Das unabhängige Anerkennungsgremium hat über die Anträge der drei Betroffenen, die sich im September 2020 an den Paritätischen in Bayern gewandt hatten, beraten und beschieden. Auf der Basis dieses Beschlusses hat der Paritätische in Bayern den Betroffenen Zahlungen zur Anerkennung des im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ erlittenen Leids geleistet.
Aufgaben des im November 2021 eingesetzten unabhängigen Anerkennungsgremiums sind, Kriterien für Anerkennungszahlungen und ein Antragsverfahren zu entwickeln sowie die Anträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten.