.org
@NEspenhorst
030 24636-445

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Wed, 22 Jan 2025 12:07:00 +0100
Münchner Nachbarschaftspreis gestartet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30343&cHash=cce9dc82f0b39f2342ffc6169840514a

]]> Die Stiftung Daheim im Viertel startet den Münchner Nachbarschaftspreis 2025. Schirmherr ist Oberbürgermeister Dieter Reiter. Teilnehmen könnt ihr als Initiative oder Organisation, die mit Herzblut in unseren Münchner Stadtvierteln für gute Nachbarschaften, Zusammenhalt und lebenswertere Orte sorgt.
Es winken Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro, mit denen wir vorbildliche und nachahmenswerte Projekte auszeichnen wollen.

Bewerbungen sind bis 31. März 2025 möglich.

Weitere Informationen unter:  www.stiftung-daheimimviertel.de

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Region Oberbayern Tue, 21 Jan 2025 15:03:19 +0100
Speicherplatz München! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30340&cHash=97069e1f4d7bc1733cd5de6144381d3c

]]> ]]> Hiermit möchte Regenbogen Arbeit gGmbH Sie auf ein neues Projekt und Angebot aufmerksam machen: Den Speicherplatz München!

Die Regenbogen Arbeit hat im Rahmen ihrer Inklusionsbetriebe im November letzten Jahres ein Selfstorage in Haar eröffnet. Sie bietet dort knapp 150 Lagerboxen und -räume mit Größen von 1 qm – 40 qm.

Wenn Sie also privat, als Einrichtung oder für KlientInnen o.Ä. einen kurz- oder langfristigen Lagerraum benötigen, denken Sie an die KollegInnen von Regenbogen Arbeit und ihr Storage! Wenn schon so ein eigentlich lästiger oder ärgerlicher Schritt, wie Aus- und Einlagerung sein muss, dann doch am besten bei einem freundlichen gemeinnützigen Inklusionsbetrieb innerhalb des PARITÄTISCHEN!

Die Regenbogen Arbeit bietet dort außerdem ergänzende Dienstleistungen, wie Hol- und Bringdienste, Entsorgungen, Außenanlagenpflege uvm. für Privat- und FirmenkundInnen an.

An dem Standort gibt es zudem einen Gebrauchtwarenladen, in dem günstige Haushaltsausstattung und -geräte sowie Möbel angeboten werden. Ebenso gibt es dort auch Raritäten, Bücher, Kleidung, Spielsachen und vieles mehr.

Mehr erfahren Sie unter www.speicherplatz-muenchen.de!

Es wird für den Betrieb auch noch Personal gesucht – Jobangebote finden Sie unter https://www.regenbogen-arbeit.de/stellenangebote

Die Regenbogen Arbeit gGmbH eine gemeinnützige Inklusionsfirma, die es seit über 30 Jahren gibt. Sie ist langjähriges Mitglied des Paritätischen. Inklusionsfirmen schaffen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze für Menschen ohne und vor allem mit Behinderung und bieten Zuverdienstplätze an.

 

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Region Oberbayern Arbeit und Beschäftigung Inklusion Mitgliedsorganisationen Tue, 21 Jan 2025 14:20:37 +0100
Aktion Mensch fördert Aktionen zum Protest-Tag 5. Mai 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30333&cHash=c0e7a2bf24a6a850e8f996ec0baf21ae

]]> Auch 2025 stellt die Aktion Mensch am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai das Thema Inklusion ins Zentrum der Aktivitäten.

Gezielte Aktionen und Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit rund um den 5. Mai (Aktionszeitraum vom 26. April bis 11. Mai 2025) können im Rahmen des Förderprogramms maximal 5.000 Euro Zuschuss erhalten, eine Eigenbeteiligung ist nicht erforderlich. Die Aktionen sollen im öffentlichen Raum stattfinden, möglichst nicht in trägereigenen Einrichtungen und/oder auf trägereigenem Gelände. Gefördert werden Honorar- und Sachkosten, die direkt durch das Projekt entstehen.

Die Aktion Mensch stellt dafür insgesamt 2 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Förderanträge bis zum 31.03.2025 gestellt werden. 

Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst/protesttag-5-mai

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 16 Jan 2025 20:42:54 +0100
Paritätische Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30328&cHash=05773872e0d5dbe10a46d91e26bb452e

]]> Faire Steuerpolitik ist Gleichstellungspolitik - Ehegattensplitting abschaffen

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die mögliche Abschaffung der Steuerklassen III und V, sieht dies aber lediglich als ersten Schritt zu einer konsequenten Gleichstellungspolitik im Rahmen des Steuerrechtes. Der Paritätische spricht sich darüber hinaus für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus und argumentiert anhand folgender Punkte:

  1. Strukturelle Ungleichbehandlung bei der Entlohnung setzt sich im Ehegattensplitting fort.
  2. Eine steuerliche Bevorzugung der Ehe kommt längst nicht mehr automatisch Kindern zugute.
  3. Steuerrechtliche Übervorteilung von Besserverdiener*innen im Alleinverdienermodell widerspricht nicht nur einer notwendigen Gleichstellungspolitik, sondern auch armutspolitischen Ansätzen.
  4. Voraussetzungen für steuerliche Gleichstellung sind verbesserte Infrastrukturangebote, z.B. in der Kinderbetreuung.

Die vollständige Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Thu, 16 Jan 2025 15:45:45 +0100
Vorsitzwechsel im Müttergenesungswerk Bayern: Der Paritätische in Bayern übernimmt ab 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30336&cHash=8a3e5051c044b0be3a1079da7f724b35

]]> Turnusgemäß übernimmt der Paritätische Landesverband den Vorsitz im Landesausschuss Müttergenesung Bayern (LAB) für die nächsten zwei Jahre. Die symbolische Vorsitzübergabe fand im Beisein der Schirmherrin des Müttergenesungswerks Bayern, Karin Baumüller-Söder, am heutigen Donnerstag in der Landesgeschäftsstelle des Paritätischen in München statt. Für den Landesverband nahm die Geschäftsführerin des Bezirksverbands Unterfranken, Kathrin Speck, den LAB-Vorsitz von der Landesgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes, Dr. Elke Frank, entgegen.

Das Müttergenesungswerk ist ein Zusammenschluss von Wohlfahrtsverbänden und setzt sich zum Ziel, therapeutische, medizinische und psychologische Unterstützung für gesundheitliche Bedürfnisse von Familien auf den Weg zu bringen.

Kathrin Speck äußerte bei der Übergabe ihre Freude darüber, den LAB-Vorsitz zu übernehmen und dessen wertvolle Arbeit weiter voran zu bringen. „Nach wie vor leisten Frauen einen Großteil der Sorgearbeit in unserer Gesellschaft und sind dadurch oft einer immensen Belastung ausgesetzt. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes können hier einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsfürsorge für Frauen leisten“, betonte Speck. In Zeiten von massivem Betreuungsengpässen in der Kinderbetreuung durch den Fachkräftemangel, aber auch mit Blick auf immer mehr Alleinerziehende bilde das Angebot des Müttergenesungswerks eine wichtige Stütze für Familien, um verlässlich und gestärkt füreinander da sein zu können.

