Der Freistaat Bayern leistet durch seine staatlichen Förderungen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur für die Menschen in Bayern. Viele dieser Aufgaben übernehmen vor Ort die Träger der freien Wohlfahrt. Für die Träger wird die Erbringung dieser Leistungen eine immer größere finanzielle Herausforderung. Für viele Träger wird es zunehmend schwieriger die notwendigen Gemeinkosten und Eigenanteile aufzubringen.
Der Paritätische setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, die Belastung der Träger durch Gemeinkosten und Eigenmittel zu verringern. Nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit Finanz- und Fachministerien konnte die Freie Wohlfahrtspflege Bayern nun einen Durchbruch erzielen.
Gemeinkosten sollen in Form eines Pauschalsatzes von 5 % der zuwendungsfähigen direkt abrechenbaren Personal- und Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Einzelheiten können dem Schreiben des Vorsitzenden der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Dr. Andreas Magg, entnommen werden.