Familien leisten mit ihren Kindern einen wesentlichen generativen Beitrag für die Zukunft und Stabilität unserer Gesellschaft. Ungeachtet dessen werden die Kosten, die mit dem Aufwachsen von Kindern verbunden sind, überwiegend privatisiert und der Nutzen, der sich aus diesen Leistungen ergibt, vergesellschaftet. Der Familienlasten- oder -leistungsausgleich soll gegenwärtig vor allem über das Steuerrecht erreicht werden. Hiervon profitieren in erster Linie Familien mit hohem Einkommen. Familien mit mittlerem, geringem oder keinem Erwerbseinkommen können steuerliche Entlastungen, wenn überhaupt, oft nur im geringen Maße nutzen. Viele sind auf Transfer- oder Sozialleistungen angewiesen. Gerade Alleinerziehende und Mehr-Kind-Familien sind stärker von Armut betroffen als Paare ohne Kinder oder Eltern mit nur einem Kind. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein!
Um Armutslagen zu verhindern und allen Familien ausreichende finanzielle Spielräume zu eröffnen, die ihnen Ressourcenaufbau und Chancenverwirklichung ermöglichen, müssen Familien finanziell stärker entlastet und unterstützt werden. Hierzu ist auch eine Neuordnung des Familienlasten- oder -leistungsausgleichs notwendig. Entsprechend der Erkenntnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen1 in Bezug auf ihre armutsvermeidende Wirkungen für die am stärksten betroffenen Familien (Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende/Einelternfamilien) sind hier insbesondere die Regelungen zum Kindergeld, zum Kinderzuschlag und zum Unterhaltsvorschuss in den Blick zu nehmen.
- Aus Paritätischer Sicht sollte der Kinderzuschlag reformiert und in Kombination mit dem Kindergeld zu einer bedarfsgerechten existenzsichernden Leistung für Kinder ausgebaut und weiterentwickelt werden.
- Langfristig sollten alle kindbezogenen Leistungen zusammengefasst und von einer einzigen Behörde verwaltet werden.
- Für Alleinerziehende/Einelternfamilien gilt es die für den Unterhaltsvorschuss zwischen Bund und Ländern vereinbarte Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre, die Entfristung der Bezugsdauer und die Anhebung des Betrages für Kinder unter fünf Jahren zügig umzusetzen.
- Der steuerliche Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende muss sich am steuerlichen Grundfreibetrag orientieren, langfristig gesichert und regelmäßig angepasst werden.
Ziel des Familienlastenausgleichs muss sein, dass Familien unabhängig von sozialen Transferleistungen leben können.
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Starke Familien - Fundament und Zukunft unserer Gesellschaft
Familienpolitische Position des Paritätischen in Bayern