Schirmherrin Baumüller-Söder wies auf die Bedeutung der Sorgearbeit hin: „Wer Kinder großzieht oder Angehörige pflegt, leistet einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die damit verbundenen Herausforderungen können leider bei einigen auch zu gesundheitlichen Problemen beitragen. Das Müttergenesungswerk sorgt sich daher um all diejenigen, die sich um andere sorgen. Die Einrichtungen leisten großartige Hilfe, unterstützen die Gesunderhaltung und Genesung auf vielfältige Weise und beraten umfassend – und das seit über 70 Jahren. Mit dem nun anstehenden turnusmäßigen Wechsel des Vorsitzes im Landesausschuss Müttergenesungswerk Bayern wird die wertvolle Arbeit erfolgreich fortgeführt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei der bisherigen Vorsitzenden, Frau Dr. Elke Frank, für ihre großartige und engagierte Arbeit und wünsche Frau Kathrin Speck als neuer Vorsitzenden viel Freude und Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe!“

„Mütter und auch Väter sind immer wieder gefordert, sie sind Kraftquelle, sie fangen auf, sie spenden Trost und sie sind ein fester Anker. Eltern stärken heißt deshalb Familien stärken. In Krisenzeiten sind sie ein wichtiger Anker und geben Kindern Halt und Sicherheit. Mütter und Väter geben aber nicht nur Kraft, sie müssen auch selbst Kraft schöpfen“, so die nach zwei Jahren scheidende Vorsitzende des Müttergenesungswerkes Bayern, BRK-Landesgeschäftsführerin Dr. Elke Frank. „Das Müttergenesungswerk leistet wesentliche Arbeit für die Familiengesundheit.“

Das Müttergenesungswerk ist die einzige Organisation, die politische Arbeit für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige macht. Erst seit 2007 sind die Kurmaßnahmen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und als solche im Gesetz verankert (§§ 23, 24, 40, 41 SGB V).

In der wohnortnahen Beratung der Kurberatungsstelle, die sich als Anlaufstelle frei von Stigmatisierung versteht, erfolgt ein niederschwelliges Clearing der Problemlagen der Familien und eine Sortierung hilfreicher Maßnahmen. Ist eine Kurmaßnahme das richtige Mittel, unterstützt der/die Berater*in bei der Erstellung des Antrags, der Korrespondenz mit der Krankenkasse und legt gegebenenfalls Widerspruch ein. Außerdem berät sie bei der Auswahl der Klinik, erklärt die dortigen Ziele und Abläufe und unterstützt mit Zuschüssen aus Spendenmitteln, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um z. B. notwendige Kleidung für einen Kuraufenthalt zu kaufen oder die Eigenbeteiligung zu zahlen.

Über das Müttergenesungswerk Bayern

Im Landesausschuss für Müttergenesung in Bayern sind alle Träger von Müttergenesungskliniken in Bayern und die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände AWO, BRK, Caritas, Diakonie und Paritätischer in Bayern vertreten. Die Ortsausschüsse für Müttergenesung sind regional organisiert, dienen der Kooperation von Beratungsstellen und Kliniken und veranstalten vielfältige Aktionen. Zum Verbund gehören heute über 1.000 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden und 70 anerkannte Müttergenesungseinrichtungen. Rund vier Millionen Mütter und Kinder sind in sechs Jahrzehnten Müttergenesungswerk zu mehr Gesundheit und Lebensfreude gelangt.
Weitere Informationen unter: www.muettergenesungswerk.de

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Gesundheit Thu, 16 Jan 2025 10:43:00 +0100
Zu wenig Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30337&cHash=2d2652e2c80c9a560e50e6f54bbe0ad0

]]> Die jüngste Veröffentlichung des zehnten Familienberichts des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt auf, dass in jeder fünften Familie in Deutschland Allein- oder Getrennterziehende die alleinige Verantwortung und damit oftmals eine immense Armutsgefahr tragen müssen. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Berichts kritisiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern: „Dass alleinerziehende Eltern besonders stark von Armut betroffen sind, ist seit vielen Jahren bekannt. Leider wird über Armut in Deutschland viel geredet, aber wenig dagegen getan!“

Denn auch in Bayern zeichnen sich ähnlich prekäre Lebenslagen für diesen Bevölkerungsteil ab: Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lebten im Jahr 2022 in Bayern 1,9 Millionen Familien mit Kindern, darunter 390 000 Alleinerziehende. 82 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1500 Euro. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter ist in Teilzeit beschäftigt.

„Alleinerziehende brauchen Entlastung an vielen Stellen“, fordert Berndl. „Sie sind in besonderem Maße auf eine verlässliche, flexible Kinderbetreuung angewiesen. Sie brauchen bezahlbaren Wohnraum. Bewilligungen bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung müssen schneller erfolgen. Alleinerziehende brauchen finanzielle Unterstützung und steuerliche Entlastung. Sie brauchen flexible Arbeitszeitmodelle und familienfreundliche Arbeitgeber.“

Der Paritätische macht sich auch für eine Abschaffung des Ehegattensplittings stark, das Alleinerziehende benachteiligt. Denn sie sind trotz ihrer typischen Mehrbelastung steuerlich benachteiligt. Über 40 Prozent aller Alleinerziehenden sind armutsbetroffen. Gründe für das hohe Armutsrisiko sind häufig die in der Zeit als Paarfamilie entstandenen familienbedingten Nachteile im Beruf. Die Fehlanreize des Ehegattensplittings haben oftmals dieses berufliche Zurückstecken von Müttern befördert und sind alleinerziehend meistens nicht mehr aufholbar. Aus Sicht des Paritätischen wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings ein wichtiger Schritt, die Benachteiligung von alleinerziehenden Müttern zu mindern.

Seit vielen Jahren fordert der Paritätische darüber hinaus die Einführung eine Kindergrundsicherung, die wirklich vor Armut schützt.

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Wed, 15 Jan 2025 12:23:00 +0100
„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ - Leitfaden für Fachpersonal und Träger https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30303&cHash=e859ee6b9157925cd111f54f656aadb4

]]> Soziale Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen geht. Ihre Klient*innen zählen häufig zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gruppen, wie ältere Menschen, chronisch Kranke oder Kinder. Gleichzeitig sind diese Personengruppen oft eingeschränkt in ihrer Fähigkeit, selbst Vorsorge zu treffen.  

Mit dem neuen Leitfaden „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Ein Leitfaden für Fachpersonal und Träger“ stellt das Zentrum KlimaAnpassung fundierte Ansätze und konkrete Praxisbeispiele vor, die Trägern und Fachkräften dabei helfen, die Herausforderungen des Klimawandels aktiv anzugehen.

Den Leitfaden finden Sie untenstehend zum Herunterladen.

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Klimaschutz Mon, 13 Jan 2025 10:39:14 +0100
MBE Workshops https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30293&cHash=039aa03cb06dc8842339dde402038049

]]> Im Zuge der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (ab 27 Jahren) , finanziert vom Bundesministerium des Innern wurden am Ende des Jahres 2024 Workshops für Teilnehmer*innen von Integrationskursen bei Kolping Mainfranken in Würzburg gehalten.

Die Teilnehmenden haben wichtige Informationen zu Themenblöcken wie „Wohnen“, „Behörden A-Z“, „Versicherungen“, „Bankgeschäfte und Verträge“, sowie „Viele Papier-Wie unterscheide ich wichtige Briefe von unwichtigen“ kennengelernt. Ziel der Workshops ist es, die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, dabei zu unterstützen, sich im Bürokratie- und Behördendschungel zurechtzufinden. Oftmals begegnen neu nach Deutschland eingereisten Menschen viele Hürden, die zusammen mit einer Sprachbarriere einen Start in Deutschland erschweren können. Der Paritätische Wohlfahrtsverband möchte mit Hilfe der Workshops diesen Menschen helfen und bietet von Zeit zu Zeit diese Workshops an Sprachschulen mit Integrationskursen an.

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Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Fri, 10 Jan 2025 12:43:02 +0100
Rückblick auf den 3. Paritätischen Gesundheitskongress: Betriebliches Gesundheitsmanagement im Fokus https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30267&cHash=37ec40c5b6724b88618694f40f363a57

]]> Am 27. und 28. November 2024 fand der 3. Paritätische Gesundheitskongress virtuell statt – ein voller Erfolg, der erneut die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in sozialen Einrichtungen in den Vordergrund rückte. Die Veranstaltung lockte zahlreiche Leiter*innen sozialer Einrichtungen, Expert*innen und Praktiker*innen aus ganz Deutschland an.

Vielfältige Impulse und praxisnahe Erkenntnisse

Der Kongress bot ein breit gefächertes Programm, das die Teilnehmer*innen dazu anregte, sich intensiv mit den Herausforderungen und Chancen eines effektiven BGM auseinanderzusetzen. Insbesondere wurden viele Impulse aus der Praxis aufgegriffen, die die Wichtigkeit des Themas untermauerten.

Eine umfassende Broschüre mit den wichtigsten Erkenntnissen und Beiträgen des Kongresses wurde bereits veröffentlicht und steht sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Für gedruckte Exemplare können Interessierte eine E-Mail an g.wimmer@paritaet-bayern.de senden.

Wichtige Botschaften und Forderungen

Die Teilnehmer*innen aus Mitgliedsorganisationen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz/Saarland, Hessen, Thüringen und Bayern waren sich einig: Betriebliches Gesundheitsmanagement darf kein Randthema bleiben. Es bedarf einer stärkeren finanziellen und strukturellen Unterstützung, insbesondere durch die Politik. Die Ausstattung Sozialer Arbeit müsse prioritär behandelt werden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern.

Evaluation und Ausblick

Derzeit läuft eine umfassende Evaluation des Kongresses. Teilnehmende sind herzlich eingeladen, ihr Feedback zu geben, um die Qualität zukünftiger Veranstaltungen weiter zu verbessern.

Schon jetzt ist klar: Auch 2025 wird das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der Paritätischen Verbändekooperation mit der BGW weiter intensiv bearbeitet. Geplant sind Fortbildungen, Workshops und Seminare für die Mitgliedsorganisationen, um praxisnahe Lösungen und fachliche Unterstützung anzubieten.

Das Programm und die Einladungen für die nächsten Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Für Informationen, Anregungen und Fragen können sich Interessierte jederzeit an g.wimmer@paritaet-bayern.de wenden.

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Mitgliederangelegenheiten BGW Arbeit und Beschäftigung Gesundheit Fri, 10 Jan 2025 10:35:00 +0100
Preise der Bayerischen Landesstiftung 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30292&cHash=b9f5b827ff6d740af8a15c86e6f343f2

]]> Die Bayerische Landesstiftung wird im Jahr 2025 wieder Preise für hervorragende Leistungen, unter anderem auf sozialem Gebiet, vergeben. Es sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes Engagement erkennen lassen, wie zum Beispiel soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe.

Erforderlich ist ein enger Bezug zu Bayern, der durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern hergestellt werden kann. In der Regel werden mit dem Preis Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in ganz besonders herausragenden Fällen – die über ein örtliches/regionales Engagement hinausgehen – für eine Preisverleihung in Frage.

Vorschläge für den sozialen Bereich sind schriftlich mit ausführlicher Begründung bis

spätestens 31. März 2025 direkt an die

Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung,

Alter Hof 2, 80331 München,

zu richten. Fragen zum Verfahren und zur Preiswürdigkeit von Leistungen sind unmittelbar mit der Landesstiftung zu klären:

Tel. 089/23 24 166, E-Mail: landesstiftung@bls.bayern.de.

Weitere Informationen unter

https://www.landesstiftung.bayern.de/antragsformulare-download.html

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 10 Jan 2025 10:21:46 +0100
Die Kulturstiftung des Bundes fördert neue Partnerschaften für die Kultur https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30291&cHash=6c809c809e473f84ef79011b8c49b2b9

]]> Das Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung.

Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.

In LOKAL finden zwei bundesweite öffentliche Ausschreibungen statt: Die Antragsfrist der ersten Runde wird der 14.2.2025 sein; die Frist der zweiten Runde endet am 13.2.2026. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen. 

Am 29. Januar 2025 um 10 Uhr bietet die Kulturstiftung eine digitale Antragsberatung an.

Weitere Informationen und Link zur Antragsberatung unter:

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html

Quelle: Kulturstiftung des Bundes

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 10 Jan 2025 10:16:05 +0100
Mikroförderprogramm: „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30290&cHash=2bfd37240857404a906224c567ae166e

]]> Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert mit bis zu 1.500 Euro Bürgerschaftliches Engagement auf dem Land.

Ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen können Projekte beantragen, die entweder dazu dienen, die Strukturen für Engagement und Ehrenamt vor Ort zu verbessern oder die dazu dienen, Ehrenamtliche zu gewinnen und zu binden. Egal, ob es darum geht, bereits Engagierte davon zu überzeugen, sich weiterhin einzubringen, oder darum, neue Ehrenamtliche zu gewinnen.

Anträge können ab dem 15. Januar 2025 fortlaufend eingereicht werden.

Weitere Informationen und Antragstellung unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 09 Jan 2025 17:10:18 +0100
Spiel des Jahres e.V. fördert gemeinschaftliches Spielen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30286&cHash=304aa8c62192c83168afbf86428c0197

]]> Wer Brettspiele mag kennt das Logo „Spiel des Jahres“. Hinter dem Logo steckt jedoch mehr als allgemein bekannt: nämlich auch ein Verein, der Fördermittel vergibt. Der „Spiel des Jahres e.V.“ fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken.

Das Förderprogramm umfasst verschieden Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen:

  • Bibliotheken und Ludotheken
  • Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
  • Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote
  • Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen
  • Festivals, Conventions und Tagungen
  • Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
  • Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen
  • das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten

Die Einreichungsfrist ist am 1. Februar 2025. Anträge für große Einrichtungen und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung können abweichend von der Einrichtungsfrist jederzeit gestellt werden.

Antragsberechtigt sind u.a. Vereine, Stiftungen und Gesellschaften. Vorzulegen sind ein Projektplan, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine Kostenaufstellung.

Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Spiele müssen im örtlichen Spielefachhandel erworben werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter

https://www.spiel-des-jahres.de/foerderprogramm/

Quelle: Spiel des Jahres e.V.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 09 Jan 2025 15:49:36 +0100
Die Soziallotterie Aktion Mensch fördert inklusive Begegnungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30284&cHash=6778c055a0423ca8a23bacc7532429b7

]]> Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:

  • Engagement vor Ort 
  • Musik und Tanz 
  • Natur und Umwelt 
  • Sport und Spiele 
  • Theater und Kunst

Es können für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bis zu 10.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.

Eine Antragstellung ist noch bis 31.01.2026 möglich.

Mehr Informationen unter:

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor?utm_campaign=inklusion&utm_medium=e-mail&utm_source=nl_fd_2024_01_23&utm_term=MailingID4712020_SendingID1003070

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 09 Jan 2025 13:40:17 +0100
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen liegt vor https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30266&cHash=39d4e2294aab09fd072bbb839452e975

]]> Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat endlich den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgelegt. Ursprünglich sollte der Aktionsplan laut Ampel-Koalitionsvertrag bereits Ende 2022 vorliegen. Unklar bleibt, welche der geplanten Maßnahmen nach den vorgezogenen Neuwahlen noch umgesetzt werden.

Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines sog. Dialogprozesses, an dem sich über 100 Akteurinnen und Akteure aus Selbstvertretungsverbänden und Interessenvertretungen beteiligten. Die Zivilgesellschaft hatte die Möglichkeit, über ein Formular bzw. eine Website beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vorschläge einzureichen. Die über 3.000 eingereichten Vorschläge veranschaulichen dabei die Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bzw. im Gesundheitswesen im Speziellen. Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit der Bundesarbeitgsgemeinschaft der Freien Wohlfahrspflege am Beteiligungsverfahren mitgewirkt.

Auf Grundlage der Vorschläge und der Ergebnisse aus sieben kurzfristig anberaumten und dicht getakteten Fachgesprächen mit Verbänden und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen hat das BMG nun den vorliegenden Aktionsplan erarbeitet.

Der Aktionsplan enthält folgende Themenfelder:

  • Barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung
  • Barrierefreiheit in der Langzeitpflege
  • Personal im Gesundheitswesen
  • Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention
  • Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation
  • Inklusive Digitalisierung
  • Diversität im Gesundheitswesen

Die Abschnitte für die einzelnen Handlungsfelder sind jeweils untergliedert in Ausgangslage, Zielsetzung und Übersicht der Maßnahmen, wobei die Übersicht der Maßnahmen Angaben zur Umsetzungsform, zur Verantwortlichkeit für die Umsetzung und zum Zeitrahmen (fortlaufend, sofort, kurzfristig und langfristig) beinhaltet.

Grundsätzlich ist der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen des Bundesministeriums für Gesundheit zu begrüßen. Die gesundheitliche Versorgung muss für alle Menschen in Deutschland nutzbar sein - es ist erfreulich, dass sich das Ministerium nun intensiv damit auseinandergesetzt hat, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Schon früh wurde allerdings Kritik mit Blick auf den Beteiligungsprozess laut: Auch wenn viele Vorschläge aufgegriffen wurden, war das Verfahren teils hochschwellig und intransparent. Darüber hinaus wird kritisiert, dass bei etlichen der aufgeführten Maßnahmen lediglich auf eine Umsetzung bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen hingewirkt werden soll. Auch steht die Umsetzung der Maßnahmen explizit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, so dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, auch, weil die zuständigen Ministerien nicht in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen wurden und hier somit die Bereitschaft fehlt, ihn mitzutragen.

Im Hinblick auf die aktuelle politische Lage muss bezweifelt werden, dass der Aktionsplan aufgegriffen wird, und selbst die kurzfristigen Maßnahmen umgesetzt werden können. Das Vorhaben des BMG, den Aktionsplan in einem Turnus von vier Jahren zu evaluieren und fortzuschreiben, ist wichtig und sinnvoll. Auch hier hängt eine Umsetzung allerdings am künftigen Regierungswillen.

Der Aktionsplan ist anbei verlinkt.

Informationen von Anne Linneweber, Referentin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliederangelegenheiten Ältere Menschen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Pflege Wed, 08 Jan 2025 10:30:00 +0100
Medizinisches Versorgungszentrum wird selbsthilfefreundlich https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30219&cHash=24a74e7f212371e5d723fffa833c23e4

]]> ]]> Seit Oktober 2023 kooperieren das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) und das angeschlossene medizinische Versorgungszentrum (MVZ), das mehrere allgemeinmedizinische und fachärztliche Praxen vereint, mit der Selbsthilfe in Würzburg sowie unterfrankenweit. Die Besonderheit, dass auch die Versorgungszentren ihren Patientinnen und Patienten Informationen über Selbsthilfegruppen zur Verfügung stellen, wurde nun mit einem Kooperationsvertrag besiegelt und in die dauerhafte Zusammenarbeit geführt.

Das Klinikum Würzburg Mitte, der Paritätische Unterfranken und die Stadt Würzburg entwickeln gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Selbsthilfegruppen aus Würzburg und ganz Unterfranken weitere Selbsthilfefreundlichkeit im KWM und in den Versorgungszentren. Ziel sind die Auszeichnungen „Selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ für den stationären Bereich sowie „Selbsthilfefreundliches medizinisches Versorgungszentrum“ für den ambulanten Bereich. Diese werden vom „Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen“ in Berlin verliehen. Das Uniklinikum Würzburg trägt dieses Siegel ebenfalls.

