Im gemeinsamen Appell haben sich Verbände mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengeschlossen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände aus dem sozialpsychiatrischen Bereich.
Mit Blick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes besteht unter den unterzeichnenden Verbänden Einigkeit in einer Vielzahl von Diskussionspunkten:
- Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen muss im Rahmen der Vertragsverhandlungen rechtlich, finanziell und organisatorisch gestärkt werden.
- Das sozialrechtliche Leistungsdreieck darf nicht zugunsten einer Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger eingeschränkt oder aufgegeben werden.
- Bedarfsermittlungsverfahren müssen für alle Beteiligten einfacher und bundeseinheitlich angeglichen werden. Dabei ist auf die individuellen Lebensumstände zu fokussieren und das Selbstbestimmungsrecht zu achten.
- Anforderungen an den Einsatz von Fach- und Hilfskräften sollten gemeinsam auf Bundesebene formuliert werden.
- Sowohl Leistungs- als auch Vergütungsvereinbarungen sollen Gegenstand von Schiedsverfahren sein können.
- Eine Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Erfahrungsaustauschs nach § 94 Abs. 5 SGB IX soll gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden der Leistungserbringer erfolgen.
Der Appell an den neu gewählten Bundestag kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.