UN-Behindertenrechtskonvention

Alle gehören dazu

UN-Behindertenrechtskonvention

Der Gedanke der Inklusion beschreibt die Gleichwertigkeit aller Menschen.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. In der Bundesrepublik Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft.

Nicht alle gehören dazu

Zentrale Grundsätze der Konvention sind - neben Inklusion - Selbstbestimmung und Teilhabe. Alle Menschen mit Behinderung haben uneingeschränkt dieselben Menschenrechte, die nicht behinderte Menschen haben.

Doch trotz UN-Behindertenrechtskonvention, zahlreicher Gesetze und Regelungen werden die rund 9,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe im Alltag und im Arbeitsleben eingeschränkt.

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene beschränkt sich im Wesentlichen auf bereits bestehende Maßnahmen. Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Inklusion und Teilhabe im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt nur lückenhaft. Und in aktuellen Gesetzgebungsverfahren, wie zum Bundesteilhabegesetz, werden die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

Der Paritätische fordert, die UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrem Leitgedanken der selbstverständlichen und vollständigen Teilhabe umfassend umzusetzen.