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Fachinformation
Förderung von Pflegeplätzen im sozialen Nahraum (PflegesoNah)
Das Förderprogramm des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums zum Ausbau von Pflegeplätzen („PflegesoNah“) ist jetzt in vereinfachter Form um zwei Jahre bis Ende 2028 verlängert worden.
Das Ziel des Programms ist, dass pflegebedürftige Menschen selbstbestimmt und selbstständig in der von ihnen gewünschten und gewohnten Umgebung alt werden können.
Seit Einführung der Förderrichtlinie „PflegesoNah“ im Jahr 2020 wurden ca. 5.600 Pflegeplätzen mit knapp 270 Millionen Euro gefördert. Bis Ende 2028 sollen weitere 8.000 Pflegeplätze gefördert werden.
Die Förderbedingungen wurden etwas vereinfacht: So sind kleinere pflegerische Versorgungseinrichtungen zukünftig nicht mehr an die jährliche Antragsfrist zum 31.10. des Vorjahres gebunden. Kleinere pflegerischen Angebote, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Tagespflegeeinrichtungen, können von nun an jederzeit einen Förderantrag stellen. Zusätzlich entfällt für kleinere Versorgungsformen die Aufteilung in zwei Antragsphasen.
Darüber hinaus gab es weitere Vereinfachungen – wie etwa weniger Förderkriterien für selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die entsprechende Änderungsbekanntmachung der Förderrichtlinie wurde am 25.09.2024 im Ministerialblatt veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-452
Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.
Weitere Informationen und Unterlagen, wie z.B. das Antragsformular unter
https://www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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