Der Paritätische in Bayern definiert transparente Kriterien für Entschädigungszahlungen
Der Paritätische in Bayern definiert transparente Kriterien für Entschädigungszahlungen
Im Frühjahr dieses Jahres hat der Paritätische in Bayern erste Zahlungen an die drei Betroffenen geleistet, die sich im Herbst vergangenen Jahres an den Verband gewandt hatten. Nach dem Aufruf an ehemalige Heimkinder im Mai haben sich weitere Betroffene gemeldet. Auch deshalb hat der Verband im Mai einen Ausschuss eingerichtet, der transparente Kriterien für Entschädigungszahlungen formuliert und ein Verfahren entwickelt, wie Entschädigungen beantragt werden können. Im Ausschuss arbeiten Mitglieder des Verbandsrats sowie die beiden Vorstände mit. Externe Expert*innen werden hinzugezogen.
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