Ab sofort können bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wieder Anträge auf Förderung für Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe gestellt werden!
Zweck der Förderung ist, die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern durch die Förderung geeigneter Projekte und Maßnahmen zu verbessern.
Gefördert werden Vorhaben, die dazu beitragen, dass Menschen, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten oder davon bedroht sind, den Weg zurück in die Strukturen finden. Die Projekte sollten innovativ und wegweisend für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sein.
Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro je Projekt bzw. Maßnahme. Projekte und Maßnahmen mit einem Förderbetrag von unter 1.000 Euro werden nicht berücksichtigt. Insbesondere werden Projekte gefördert, die nachhaltig, niedrigschwellig und kooperativ angelegt sind.
Frist für die Antragsstellung ist der 18. Mai 2025.
Weitere Informationen und Antragstellung unter:
https://www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de/foerderung/aktuelle-ausschreibung/
Quelle: Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern