Der Verband hat Anerkennungszahlungen an zwei weitere Betroffene geleistet. Bisher wurden insgesamt fünf Anträge beim Anerkennungsgremium gestellt; alle fünf sind bewilligt worden.
Darüber hinaus steht die Ombudsstelle mit vier weiteren ehemaligen Heimkindern in Kontakt, die bisher keinen Antrag gestellt haben.
Anträge auf Anerkennungszahlungen können über die Ombudsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt und Misshandlung in einer ehemaligen Einrichtung des Paritätischen in Bayern gestellt werden.