Inklusionsunternehmen sind zentraler Bestandteil im Arbeitsmarkt Bayern, um Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung passgenaue Arbeit, tarifliche Entlohnung und arbeitsplatzbezogene Förderung zu ermöglichen. Sie sind wichtiges Bindeglied zwischen den anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den regulären Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die nur sehr gering diesen Personenkreis beschäftigen.
Die nachhaltige und auskömmliche Finanzierung durch koordinierte Maßnahmen des Freistaats und der bayerischen Bezirke kann die beruflichen Chancen von Menschen mit Behinderung deutlich erhöhen und ihre Teilhabemöglichkeiten stärken.
WIR fordern:
- Eingliederungszuschuss: bessere Förderung bei Einstellung in Bezug auf zeitliche Dauer und Zuschusshöhe (Agenturen für Arbeit)
- neue Förderung / Zuschuss bei Einstellung für Menschen mit Schwerbehinderung ab 50 Jahren bei zunehmender Multimorbidität (Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS)
- Beschäftigungssicherungszuschuss (ehem. Minderleistungsausgleich): pauschale Förderung bei Einstellung, nicht mehr abhängig vom Grad der Behinderung bzw. dem Feststellungsbescheid (Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS)
- Förderung von Maschinen-Ersatzbeschaffung, um technische Wettbewerbsnachteile zu kompensieren. Die Förderung muss unabhängig von Arbeitsplatz-Neuschaffung werden (Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS)
- arbeitsplatzbezogene Schulungen für Menschen mit Schwerbehinderung mit Kostenübernahme von 40 Prozent, um branchenspezifisches Know-how zu verbessern (Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS)
- Weiterbildungsetat auch für Anleitungs-Personal von pauschal 3000 Euro auf 5000 Euro pro Jahr erhöhen (Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS)
- steigende Mindestlöhne, so wünschenswert sie sind, steigern nicht automatisch die Produktivität, sondern setzen Inklusionsunternehmen unter großen finanziellen Druck: entweder Abkopplung von Erhöhungen oder Ausgleichszahlungen (Land, Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS)
- pauschale Personalkostenförderung bei Sozialer Beratung / Sozialdienste und Anleitern ausbauen (Bezirke)
- steigende Mindestlöhne bei Zuverdienst-Arbeitsplätzen ausgleichen, das heißt die Zuverdienst-Förderung an Erhöhungen koppeln (Bezirke)