Förderung für Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte Azubis

09.09.2024

Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte junge Menschen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Ausbildungsbetriebe bekommen eine Förderung, wenn sie mit einem benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen.

Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von höchstens 16 Monaten gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Ausbildungsverhältnis monatlich EUR 360,00, jedoch höchstens EUR 5.720.

Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung ausschließlich elektronisch über das Online-System ESF Bavaria 2021 gestellt werden. Bei Jugendlichen, die im Rahmen der „Assistierten Ausbildung (AsA)“ unterstützt werden, muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.

Weitere Informationen unter:

https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/#sec3

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Kinder und Jugend

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse
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