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Pflicht statt freiwillig!
Pflicht statt freiwillig!
Jeden Tag versucht ein Mann in Deutschland seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag gelingt es ihm. Das ist die Spitze des Eisbergs. Diskriminierungen, Sexismus und Gewalt verschiedener Art gehören noch immer zum Alltag von Frauen. Allein in Bayern erleiden jedes Jahr fast 50.000 Frauen Gewalt.
„Frauen und ihre Kinder werden noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Das zeigen steigende Zahlen*. Ausgerechnet für besonders vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderung oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, sind die Hürden bei der Suche nach Schutz besonders hoch,“ kritisiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, anlässlich des morgigen Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt an Frauen.
Deutschland hat sich mit der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, alles dafür zu tun, um häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, sie zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten. Dank der Förderung des Bayerischen Sozialministeriums, der Kommunen und Landkreise konnte das Schutz- und Unterstützungssystem in Bayern in den vergangenen Jahren ausgebaut werden. Zum Umsetzung der Konvention fehlen in Bayern aber noch über 800 Frauenhausplätze. In manchen Gegenden ist die nächste Beratungsstelle mehrere Stunden entfernt.
Ein Großteil des Unterstützungssystems wird über die sogenannten freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen sowie durch Eigenmittel der Träger finanziert. „Die Finanzierung darf nicht ‚freiwillig‘ sein und damit immer unter dem Haushaltsvorbehalt stehen. Sie muss Pflicht sein, denn diese Verpflichtung ist Deutschland mit der Istanbul-Konvention eingegangen. Der Schutz vor Gewalt muss gesetzlich verankert werden“, fordert Berndl.
Es brauche eine bundeseinheitliche Regelung, die Landesregelungen und kommunale Regelungen unnötig macht. Der Paritätische in Bayern fordert eine unbürokratische und auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen gegen häusliche und/oder sexualisierte Gewalt inklusive der Sicherung von Qualitätsstandards.
„Wir brauchen eine einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser, die allen Frauen – unabhängig von ihrer jeweiligen Lebenssituation – Schutz bietet“, fordert Berndl abschließend.
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