Die Förderrichtlinie des bayerischen Sozialministeriums zu „Selbstbestimmt Leben im Alter“ wurde aktualisiert. Zweck der Förderung ist die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause. Die meisten älteren Menschen möchten ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit zu Hause verbringen. Ambulante Wohn- und Betreuungsformen oder flexible Assistenzleistungen ermöglichen dies.
Förderfähig sind Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wie
- seniorengerechte Quartierskonzepte,
- von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,
- Wohnberatungsstellen,
- gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
- sonstige innovative ambulante Konzepte mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Der Förderhöchstbetrag reicht je nach Unterstützungs-/Wohnform von 10.000 Euro bis 80.000 Euro.
Änderungen beim Förderzweck:
- Statt „Konzepte“ werden die Förderprojekte nun „Maßnahmen“ genannt.
- Neu erwähnt werden als Förderziel „seniorengerechte Strukturen in den Kommunen“
- Ambulante „Betreuungsformen“ dagegen werden nicht mehr genannt, sondern nur noch ambulante „Wohnformen“
Bisher war die Förderung auf einen Umfang von maximal einer halben Personalstelle begrenzt. Nun kann eine ganze Stelle beantragt werden, wenn seniorengerechte Quartierskonzepte in zwei Quartieren oder Gemeinden beantragt werden.
Es wurden Unterstützungsmöglichkeiten für finanzschwache Gemeinden aufgenommen:
- Diese müssen bei der Entwicklung „seniorengerechter Quartierskonzepte“ nicht den Nachhaltigkeitsaspekt darlegen. (Ziffer 4.a))
- Sie können eine Anschlussförderung beantragen (gilt auch für derzeit geförderte Projekte). (Ziffer 5.3.3)
Weitere Informationen unter:
https://www.stmas.bayern.de/senioren/recht/index.php
Die Förderrichtlinie ist zu finden unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/255/baymbl-2024-255.pdf
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales