Fachinformation

21.11.2024 Mitgliederangelegenheiten Recht

Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung: Wichtige Informationen auch für Vereine

Ein neues Schreiben des BMF zur verpflichtenden Erstellung von sogenannten E-Rechnungen

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die stufenweise eRechnungspflicht zwischen Unternehmern eingeführt.  

Dies bedeutet, dass ein im Inland ansässiger Unternehmer verpflichtet wird, für in Deutschland steuerbare Leistungen, die nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerbefreit sind, eRechnungen auszustellen. Dies bedeutet, dass auch gemeinnützige Vereine unter die eRechnungspflicht fallen können, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen oder verkaufen. In § 14 Abs. 1 UStG wurde die eRechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Durchführung von Geschäften des täglichen Lebens wurde für Kleinstbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR festgelegt, dass weiterhin alle Arten von Rechnungen verwendet werden können, § 33 S. 4 UStDV. Die Regelung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Inländische Rechnungsempfänger sind ab 2025 uneingeschränkt zum E-Rechnungsempfang verpflichtet. Für Rechnungsaussteller gelten Übergangsregelungen, so dass viele Rechnungsaussteller erst ab 2027 verpflichtet sein werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Hinweise des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 16.08.2024.

Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr mit Datum vom 15.10.2024 ein ausführliches BMF-Schreiben veröffentlicht, mit dem offene Fragen in der Umsetzung geklärt werden sollen. Wir empfehlen dringend, sich mit der Umsetzung zu beschäftigen, da für den Empfang von E-Rechnungen keine Übergangsfrist vorgesehen ist.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BMF-Schreiben (s.beide Links)

Information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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Mitgliederangelegenheiten Recht
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service

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