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Fachinformation
Betroffene können Anerkennungszahlungen beantragen
Betroffene, die im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ sexualisierte Gewalt und Misshandlungen erlitten haben, können beim Paritätischen in Bayern Anerkennungszahlungen beantragen.
Unterstützung und Begleitung bietet dabei die Ombudsstelle für Betroffene. Diese hilft Menschen, die überlegen, einen Antrag auf Anerkennungszahlungen beim Paritätischen in Bayern zu stellen oder sich bereits dafür entschieden haben mit Rat und Tat. Die Ombudsstelle steht für Fragen und Anliegen zeitnah zur Verfügung. Sie informiert auf persönliche Weise über das Antragsverfahren und den Aufarbeitungsprozess des Paritätischen in Bayern. Auch hilft sie beim Ausfüllen des Antrags, wenn dies gewünscht wird.
Der Verband stellt dafür ein Formular zur Verfügung, das von einem unabhängigen Anerkennungsgremium entwickelt wurde. Das barrierefreie PDF-Formular in Alltagssprache kann auf der Internetseite des Verbands heruntergeladen oder bei der Ombudsstelle angefordert werden. Eine weitere Version des Formulars in Einfacher Sprache wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
Betroffene reichen die ausgefüllten Anträge auf Anerkennungszahlungen bei der Ombudsstelle für Betroffene ein. Anschließend werden die Anträge vom unabhängigen Anerkennungsgremium bearbeitet. Dieses spricht eine Empfehlung für die Zahlung von Anerkennungsleistungen aus.
Ombudsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt und Misshandlung in einer ehemaligen Einrichtung des Paritätischen in Bayern
Sophie von Bechtolsheim
Mobil: 0160 5535226
Jörg Puls
Mobil: 0177 7961855
E-Mail: ombud(at)aufarbeitung-paritaet.de
Postalische Adresse
Jörg Puls - Sophie von Bechtolsheim
Institut für vitale Kommunikation
Keckertweg 3
82362 Weilheim
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