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Fachinformation
„Welche Hilfe bieten das Münchner Jugendamt und die Münchner Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien?“
Podiumsdiskussion am 27.02.2024 mit Eva Götz vom Stadtjugendamt München sowie mit Oswald Utz, Behindertenbeauftragter der Stadt München
„Wir brauchen den Austausch und viel mehr Kontakt mit einander“ war die entscheidende Erkenntnis von Vertreter*innen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe am Ende der Podiumsdiskussion am 27.02.2024 in der Aula der Realschule der Stiftung Pfennigparade.
Zu dieser hatte der Paritätische Bezirksverband Oberbayern unter der Fragestellung „Welche Hilfe bieten das Münchner Jugendamt und die Münchner Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien?“ eingeladen.
Die Inputs der beiden Podiumsgäste Eva Götz (Stadtjugendamt München) und Oswald Utz (Behindertenbeauftragter der Stadt München) wiesen Fortschritte hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung von Familien mit behinderten Kindern durch das Jugendamt auf, zeigten aber auch auf, dass noch große Lücken bestehen. Beide Gäste waren sich einig – die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Verfahrenslots*innen sind ein Segen für Familien – und für das Jugendamt eine notwendige neue Kapazität.
Anlass für die Veranstaltung ist der Reformprozess der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Verabschiedung des KJSG am 10. Juni 2021 hat deren inklusive Weiterentwicklung konkret gestartet. Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich seitdem explizit an alle Kinder und Jugendlichen – auch an diejenigen mit geistiger oder körperlicher Behinderung.
In Vertretung für die erkrankte Jugendamtsleiterin Esther Maffei skizzierte Eva Götz (Abteilung Jugendhilfeplanung) das Inklusionsverständnis des Jugendamts und benannte exemplarisch bereits existierende Leistungen. Hierzu zählen die Frühen Hilfen für Familien mit Kindern im Alter bis 3 Jahren. Auf dem Gebiet des Schutzes behinderter Mädchen und Frauen vor Gewalt fördert das Jugendamt seit langem hier tätige freie Träger. Die mit dem KJSG seit Januar 2024 eingeführten Verfahrenslots*innen sind auch für das Jugendamt eine große Bereicherung.
Diese Feststellung unterstützte auch der Behindertenbeauftragte der Stadt München, Oswald Utz.
„Die Verfahrenslots*innen sind ein Segen für die Familien.“ Diese werden an die Hand genommen und im Zuständigkeitsdschungel zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe begleitet. Oswald Utz berichtete aus seiner Beratungspraxis, in der er Familien mit behinderten Kindern als sehr belastet beschrieb. Allem voran verursacht durch den Zuständigkeitsstreit zweier Sozialleistungssysteme, den die Familien als Verschiebebahnhof erleben. Lobend hub Oswald Utz hervor, dass die Stadtverwaltung München viel hinzugelernt habe – z.B. durch die Überarbeitung der Elternbriefe. Das Ergebnis sind Elternbriefe, die den Bedarf von Kindern mit Behinderungen differenziert begegnen.
Der Paritätische wird den mit der Podiumsdiskussion gestarteten Austausch zwischen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe fortsetzen.
München, 04.03.2024
Beate Frank
Fachberatung Behindertenhilfe Entgelte SGB IX
Bezirksverband Oberbayern
Anmerkungen des Behindertenbeauftragten der Stadt München Herrn Oswald Utz zum Bedarf behinderter Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien (Auszug)
Ich begrüße die Zusammenlegung der Hilfen in eine Hand, zum einen endet dadurch hoffentlich ein wenig der Verschiebebahnhof und zum anderen werden damit alle Kinder (behindert oder nicht) zusammen ins Blickfeld genommen.
Ich sehe große Herausforderungen, sowohl personell als auch inhaltlich, für den Träger, der in Zukunft die Leistungen erbringen wird.
Ich persönliche bevorzuge die Kommune als Leistungsträger, weil ich Politik vor Ort in die Pflicht nehmen mag für die Anliegen, Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen vor Ort. Ich erhoffe mir dadurch auch eine leichtere Koordination vor Ort (Jugendzentren, Freizeitangebote, Beratungsstellen, AEH´s ...).
Ich kann aber durchaus die Befürchtungen der Träger der Behindertenhilfe sowohl zur Zusammenlegung der Hilfen als auch das Übertragen der Hilfen auf die Kommune verstehen. Schon jetzt ist es so, dass sowohl beim Bezirk als auch bei der Kommune, nach meiner Wahrnehmung, die Kapazitätsgrenzen erreicht sind.
Die Einrichtung der Verfahrenslotsen empfinde als eine wirkliche Unterstützung der Leistungsberechtigen.
Ich kann uns nur allen raten, dass wir uns jetzt schleunigst auf den Weg machen sich gegenseitig kennenzulernen (ambulant und stationär, Bezirk und Kommune sowohl auf politischer wie auch auf der Verwaltungsebene), um so gut wie möglich auf die Zusammenlegung der Hilfen vorbereitet zu sein.
gez. Oswald Utz
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