Familien und Kinder müssen in ausreichend großen und bezahlbaren Wohnungen in einem sozial stabilen und heterogenen Wohnumfeld mit entsprechender infrastruktureller Ausstattung leben und aufwachsen können. Der Stadtteil darf nicht zum Ort der Benachteiligung werden!
Eine soziale Wohnungspolitik muss sich als Daseinsvorsorge begreifen.
Das bedeutet:
- Tatsächliche Mietkosten sind in den Mindestsicherungsgesetzen zu berücksichtigen: Ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Anmietungskosten sowie der tatsächlichen Wohn- und Energiekosten muss gewährleistet sein.
- Programme zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für einen ausreichenden Neubau bezahlbarer, bedarfsgerechter Wohnungen sind aufzulegen. Eine Zweckbindung der Wohnbauförderprogramme auf Landesebene und kommunaler Ebene muss langfristig erfolgen.
- Eine am Wohl des Kindes (Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention) orientierte Stadt- und Regionalplanung mit ausreichender Infrastruktur und Vermeidung von schädlichen Umwelteinflüssen ist zu realisieren.
- Die Heterogenität von Stadtteilen und Quartieren ist zu fördern und damit soziale Segregation zu verhindern. Dazu müssen inklusive Quartierskonzepte gestärkt und weiterentwickelt werden.
PDF, 424 KB
Starke Familien - Fundament und Zukunft unserer Gesellschaft
Familienpolitische Position des Paritätischen in Bayern