Fördermittel und Zuschüsse

Der Paritätische in Bayern unterstützt seine Mitgliedersorganisationen bei der Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen.

Die Förderung durch Stiftungen und Soziallotterien gewinnt immer mehr an Bedeutung und die Nachfrage an Beratung und Vermittlung von Stiftungsmitteln steigt stetig. Der Paritätische in Bayern unterstützt seine Mitglieder bei Anträgen an Soziallotterien wie zum Beispiel Aktion Mensch oder GlücksSpirale.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Soziale Arbeit in Bayern mit zahlreichen Förderprogrammen und Richtlinien. Viele dieser Förderungen können nur als Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes beantragt werden.

Untenstehend finden Sie einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten.

Bundesmittel

Patenschaften für Geflüchtete – „Menschen stärken Menschen“

Das Bundesfamilienministerium fördert Aufbau, Qualifizierung und Begleitung von Patenschaften für Geflüchtete und Menschen in sozial benachteiligenden Lebenssituationen

Kultur macht stark

Das Bundesbildungsministerium fördert außerschulische kulturpädagogische Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche und junge erwachsene Flüchtlinge

Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jugendlichen und erwachsenen Zuwander*innen mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Integrationskurse

Das Bundesamt für Migration fördert Sprach- und Orientierungskurse für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Jugendmigrationsdienste

Gefördert werden schwerpunktmäßig Beratungs- und Gruppenangebote zur Begleitung des Integrationsprozesses bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund.

Migrationserstberatung

Gefördert werden migrationsspezifische Beratungsangebote zur Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses von erwachsenen Migrantinnen und Migranten.

Landesmittel

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit zahlreichen Förderprogrammen und Richtlinien die soziale Arbeit in Bayern. Die Förderbereiche erstrecken sich über ein breites Spektrum von Behindertenhilfe und Altenhilfe bis hin zur Migrationsberatung oder Strafentlassenenhilfe. Die meisten Förderungen können nur als Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes beantragt werden.

Offene Behindertenarbeit

Gefördert werden ambulante Dienste, die niedrigschwellige Beratung und Betreuung mit dem Ziel der Teilhabe für Menschen mit Behinderung anbieten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege oder einem Landesbehindertenverband.

Flüchtlings- und Integrationsberatung

Für die soziale Beratung von Menschen mit dauerhaftem Bleiberecht und Leistungsberechtigte nach AsylbLG  werden Personalkosten für Beratungskräfte und ein Sachkostenanteil gefördert.

Selbsthilfegruppen

Gefördert werden Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen

Gefördert werden Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der sozialen Teilhabe.

Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Gefördert werden Personalkosten von Ehe- und Familienberatungsstellen, die Mitglied in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege sind.

Betreuungsvereine

Gefördert werden die Gewinnung und Koordination von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

Behindertensport

Gefördert werden regelmäßige Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung.

Strafentlassenenhilfe

Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe können Fördermittel zur Unterstützung des Übergangs von Haft zu Wiedereingliederung beantragen.

Angehörigenarbeit

Gefördert werden Personalkosten von Fachstellen für pflegende Angehörige.

Fortbildung Altenhilfe

Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in der Altenarbeit und Altenpflege.

Fortbildung Behindertenhilfe

Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in der Behindertenarbeit.

Pflegeergänzende Leistungen

Gefördert werden niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige, insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Familienpflege

Gefördert werden Familienpflegestationen für die Familienpflege.

Soziallotterien und Stiftungen

Aktion Mensch

Die Aktion Mensch fördert Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Stiftung Deutsches Hilfswerk

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) fördert Einrichtungen und Projekte für ältere Menschen, für Kinder und Jugendliche und für Menschen, die aufgrund ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation Hilfe bedürfen.

Lotterie GlücksSpirale

Die Lotterie GlücksSpirale fördert Gemeinnütziges Engagement, soziale Projekte und Investionen für alle Zielgruppen der sozialen Arbeit. Die Fördermittel stehen nur den Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen zur Verfügung.

Stiftung Deutsche Jugendmarke

Die Stiftung Deutsche Jugendmarke fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.

Bayerische Stiftung Hospiz

Die Bayerische Stiftung Hospiz unterstützt die ehrenamtliche Hospizarbeit in Bayern.

Krankenkassen und Andere

Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V

Gefördert werden Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.

Ambulante Hospizarbeit nach § 39a SGB V

Gefördert wird qualifizierte Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste.

Präventionsgesetz Lebenswelten

Gefördert werden Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen.

Selbsthilfeförderung bei Sucht

Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert die Selbsthilfearbeit im Bereich der Suchtkrankenhilfe.

Landesmittel

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.