Die angestrebte Auszeichnung wird an Einrichtungen im Gesundheitswesen vergeben, die Maßnahmen zu definierten Qualitätskriterien umsetzen, um die Selbsthilfe als Unterstützung für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in ihrem Wirkungskreis bekannt zu machen.  

Patientinnen und Patienten soll so der Umgang mit ihrer Erkrankung und dadurch bedingt schwierigen Situationen erleichtert werden. Die medizinischen Versorgungszentren entwickeln hierfür – analog zu Kliniken - gemeinsam mit den regionalen Selbsthilfegruppen eine enge Zusammenarbeit. Beispielsweise soll erarbeitet werden, wie die Selbsthilfe im Klinikum und in den Versorgungszentren gut sichtbar werden kann, damit Patientinnen und Patienten sowie Angehörige bereits während des stationären Aufenthalts bzw. während der ambulanten Versorgung von Selbsthilfeaktivitäten und der Teilnahmemöglichkeit erfahren können. Das Aktivbüro der Stadt Würzburg und der Paritätische Wohlfahrtsverband bilden als Selbsthilfe-Kontaktstellen die Schnittstellen zwischen dem KWM, dessen angeschlossenen Versorgungszentren und den regionalen Selbsthilfegruppen.

Oberbürgermeister Christian Schuchardt betont, dass die Selbsthilfe vielfache Ressourcen für Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen bereithält. „Dies ist ein hoher Mehrwert für unsere Stadtgesellschaft. Durch Selbsthilfe entstehen neue Gemeinschaften, in denen menschliche Expertisen ausgetauscht werden, zusätzlich zur Diagnose und Behandlung der Ärzte. Die Selbsthilfe ist unkompliziert und steht den Menschen längerfristig zur Verfügung, sie unterstützt dabei, neue Lebenssituationen – bspw. nach Aufenthalten in Kliniken – zu verarbeiten und gestärkter damit zurecht zu kommen. Sie ist eine Bereicherung, die bei uns in Würzburg etabliert ist und durch das städtische Aktivbüro auf professionelle Weise aufgebaut werden konnte“.

Würzburgs Sozialreferentin Dr. Hülya Düber unterzeichnet den Kooperationsvertrag zusammen mit der Geschäftsführerin des Paritätischen Unterfranken, Kathrin Speck, ebenfalls. „Die Selbsthilfe ist eine etablierte Säule im Gesundheitswesen, die auch in unserem Sozialreferat eine verlässliche Größe und für sehr viele Menschen eine zuverlässige Solidaritätsgemeinschaft und Hilfestellung darstellt. Das enorme Erfahrungswissen, was in der Selbsthilfe eine zentrale Kraft ist, ermutigt neu Erkrankte immer wieder auf vorbildliche Weise dazu, das Leben trotz und mit Erkrankung und Behinderung mit Freude und Zuversicht zu leben“.

„Selbsthilfe in die medizinische Behandlung einzuschließen und auf entsprechende Angebote aufmerksam zu machen, ist nicht nur während eines Krankenhausaufenthaltes wichtig“, sagt Simon Veit, Prokurist des medizinischen Versorgungszentrums des KWM, bei der Vertragsunterzeichnung. „Auch in den Praxen unseres MVZ versorgen und begleiten wir viele Patienten mit chronischen Erkrankungen und Einschränkungen, für die Selbsthilfeangebote eine wichtige Bereicherung sind. Wir freuen uns daher, die bestehende Zusammenarbeit der regionalen Selbsthilfegruppen mit dem KWM auch in den ambulanten Bereich übertragen zu können.“

 

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Region Unterfranken Gesundheit Selbsthilfe Thu, 19 Dec 2024 09:23:22 +0100