5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

03.05.2024 Presse Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Fachstelle für Barrierefreiheit in Bayern jetzt realisieren!

Breites Bündnis von Verbänden, unterstützt vom Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Holger Kiesel, fordert zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai die rasche Umsetzung des Koalitionsvertrags ein.

Die erfreuliche Ankündigung im Koalitionsvertrag, Inklusion durch eine bayerische Fachstelle für Barrierefreiheit zu unterstützen, muss umfassend umgesetzt werden.

Inklusion ist eine gesellschaftliche und politische Verpflichtung. Eine umfassende Barrierefreiheit ist die notwendige Voraussetzung dafür. Dazu müssen Energien und Kompetenzen in Bayern besser als bislang gebündelt werden. Eine unabhängige und zentrale Fachstelle für Barrierefreiheit ist dazu eine wichtige organisatorische Maßnahme. Wir fordern deshalb am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung die Staatsregierung auf, die im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern vereinbarte Schaffung einer Fachstelle für Barrierefreiheit zügig zu realisieren.

Kompetenzen besser bündeln

Wichtig ist hier vor allem, dass umfangreich vorhandene Kompetenzen für das Ziel eines barrierefreien Bayerns besser gebündelt werden. Es geht dabei nicht um das Aufblähen oder Vervielfachen von Strukturen. Bisher werden Umsetzung, Förderung und Begleitung sowie Überwachung von Barrierefreiheit in Bayern von zu vielen verschiedenen Stellen betrieben. Sanktionen bei Nichtbeachtung erfolgen kaum. So ist es etwa für Bauherren ein Leichtes, die Bayerische Bauordnung zu unterlaufen und sogar große Projekte ohne eine angemessene Berücksichtigung der Barrierefreiheit durchzuführen.

Die Fachstelle Barrierefreiheit soll von öffentlichen Stellen sowie privaten Dienstleistungsanbietern und Privatpersonen als neutrale und kompetente Anlaufstelle wahrgenommen und in Anspruch genommen werden. Dort muss umfassend u.a. zu den Bereichen Bau, Verkehr und Mobilität, Digitalisierung und Kommunikation sowie zu neuen Technologien wie KI gemäß dem aktuellen Stand von Technik und Forschung sowie der gesetzlichen Grundlagen informiert und beraten werden können. Zusätzlich soll ein regelmäßiger Austausch der Fachstelle mit Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erfolgen. Für entsprechend qualifiziertes und ausreichendes Personal sowie für die notwendigen Sachmittel muss die Staatsregierung die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Wichtig ist jedoch vor allem die Sicherstellung von Unabhängigkeit.

Schlichtungsstelle mitdenken

Um diese Unabhängigkeit und die angemessene Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, muss als Beratungs- und Aufsichtsgremium ein Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe vom Landtag berufen sowie eine Monitoring-Stelle nach dem Vorbild der Bundesfach-stelle Barrierefreiheit eingerichtet werden. Zusätzlich muss eine Schlich-tungsstelle geschaffen werden, an die sich Menschen mit Behinderung wenden können. Derzeit gibt es keine außergerichtliche Möglichkeit für Betroffene, Verletzungen ihrer Rechte auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung niedrigschwellig anzuzeigen. Auf Bundesebene und in anderen Bundesländern arbeiten solche Schlichtungsstellen sehr erfolgreich und tragen zur Entlastung der Gerichte bei. Das sollte auch in Bayern Standard werden.

Auch der Bayerische Landesbehindertenrat, ein Beratungsgremium der Bayerischen Staatsregierung, hat in seiner Sitzung am 10. April 2024 ein inhaltlich entsprechendes Positionspapier einstimmig verabschiedet.

Die genannten Forderungen werden unterstützt von:

  • Sozialverband VdK Bayern
  • Selbsthilfe LAG Bayern
  • VKIB - Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V.
  • Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
  • Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e. V. | Bayerisches Rotes Kreuz | Landes-Caritasverband Bayern | Diakonie Bayern | Der Paritätische Bayern | Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden in Bayern
  • Lebenshilfe Landesverband Bayern
  • Netzwerk Frauen Bayern
  • Netzwerk Hörbehinderung Bayern

Quelle:
Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Mit dem Aufruf des Videos willigen Sie ein, dass Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Dateien:
PM_Fachstelle_Barrierefreiheit.pdf
Presse Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen