Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt herausgegeben.
Mit dem Arbeitsmarktfonds sollen vor allem die Chancen für Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migrant*innen oder Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Die zentrale Herausforderung auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist derzeit die Sicherung der Fachkräftebedarfe. In Bayern herrscht ein branchenübergreifender und flächendeckender Fachkräftemangel. Um den Fachkräftebedarf zu decken, ist ein wichtiger Baustein, marktbenachteiligte arbeitslose Menschen mit geringen oder fehlenden beruflichen Kenntnissen (weiter) zu qualifizieren sowie junge marktbenachteiligte Menschen in eine Ausbildung zu integrieren bzw. in dieser zu halten. Mit entsprechenden Maßnahmen aus dem Arbeitsmarktfonds soll dazu beigetragen werden, dieser aktuellen Herausforderung zu begegnen.
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt.
Förderfähig sind Maßnahmen, die unter einen der folgenden Förderschwerpunkte (FSP) fallen:
- FSP 1: Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – Regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf), die unter anderem der Sicherung von Fachkräftebedarfen dienen,
- FSP 2: Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
- FSP 3: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),
- FSP 4: Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt,
- FSP 5: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt
Weitere Informationen in der Förderrichtlinie:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/67/baymbl-2025-67.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt