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Fachinformation
Neue Förderung für Repair-Cafes in Bayern
Baldige Antragsfrist: 16. Dezember 2024!
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie z.B. Repair-Cafes aufgelegt. Es möchte damit den zunehmenden Verbrauch von Rohstoffen und seine Umweltauswirkungen reduzieren. Gebrauchsgüter und Alltagsgegenstände sollen nicht zu Abfall werden, wenn sie noch repariert werden können. Reparaturinitiativen sind dazu eine wichtige Anlaufstelle vor Ort. Ziel des Förderprogramms ist, ein möglichst flächendeckendes Netz wohnortnaher Reparaturinitiativen dauerhaft zu etablieren. Die Förderung soll dazu beitragen, örtliche Reparaturinitiativen in Bayern zu stärken und Neugründungen zu ermöglichen.
Die Initiativen können bis zu 3.000 Euro pro Jahr beantragen. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Der Antrag für das Kalenderjahr 2025 muss bis spätestens 16. Dezember 2024 beim Bayerischen Umweltministerium eingereicht werden.
Welche Ausgaben gefördert werden, weitere Informationen sowie Antragsformulare unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/reparaturinitiativen/index.htm
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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