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Fachinformation
Neue Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Die Änderungen erleichtern die Beantragung von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab.. Eine weitere zentrale Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie seit 01.01.2022 auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine.
Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich.
https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024
Weitere Informationen und Kontakt für Beratung:
https://www.klimaschutz.de/de/beratung
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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