Viele Unternehmen und soziale Einrichtungen suchen in Zeiten von Personalknappheit verstärkt nach Möglichkeiten, um Fachkräfte zu akquirieren und langfristig zu binden. Eine Variante, die vor allem in sozialen Einichtungen zunehmend eine Rolle spielt, ist die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen über die erreichte Regelaltersgrenze hinaus.
Aktuell kann, wer in Rente geht und nebenher weiterarbeitet, beliebig viel hinzuverdienen und auch seine Rente erhöhen. Dies macht es für Arbeitnehmer*innen finanziell interessant. Für Arbeitgeber hat eine Weiterbeschäftigung den Vorteil, dass sie besonders erfahrene und motivierte Arbeitnehmer*innen länger in der Einrichtung halten können.
Auch wenn dies regelmäßig einvernehmlich geschieht und daher nur ein geringes Streitpotential birgt, sind die arbeitsrechtlichen (Rahmen-)Bedingungen zu beachten.
In unserer ausführlichen Fachinformation, die Paritätische Mitgliedsorganisationen über ihre Landesverbände beziehen, gehen wir hierauf näher ein.
Information von Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin