Der interfraktionelle Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung im Bundestag, sofern dieser ans Plenum rücküberwiesen wird. Dies ist derzeit unklar. In einem eindringlichen Appell richten sich deshalb zahlreiche Verbände - darunter auch der Paritätische Gesamtverband - an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Die Petition kann auf der untenstehenden Webseite unterschrieben werden.
Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte:
- Schwangerschaftsabbrüche werden nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.
- In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12. Woche nach Empfängnis) ist der mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen und Ärzte nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig.
- Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei.
- Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die erste Lesung fand am 5. Dezember 2024 im Deutschen Bundestag statt. Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Die Petition fordert:
- Die sofortige Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss,
- die Rücküberweisung ins Plenum und
- eine Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode.
„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 % der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.
Untenstehend können der Gesetzentwurf sowie die Positionierung des Paritätischen zur rechtlichen Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs als PDF-Dateien heruntergeladen werden.