Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Härtefallregelung für soziale Träger zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht. Die entsprechende Billigkeitsrichtlinie soll der Abwehr schwerer wirtschaftlicher Schäden für die Trägerlandschaft derjenigen gemeinnützig organisierten sozialen Organisationen und Einrichtungen dienen, die 2022 und 2023 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Bundeszuwendungen erhalten haben.
Die Härtefallregelung soll sozialen Organisationen und Einrichtungen helfen, die wegen gestiegener Energiekosten (Gas, Wärme, Strom und andere Energieträger) in einem definierten Zeitraum in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind.
Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage liegt vor, wenn die Einnahmen (einschließlich weiterer Fördermittel und Hilfen) nicht mehr für die Deckung der Energiekosten reichen oder wenn dafür andere Ausgaben, vor allem für die soziale Arbeit, gekürzt oder eingestellt werden müssten (Liquiditätsengpass). Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird nur dann angenommen, wenn der Liquiditätsengpass mindestens 500 Euro beträgt.
Eine Rückzahlung der Zuschüsse kann dann erforderlich werden, wenn der Engpass geringer ausfällt, als bei der Antragstellung angegeben.
Weitere Informationen unter:
https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/haertefallfonds
Die Förderrichtlinie ist hier zu finden:
https://www.bafza.de/fileadmin/Programme_und_Foerderungen/Downloads_Programme_Foerderung/BAnz_AT_05.06.2023_B3.pdf
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend