Kindheit und Jugend sind die entscheidenden Phasen, in denen die Grundlagen für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gelegt werden sowie für ihre individuellen Möglichkeiten, die Bildungs- und Teilhabeangebote zu nutzen. Das Ziel muss dabei sein, Kindern und Jugendlichen zu Erfahrungen von Zugehörigkeit und „Normalität“ entsprechend unseres gesellschaftlichen Lebensstandards und zu bildungsförderlichen Sozialisationskontexten zu verhelfen.
„Kinder verdienen mehr“ – unter dieser Überschrift hat der Paritätische Gesamtverband bereits vor ein paar Jahren ein umfassendes Konzept zur Sicherung des Existenzminimums und der Teilhabe junger Menschen erarbeitet. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht der individuelle Bedarf jedes einzelnen Kindes anstelle statistischer Durchschnittswerte.
Die Evaluation der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) hat nach fünf Jahren gezeigt, dass mit diesen Leistungen die Defizite in der Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien nicht ausreichend behoben werden konnten. Die Hürden zur Inanspruchnahme der Leistungen sind zu hoch und die unzureichenden Leistungshöhen gehen an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen vorbei.
Zur Realisierung tatsächlicher Teilhabegerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen ist das Bildungs- und Teilhabepaket abzulösen und ein bedarfsgerechtes, unbürokratisches und niedrigschwelliges Leistungssystem einzuführen, in dem sich folgende Inhalte abbilden:
- bedarfsgerechte Regelleistungen, die den typischen Bedarf abdecken,
- individuelle Förderleistungen durch die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruches auf Leistungen nach §11 SGB VIII
- einmalige Leistungen zur Deckung von unregelmäßigen Bedarfen,
- atypische Leistungen zur Deckung von untypischen Bedarfen
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Starke Familien - Fundament und Zukunft unserer Gesellschaft
Familienpolitische Position des Paritätischen in Bayern