Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz als staatliche Aufgabe

21.11.2024 Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz als staatliche Aufgabe

Immer mehr Frauen in Deutschland sind von Gewalt betroffen. Das geht auch aus dem jüngst voröffentlichen Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. 938 Mädchen und Frauen wurden im Jahr 2023 Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Fast jeden Tag stirbt also eine Frau durch Gewalt. Alleine in Bayern erleiden nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums beinahe jährlich fast 50000 Mädchen und Frauen Gewalt. Frauen, aber auch ihre Kinder, werden noch immer nicht ausreichend geschützt. Darauf soll der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am kommenden Montag, 25. November, den Fokus richten. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Frauen kann das geplante Bundesgewalthilfegesetz leisten, indem es die Strukturen des Frauengewaltschutzes gesetzlich verankert und absichert.

Mit dem Gewalthilfegesetz will der Bund in die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gegen Gewalt einsteigen und den Zugang zu Schutz und Beratung in Fällen von häuslicher Gewalt durch einen Rechtsanspruch garantieren. Das Bundesfamilienministerium will das Gesetz in der kommenden Woche ins Kabinett einbringen. „Es ist unerlässlich, dass das Gesetz endlich abgesegnet wird, gerade vor dem Hintergrund eines möglichen Regierungswechsels. Wir können uns keine weitere Verzögerung beim Gewaltschutz der Frauen mehr leisten“, fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, der selbst Träger von Einrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen ist. „Opferschutz muss als staatliche Aufgabe wahrgenommen werden.“

Das Gesetz bietet die Chance, die Finanzierung der Einrichtungen des Gewaltschutzes – Frauenhäuser, Frauen- und Fachberatungsstellen, Fachstellen für Täterarbeit – deutschlandweit gesetzlich vorzuschreiben. Aktuell gibt es in Bayern 389 Frauenhausplätze und 470 Plätze für ihre mitbetroffenen Kinder. Um den Bedarf der Einwohner*innenzahl Bayerns abzudecken, müssten die Plätze jedoch mindestens verdoppelt werden. Fachberatungsstellen und Frauennotrufe gegen Gewalt, die niedrigschwellige Beratung anbieten, gibt es außerhalb der bayerischen Großstädte nur in sehr geringem Umfang, oft besetzt durch knapp bemessene Teilzeitkräfte. Dementsprechend sind die Frauenhäuser und Beratungsstellen in Deutschland am Limit. Viele Einrichtungen müssen Frauen in Not abweisen oder auf Wartelisten setzen, weil die Kapazitäten schlicht nicht ausreichen. Berndl verlangt deshalb: „Das Gewalthilfegesetz muss auch den flächendeckenden Ausbau von Hilfsangeboten sicherstellen – denn der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn die nötige Infrastruktur fehlt.“

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hatte Deutschland sich verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu ergreifen. „Die Realität sieht leider anders aus“, erläutert Berndl. „Gewaltopfer warten oft vergeblich auf dringend benötigte Hilfe. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist ein zentraler Baustein, um endlich die internationalen Vorgaben einzuhalten und Betroffenen den notwendigen Schutz zu gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung und die Länder auf, gemeinsam einen umfassenden Finanzierungsplan vorzulegen, um die Sicherheit und Unterstützung für Gewaltopfer zu garantieren.“

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