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Fachinformation
Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung fördern die Krankenkassen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Mit einer Pauschalförderung werden die originären selbsthilfebezogenen Aufgaben unterstützt. Zusätzlich können im Rahmen einer Projektförderung besondere Vorhaben und zeitlich begrenzte Aktivitäten gefördert werden.
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Fachinformationen
Fachbereiche
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
In der Region
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Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.