Veranstaltung

14.11.2024

Kindeswohlgefährdung: Erkennen - Beurteilen - Handeln

14.11.2024 bis 15.11.2024, 9.30 Uhr - 16.30 Uhr und 9.00 Uhr - 16.00 Uhr

Eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen sind von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt betroffen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und besonderem Förderbedarf steigt die Zahl um das 2-fache. Seit 2005 mit der Einführung des § 8a SGB VIII (Schutz vor Kindeswohlgefährdung) sind präzisere gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung geschaffen worden. Seit 1.1.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das für weitere Verbesserungen im Kinderschutz sorgen will. Ziel der 2-tägigen Fortbildung ist es, über aktuelle rechtliche Grundlagen für verschieden Träger und Berufsgruppen zu informieren (Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen). Die Teilnehmer/innen lernen Verfahrensschritte kennen und erfahren, wie die Arbeit mit Eltern, Kindern und Jugendlichen und mit dem Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelingen kann. Erprobte Verfahrenspläne, Materialien und Dokumentationsvorlagen werden vorgestellt. Bedürfnisorientiert finden Beratungen zur einrichtungsinternen Konzeptentwicklung und Fallberatungen statt.

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