Der Freistaat Bayern unterstützt Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können. Für Aufenthalte in Familienferienstätten können auf Antrag Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, Familien in wirtschaftlich schwieriger Situation einen Urlaub zu ermöglichen.
Ab 01.05.2023 gelten hierfür verbesserte Rahmenbedingungen: Die Einkommenshöchstgrenzen werden angehoben und der Förderbetrag pro Urlaubstag und Familienmitglied auf 19,50 Euro erhöht, für Kinder mit Behinderung auf 25,50 Euro.
Die erhöhten Einkommensgrenzen gelten auch für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Die Teilnahme an Wochenendseminaren zur Stärkung der Erziehungskompetenz wird mit einer ebenfalls erhöhten Tagespauschale von bis zu 27 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem gefördert.
Damit wird die Grundlage geschaffen, wieder mehr Familien zu erreichen und diesen einen höheren Zuschuss als bisher zukommen zu lassen.
Hier ist die Neufassung der Fördergrundlage zu finden:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-191
Weitere Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren für Familienurlaube unter:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php
Weitere Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren für Wochenendseminare unter:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/familienbildung/index.php
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales