Das bayerische Kulturministerium fördert ab sofort digitale Bildung über ein Medien- und KI-Budget für bayerische Schulen. Die Fördervorgaben zur Finanzierung der Bildungsmedien sind der kürzlich veröffentlichten Richtlinie zu entnehmen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-359
- Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Beschaffung von bestimmten Softwarelizenzen inkl. Token-basierter Lizenzen in Pay-per-Use-Lizenzmodellen.
- Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger).
Die Zuwendung bemisst sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule(n) des Schulaufwandsträgers.
Der Antrag für das jeweilige Kalenderjahr kann bis zum 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Für das Kalenderjahr 2024 gilt, dass der Antrag bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden kann.
Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Schule.
Mehr Informationen unter:
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus